Allparteilichkeit und Neutralität
- ID
- Leitsatz 16550
- Bezeichnung
- Allparteilichkeit und Neutralität
- Leitsatz
- Die Unterstützung einer Partei darf nur so weit gehen, dass sie nicht zu einer Übervorteilung führt. Die Allparteilichkeit soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln.
- Fundstelle
- Allparteilichkeit
- Schule
- integrierte Mediation
Mediation allgemein - Kategorie
- Prozess
- Schlagworte