Mediationsvertrag
- ID
- Leitsatz 3389
- Bezeichnung
- Mediationsvertrag
- Leitsatz
- Der Mediationsvertrag markiert nicht den Beginn der Mediation. Wohl begründet er die Rechtsverhältnisse aus denen sich die rechtlichen Verpflichtungen der Prozessteilnehmer ergeben und legitimiert die Prozesshandlungen.
- Fundstelle
- Zeitrahmen
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte