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Die Methode der Akquise und Anbahnung

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Anbahnung zum Titel des 5. Buchabschnitts Methodik der Mediation, dem folgende Kapitel zugeordnet sind:

Methodik Abgleich Anbahnung Initialisierung Bestandsaufnahme Verstehen Vermitteln Suchen Bewerten

Phase0

Die Beiträge zur Phasenübersicht und zur Phasenlogik ergeben die Zusammenhänge. Es ist wichtig, die Phasen als Teil eines umfassenden Prozesses zu verstehen und die dahinter verborgene Mediationslogik zu verwirklichen. Die Methoden verwirklichen die Phasen der Mediation.1 Sie beschreiben ihre Vorgehensweisen. Die Anbahnung oder Vorbereitung ist die Methode der Vorphase oder noch davor. Sie wurde eingeführt, um eine optimale Akquise zu ermöglichen. Ihre Aufgabe besteht darin, eine gelingende Mediation zustandezubringen.

 Phasenabgleich
Die korrespondierende Phase zu dieser Herangehensweise betrifft die Phase Null. Sie beschreibt, wie die Methode in die Phasenlogik eingeordnet wird.

Einordnung als Methode

Es ist fraglich, ob die Akquise überhaupt eine Methode ist und noch mehr, inwieweit sie als ein Prozess der Mediationsanbahnung bereits ein Teil der Mediation ist oder nicht. Fest steht, dass der Mediator oder die Mediatorin bereits in Erscheinung treten. Ganz sicher sind die Maßnahmen des Mediators oder der Mediatorin der Mediation bereits in dem Moment zuzuordnen, nachdem es zum Kundenkontakt gekommen war. Mithin lässt sich die Anbahnungsphase in zwei Schritte einteilen.

  1. Der erste Schritt ist die anonyme Akquisition, bei der es noch keinen konkreten Kundenkontakt gibt.
  2. Der zweite Schritt ist die mehr oder weniger konkrete Vorbereitung, nachdem ein Kundenkontakt stattgefunden hat.

Die Akquise

In in dieser Phase gibt es noch überhaupt keinen direkten Kontakt mit eventuellen Kunden. Parteien müssen zunächst von der Mediation und dann von dem oder der Mediatoren ihrer Wahl überzeugt werden. Das erfordert eine Selbstdarstellung. Daraus ergibt sich ein passiver Kundenkontakt. Der erste Eindruck zählt. Abgesehen davon dass die Haltung des Anbieters erkennbar wird, können aus der Art der Angebotsgestaltung rechtlich bindende Vorgaben herausgelesen werden. Er ist wichtig, dass das Angebotsverhalten dem Wesen der Mediation entspricht.

Haltung Angebot Marketing

Die Vorbereitung

In der Vorbereitungsphase gibt es bereits einen Kundenkontakt. Der Mediator kommt nicht umhin ein paar Vorabinformationen einzufordern, damit er eine Konfliktanalyse machen kann und die Geeignetheit der Mediation prüfen kann. Diese Informationen sind erforderlich, damit er weiß wer einzuladen ist und ob sich eine Einladung überhaupt rentiert. Auch wenn die Mediation rechtlich noch nicht begonnen hat, sollte das Krisengespräch wie ein Einzelgespräch behandelt werden. Der Mediator prüft, wie die gegnerische Partei eingeladen werden kann und er sollte nicht vergessen zu fragen, ob und inwieweit die Vorinformationen zu Beginn der Mediation weitergegeben werden dürfen. Er ist nach §3 Abs. 1 Mediationsgesetz verpflichtet, die Gegenseite von dem Vorgespräch zu informieren.

Konfliktanalyse Geeignetheit

Schwierig wird die Situation bei einem hoch eskalierten Konflikt wenn nur eine Partei die Mediation nachfragt. Die damit einhergehenden Herausforderungen werden in dem Beitrag Startprobleme erörtert mit Vorschlägen, wie sie zu überwinden sind.

Startprobleme

Beginn der Mediation

Wenn das Mediationsgesetz im §1 die Mediation als ein Verfahren definiert, bezieht sich die Frage nach deren Beginn also zunächst auf das Verfahren im juristischen Verständnis. In einem juristischen Verständnis scheint die Antwort noch relativ eindeutig zu sein. Juristen würden nach dem Akt suchen, der das Verfahren eröffnet. Bei einem zivilgerichtlichen Verfahren wäre der das Verfahren auslösende Akt die Klageerhebung nach § 253 ZPO. Nach § 261 ZPO begründet die Klageerhebung die Rechtshängigkeit der Streitsache. Die Rechtshängigkeit tritt mit dem Zeitpunkt ein, in dem die Klage zugestellt wird. Mithin erfolgt der Prozessbeginn mit der Zustellung der Klageschrift.

Bei einem Schiedsgerichtsverfahren wird der Beginn ebenfalls auf den zugestellten Schiedsantrag festgelegt. Wenn in einer Verfahrensordnung zur Mediation festgelegt wird, dass die Mediation mit dem Antrag einer Partei beginnen soll, merkt jeder Mediator, dass mit dieser Fiktion etwas nicht stimmen kann2 . Der Antrag begründet noch kein Rechtsverhältnis. Die Fiktion ignboriert die freiwillige Entscheidung der gegnerischen Partei. Nein, die Mediation kann nicht einseitig beginnen.

Ein markanter Einsatzpunkt für den Beginn des Verfahrens ist sicher die Unterzeichnung des Mediationsvertrages bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Je nach Ausgestaltung kommt es allerdings erst nach der 1.Phase zum Vertragsabschluss. Auch haben auf die Mediation zu beziehende Handlungen schon vorher stattgefunden. So betrachtet, hat die Mediation also tatsächlich schon lange begonnen, bevor der Vertrag unterzeichnet wird.

 Merke:
Leitsatz 3389 - Der Mediationsvertrag markiert nicht den Beginn der Mediation. Wohl begründet er die Rechtsverhältnisse aus denen sich die rechtlichen Verpflichtungen der Prozessteilnehmer ergeben und legitimiert die Prozesshandlungen.

Wenn der Beginn der Mediation nicht mit ihrer rechtlichen Legitimation, sondern mit der Vornahme mediationsrelevanter Handlungen gleichgesetzt wird, ist ihr Beginn zweifelsfrei schon für die 1. Sekunde anzusetzen, in der der Mediator seine Tätigkeit aufnimmt. Dieser Zeitpunkt liegt gegebenenfalls sogar noch weit vor dem ersten Kontakt mit einer der Parteien. Er fällt mit der ersten Akquisehandlung zusammen. Denn schon jetzt kommt es zu Handlungen, an die sich an der Mediation zu messen haben. Schon jetzt kann es zu Mediationsfehlern kommen, was für eine Mediation unbedingt zu vermeiden ist.

Die Andersartigkeit der Mediation

Die Mediation führt in ein Umdenken. Manchmal setzt sie ein Umdenken voraus, damit sie überhipt nachgefragt werden kann. Das und das eigene monetäre Interesse, eine Mediation in Gang zu bringen, machen es dem Mediator wirklich schwer, eine mediative Haltung konstant vorzuhalten. Andererseits kann und sollte er seine Kompetenze durchaus dafür nutzen, eine Mediation zustande zu bringen. Ein Kunde kauft, was er braucht. Ein Mediator kann Interessen und Bedürfnisse heraushören. Er dürfte wenig Erfolg damit haben, wenn er versucht, die Parteien von der Mediation zu überzeugen. Eine gute Chance hat er, wenn er sich auf das Streitverhalten der Parteien einlässt und die Parteien dazu bringt, dass sie sich selbst überlegen, wie es weiterget und was der beste Weg zur Konfliktbeilegung ist. Das klingt schon fast wie eine Mediation.

Bedeutung für die Mediation

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2024-03-24 15:18 / Version 16.

Aliase: Akquise
Included: Zeitrahmen

1 Siehe die Gegenüberstellung der Phasen und Methoden auf Methodik
2 Mediationsordnung der IHK München Verfahrensordnung des Mediationszentrums.pdf abgelesen am 3.7.2014


Based on work by Arthur Trossen . Last edited by Arthur Trossen
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