externe Berater | Rechtlich gesehen sind Berater, die an der Mediation teilnehmen, Dritte. Sie sind von externen Beratern zu unterscheiden, die zwar Einfluss haben, aber nicht direkt an den Verhandlungen teilnehmen. |
Expertise | Eine Expertise ist das fundierte Wissen oder die fachliche Kompetenz, die jemand in einem bestimmten Bereich besitzt. Sie kann sich sowohl auf theoretisches Wissen als auch auf praktische Erfahrungen beziehen. Der Begriff wird oft verwendet, um das Spezialwissen von Fachleuten in einem bestimmten Bereich zu beschreiben. |
Experten | Fachleute, die bei Bedarf als Berater, Sachverständiger oder Gutachter zur Mediation hinzugezogen werden. |
Exitstrategie | Eine Exitstrategie ist ein vorab geplanter Ansatz, der festlegt, wie und wann eine Person, eine Organisation oder ein Unternehmen eine bestimmte Situation, Investition oder Beziehung beenden möchte. Sie dient dazu, einen geordneten und strategischen Rückzug aus einer Situation zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele bestmöglich erreicht werden können. |
Evaluierung (Mediationsgesetz) | Mit dem Begriff Evaluierung ist meist die Evaluierung des Mediationsgesetzes gemeint. Die Evaluierung wurde am 14.06.2017 von dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erstellt. Hintergrund war die Frage, ob weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Mediation zu fördern. |
eudaimonischer Nutzen | Kennzeichnung eines Nutzens, der nicht nur einen Vorteil einbringt, sondern auch zufriedenstellt. Das Adjektiv eudaimonisch basiert auf dem Konzept von Aristoteles über ein erfülltes, glückliches Leben. |
Etymologie Mediation | Die Etymologie setzt sich mit der Herkunft und Geschichte eines Wortes und seiner Bedeutung auseinander. Nach Duss-von-Werdt geht der Begriff Mediation auf den lateinischen Wortstamm medeor, mederi, heilen, ganz machen, zurück. |
essentielles Tatbestandsmerkmal | Ein von Greger eingeführter Begriff, der eine Unterscheidung zwischen disponiblen und nicht disponiblen Tatbestandsmerkmalen in §1 Mediationsgesetz unterscheidet. |
Eskalation | Das Wort wird vom frz.: escalier („Treppe“) abgeleitet. Es beschreibt das Steigern und Verschärfen der Maßnahmen im Konflikt. Nach Glasl gibt es insgesamt 9 Eskalationsstufen. Die Eskalation gibt Hinweise darauf, wie mit dem Konflikt umzugehen ist. |
Erwartungen abfragen | Erwartungen sind Annahmen, was andere tun würden oder sollten. Die Psychologie sieht in ihnen eine geistige Repräsentation zukünftiger Ereignisse. Im Sprachgebrauch wird die Erwartung auch für die positive oder negative Einstellung für das Eintreffen einer Person oder das Eintreten eines Ereignisses angesehen. In allen Fällen handelt es sich um Vorstellungen oder Annahmen darüber, wie etwas in der Zukunft sein wird oder wie sich jemand verhalten wird oder sollte. Erwartungen spielen in der Mediation in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Rolle. |
Erkenntnisschritte | Die Phasen geben dem Mediator den eigentlichen Arbeitsauftrag. Er verändert sich von Phase zu Phase und repräsentiert einen Gedankengang, der die Phasen mit den dazu passenden Erkenntnisschritten abschließt. |
Erkenntnispsychologie | Die Erkenntnispsychologie ist von der Erkenntnislogik abzugrenzen. Während die Erkenntnislogik den rationalen Erkenntinisvorgang beschreibt, befasst sich die Erkenntnispsychologie mit den menschlichen Unzulänglichkeiten beim Erkenntnisprozess. |
Erkenntnisprozess | Die Mediation stellt insofern einen Erkenntnisprozess dar, als sie den Parteien zu Erkenntnissen verhelfen soll, die sie befähigen, selbst eine (andere) Lösung zu finden. |
Erkenntnislogik | Die Erkenntnislogik beschreibt das folgerichtige, zur Erkenntnis führende Denken. Wenn die Mediation ein Erkenntnisprozess ist, so die kognitive Mediationstheorie, sollte der Mediator die Denkweisen kennen, die zur Erkenntnisgewinnung beitragen. |
Erkenntnis | Grundsätzlich bezieht sich die Erkenntnis auf das Verständnis oder das Wissen über etwas. Sie beinhaltet das Aufnehmen, Verarbeiten und Interpretieren von Informationen, um zu einer Einsicht oder einem Verständnis über etwas zu gelangen. Die Parteien müssen Erkenntnisse und Einsichten gewinnen, um den Konflikt beilegen zu können.
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Ergebnisoffenheit | Die Mediation ist lösungsoffen. Nur so ist es möglich, die Parteien zu einer Lösungssuche zu bewegen. |
Erfolgskriterien | Die Erfolgskriterien der Mediation sind mit den Lösungskriterien identisch, die in Phase drei erarbeitet werden. |
Erfolglosigkeitsbescheinigung | Im Falle einer gescheiterten Streitbeilegung in den Fällen des § 15 a EGZPO haben die Parteien eine Erfolglosigkeitsbescheinigung vorzulegen, um die Zulässigkeit der Klage nachzuweisen. § 15 a ZPO Abs. 1 Satz 2 besagt: "Der Kläger hat eine von der Gütestelle ausgestellte Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch mit der Klage einzureichen". Aus dem Wortlaut lässt sich herleiten, dass der versuch auch gescheitert ist, wenn der Gegner dem Schlichtungsantrag keine Folge leistet. Damit unterscheidet sich die Erfolglosigkeitsbescheinigung von der Teilnahmebescheinigung nach § 135 FamFG. |
Erfolg | Erfolg ist das Erreichen von Zielen. Um den Erfolg in der Mediation feststellen zu können, ist es also von ausschlaggebender Bedeutung, ihr Ziel genau festzulegen (1.Phase) und die Kriterien für den Erfolg zu definieren (3.Phase). |
Epistemologie | Der Begriff Epistemologie wird synonym mit der Erkenntnistheorie verwendet. Er beschreibt einen ein Zweig der Philosophie, der sich mit der Natur, dem Ursprung und den Grenzen des Wissens befasst. Es geht um die Frage, wie wir wissen, was wir wissen, und wie wir zu unseren Erkenntnissen gelangen. Die Nähe zur Mediation stellt sich nicht nur dadurch her, dass es auch dort um Erkenntnisse geht. |