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Allparteilichkeit und Neutralität

ID
Leitsatz 16550
Bezeichnung
Allparteilichkeit und Neutralität
Leitsatz
Die Unterstützung einer Partei darf nur so weit gehen, dass sie nicht zu einer Übervorteilung führt. Die Allparteilichkeit soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln.
Fundstelle
Allparteilichkeit
Schule
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Kategorie
Prozess
Schlagworte