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Leitsatz |
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Leitsatz 4097
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Die Interdisziplinarität ist ein Wesensmerkmal der Mediation, weil es schwer fallen würde, die Mediation nur aus einer Disziplin heraus zu beschreiben
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Leitsatz 4083
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Wenn die Mediation scheitert, kann der Krieg unbeeinträchtigt fortgesetzt werden. In den Fällen muss der Mediator darauf achten, dass die Mediation die Streitpositionen im Falle ihres Scheiterns nicht beeinträchtigt.
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Leitsatz 4081
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Leidenschaften reduzieren die Intelligenz
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Leitsatz 4043
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Pauschale Werbeaussagen ergeben keine wirklichen Entscheidungshilfen. Sie verwenden Allgemeinplätze ohne Anhaltspunkte zu geben, wann und warum die Mediation anderen Verfahren vorzuziehen ist
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Leitsatz 4042
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Wer keinen Konflikt hat, wird keine Konfliktdienstleistung in Anspruch nehmen.
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Leitsatz 4025
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Wenn Sie an der Mediation teilnehmen tun Sie sich selbst einen Gefallen, nicht dem Gegner! Das Ziel der Mediation ist, den für jede Partei maximalen Nutzen herauszuarbeiten und mit anderen, möglichen Alternativen zu vergleichen.
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Leitsatz 3931
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Die Parameter des Verfahrenskriteriums Zielsetzung sind:
- die Entscheidung einer Rechtsfrage
- die Entscheidung über die Wahl einer Lösung
- das Finden einer konsensualen Lösung
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Leitsatz 3923
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Wer das Denken der Mediation nicht versteht, kann sie nicht wirklich anwenden!
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Leitsatz 3924
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Die Definition in §1 Mediationsgesetz enthält sowohl Eigenschaftsmerkmale wie Bedingungen zu ihrer Verwirklichung. Die Korrelation von Eigenschaften und Bedingungen begründet ein Abhängigkeitsverhältnis, bei dem sich die Bedingungen an den Eigenschaftsmerkmalen orientieren
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Leitsatz 3922
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Die Mediation verwirklicht sich, indem verschiedene Denkweisen ineinandergreifen!
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Leitsatz 3921
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An der Andersartigkeit des Denkens lässt sich erkennen, ob und inwieweit ein Mensch das mediative Denken verinnerlicht hat. Wenn er es verinnerlicht hat, geht er mit Streit, Lösungen, Bewertungen und Argumenten anders um!
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Leitsatz 3920
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Je größer der Nutzen ist, den die Lösung einbringt, desto größer ist der Nutzen des Verfahrens. Der Nutzen des Verfahrens und der Nutzen der Lösung sind auseinanderzuhalten, damit eine Kosten-Nutzenabwägung möglich wird. Dabei entsprechen die Kosten dem Aufwand, der sich im Nutzen des Verfahrens ausdrücken lässt.
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Prozess
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Leitsatz 3917
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Der Mediator ist dafür verantwortlich, dass die Parteien voll informiert oder sich zumindest über die Informationsdefizite bewusst sind. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die Parteien alle Aspekte in Betracht ziehen die Tragweite und Umsetzbarkeit der Lösung betreffen.
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Leitsatz 3916
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Der Mediator ist dafür verantwortlich, dass die verfahrensleitenden Entscheidungen mit den Parteien im Einvernehmen getroffen werden können. Zu den Zwecken der Vorschläge machen und über das Verfahren beraten.
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Leitsatz 3913
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Die Entscheidung, welches Verfahren zur Konfliktbeilegung führen soll, obliegt immer der Partei selbst!
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Prozess
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Leitsatz 3912
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Grundsätzlich ist jeder Dienstleister (zunächst) zur Prüfung verpflichtet, ob die nachgefragte Dienstleistung (das angegangene Verfahren) überhaupt geeignet, möglich (zulässig) und zielführend sein kann.
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Prozess
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Leitsatz 3910
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Die Mediation ist kein Allheilmittel und sie drängt sich auch niemandem auf. Sie ist ein Verfahren, das selbst im Streit eine Kooperation ermöglichen kann und dazu beiträgt, dass die Parteien Lösungen finden, die sich auf alle Aspekte einlassen, welche die Parteien betreffen.
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Leitsatz 3909
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Ein Fehler im Verfahren wirkt sich bei den einvernehmlichen Verfahren nicht auf das Ergebnis aus. Die einmal getroffene Abschlussvereinbarung bleibt also trotzdem wirksam.
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Prozess
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Leitsatz 3907
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Die Idee der Mediation ist es immer, mehrere Lösungsoptionen herauszuarbeiten, unter denen gewählt werden kann!
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Leitsatz 3906
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Der Verfahrenszweck hat das Ziel, den Lösungszweck herbeizuführen.
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Leitsatz 3905
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Die Durchführung eines Verfahrens geht mit einer Nutzenerwartung einher. Der Fokus ist auf die Lösung gerichtet, die den Nutzen zwar herbeiführen soll, aber nicht ohne Weiteres thematisiert. In der Mediation wird der Fokus stets auf den Nutzen gerichtet, der sich aus den Motiven (Interessen) ableiten lässt. Die Mediation ist deshalb ein nutzenorientiertes, kein lösungsorientiertes Verfahren.
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