Internationale Mediation | Die internationale Mediation betrifft eine Mediation mit Auslandsbeteiligung, bei der ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Sie ist von der Cross Border Mediation zu unterscheiden, bei der europäisches Recht zur Anwendung kommt. |
Rollenklärung des Mediators | Die Rolle bestimmt das Verhalten. Je klarer die Rolle definiert ist und je besser sie verstanden wird umso eindeutiger sind die Erwartungen die an die Rolle (oder den Rolleninhaber) gerichtet werden. |
Umfang der zu erhebenden Informationen | Die in der Mediation zu erhebenden Informationen müssen sich auf alle Daten und Hinweise erstrecken, die zum Verständnis des Verfahrens, des Konfliktes, des Verhaltens der Parteien und ihrer Beweggründe sowie der möglichen Lösungsoptionen beitragen. |
Feedback | Ein Feedback enthält stets die Einladung, die Information zu teilen. |
gute Absichten | Der Mediator geht davon aus, dass gute Absichten stets vorhanden sind. Er muss sie nur herausarbeiten.
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Verwendung meditativer Techniken im Prozess | Die Verwendung meditativer Techniken macht aus einer Verhandlung noch lange keine Mediation. Eine Mediation kommt erst zustande, wenn die Techniken mit den Methoden und den funktionalen Einheiten in einem Prozess zusammengeführt werden! |
Komplexität und Wirkungsgrad der Mediation | Die Mediation kann grundsätzlich die gesamte Komplexität abbilden, aber im Wirkungsgrad reduziert werden, während andere Verfahren grundsätzlich im Wirkungsgrad beschränkt sind, aber dennoch die ganze Komplexität des falles abbilden können |
Bearbeitungsschwerpunkt und Konfliktlösung | Wenn die Bearbeitung einen umfassenden Schwerpunkt setzt, der breit genug ist und tief genug geht, wenn sich also die Lösung über alle Themen erstreckt und den maximalen Nutzen für alle erzielt, kann der Konflikt als endgültig gelöst angesehen werden |
multipler, dynamischer Fokus | Der Mediator nimmt einen multiplen dynamischen Fokus ein. Die Achtsamkeit lenkt den Fokus auf den Moment. Der Kontext und der Nutzen entspricht der Voraussicht. Der auf den Ablauf der Mediation gerichtete Fokus passt sich dem zu vollziehenden Gedankengang an. |
Prozessorientierung der Mediation | Die Mediation ist nutzenorientiert. Der Mediator denkt prozessorientiert. D. h., er achtet darauf, dass sich die Mediation im Verständnis eines Prozesses mit den Parteien realisieren lässt. |
Positiv umformulieren | Positiv umformulieren heißt nicht, die Dinge schön zu reden. Es heißt zu erkennen, wo sich in dem was die Partei sagt Positives findet! |
Konsensieren | Je geringer der Widerstand, desto höher ist die Akzeptanz einer Entscheidung |
Ende der Mediation | Das Ende der Mediation kann angenommen werden, wenn keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich oder möglich sind, um ihren Zweck zu verwirklichen. |
Strategien schließen sich aus | Wer in einer Konfrontation kooperiert hat einen strategischen Nachteil. Die Konfrontation vereitelt den Informationsaustausch und täuscht falsche Informationen vor, um den Gegner in die Irre zu führen. Die Kooperation teilt Informationen. Wenn das kooperative Verhalten zu einem Informationsvorsprung beim Gegner führt, kann er den Vorsprung in der Konfrontation zum Schaden der anderen Partei nutzen. |
Die Parteien müssen denken | Die Parteien sollen selbst die Lösung finden. Also müssen sie (auch selbst) denken, nicht der Mediator. Der Mediator muss (lediglich) denken, wie die Parteien denken müssen, damit sie selbst die Lösung finden können. Er kann ihnen das Denken nicht abnehmen. |
Die Persönlichkeit des Mediators | Die Persönlichkeit des Mediators definiert sich nicht über die Ausbildung. Sie ist allenfalls ein Indikator dafür. Die Persönlichkeit zeigt sich an der Art des Denkens und wie der Mediator mit sich und seinen Mitmenschen umgeht |
Ruhen des Verfahrens | Wenn das Verfahren ruht, verlieren die Parteien nicht die Chance, den Streit gegebenenfalls gerichtlich weiterzuführen, falls der Einigungsversuch scheitert. Das Gerichtsverfahren bleibt in der Schwebe, bis es förmlich beendet wird.
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privatrechtliche Ausgestaltung der Mediation | Die Mediation kann nur privatrechtlich ausgestaltet sein. Die Vorstellung, dass der Mediationsvertrag zum Teil einer hoheitlichen Tätigkeit wird, würde dem Wesen der Mediation zuwiederlaufen |
Grenzen der Neutralität | Die Neutralität kann verhandelt werden. Sie steht allerdings dann nicht mehr zur Disposition, wenn die Wahrnehmung der Metaebene nicht mehr möglich ist oder eine Vorbefassung stattgefunden hat.
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Abschlussvereinbarung | Sinn und Zweck der Abschlussvereinbarung ist die Sicherung und Umsetzung der gefundenen Lösung! |