Grundsatz des sichersten Weges | Ein Grundsatz aus dem Anwaltshaftungsrecht. Wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, muss der Anwalt diejenige nahelegen (treffen), die die sicherste und gefahrloseste ist. |
Sicherheit der Mediation | Die Mediation wird oft als unsicher beschrieben, weil sie das Zustandekommen eines Ergebnisses nicht garantieren kann. Positiv formuliert stellt sie aber sicher, dass kein Ergebnis zustande kommt, das nicht erwünscht ist. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, das Zustandekommen eines Ergebnisses sicherzustellen. |
Bürogemeinschaft | Die Bürogemeinschaft ist von der Berufsausübungsgesellschaft (Sozietät) zu unterscheiden. Im Gegensatz zur Berufsausübungsgesellschaft ist eine Bürogemeinschaft eine Gesellschaft, die lediglich der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von Dienstleistungsverträgen auftreten soll.
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Berufsausübungsgesellschaft | Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften wurde der Bergriff Sozietät in Berufsausübungsgesellschaft ausgetauscht. Die Berufsausübungsgesellschaft ist ein Zusammenschluß von Berufstätigen freier Berufe (mit Anwälten, Steuerberatern oder Patentanwälten) zur gemeinschaftlichen Anbietung von Dienstleistungen. |
Sozietät | Eine Sozietät ist ein Zusammenschluss zur gemeinsamen Berufsausübung. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften wurde der Bergriff Sozietät in Berufsausübungsgesellschaft ausgetauscht. Die Sozietät ist von der Bürogemeinschaft abzugrenzen. |
Fachmediationsausbildung | Ausbildung zur Verwendung der Mediation in spezifischen Anwendungsfeldern (zum Beispiel Familienmediation, Wirtschaftsmediation) zur Spezialisierung eines Mediators oder einer Mediatorin. |
Ausbildung | Ausbildung bezeichnet die Gesamtheit aller Lehrmaßnahmen, die dazu führen, dass der Ausgebildete eine bestimmte Qualifikation erlangt. Die Ausbildung in Mediation soll die Fähigkeiten vermitteln, die zur Durchführung des Verfahrens und zur Ausübung des Mediatorenberufs erforderlich sind. |
Nocebo-Effekt | Siehe Placebo-Effekt |
Placebo-Effekt | Der Placebo-Effekt besagt, dass sich positive Erwartungen auf die Wirksamkeit eines Medikamentes so stark auswirken können, dass selbst ein Scheinmedikament heilsame Wirkung entfalten kann, indem die im Frontalhirn entstehenden Erwartungen Einfluss auf die Reizverarbeitung nehmen. Was bei Medikamenten gilt, betrifft auch das Konfliktverhalten. Die mangelnde Erwartung, dass eine Lösung möglich ist, führt zu einem Nocebo-Effekt, der sich den Chancen einer Lösung in den Weg stellt. |
Friedenskultur | Der Begriff wurde eingeführt, um den Nocebo-Effekt der Streitkultur zu umgehen und den Fokus nicht auf den Streit sondern auf den Frieden (die Auseinandersetzung) zu lenken. Siehe Streitkultur |
Mediatorenwahl | Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Kriterien der Auswahl einer geeigneten Mediatorin oder eines Mediators |
Mediatorenverzeichnis | Das Mediatorenverzeichnis ist eine Auflistung von Mediatorinnen und Mediatoren, die ihre Hilfe bei der Fallbearbeitung anbieten. Es gibt viele solcher Verzeichnisse, weshalb Sie im Mediationswiki eine Auflistung finden. |
Verfahrensebene | Siehe Mediationsebene. |
Mediationsebene | Die Systemik der Mediation legt eine Unterscheidung zwischen der Fallebene und der Mediationsebene (Verfahrensebene) nahe. Die Unterscheidung führt zu einer logischen Trennung der Ebenen und einer dementsprechenden Fokussierung. |
Fallebene | Die Systemik der Mediation legt eine Unterscheidung zwischen der Fallebene und der Mediationsebene (Verfahrensebene) nahe. Die Unterscheidung führt zu einer logischen Trennung der Ebenen und einer dementsprechenden Fokussierung. |
Bedürfnisebene | Mit der Methode des Ebenentauchens sucht der Mediator die Ebene, auf der sich der Lösungskuchen vergrößern lässt. Die Bedürfnisebene lässt sich auf den erwarteten Nutzen ein. Sie ist von der Interessenebene zu unterscheiden, die auf die zur Lösung führenden (zielgerichteten) Interessen abstellt. Sie grenzt sich von der Interssenebene und der Sachebene ab. |
Interessenebene | Mit der Methode des Ebenentauchens sucht der Mediator die Ebene, auf der sich der Lösungskuchen vergrößern lässt. Die Interessenebene ist die naheliegende und die im Harvard-Konzept herausgearbeitete Ebene (Siehe Orangenbeispiel). Sie stellt auf die zur Lösung führenden (zielgerichteten) Interessen ab. Sie grenzt sich von der Bedürfnisebene und der Sachebene ab. |
Statthaftigkeit | Die Statthaftigkeit ist eine Prüfung bei hoheitlichen Verfahren, die darauf abstellt, ob das Verfahren überhaupt das einschlägige und gebotene ist. Weil die Mediation kein öffentlich rechtliches Verfahren ist, wird hier von der Geeignetheit gesprochen. Die Geeignetheit beschreibt die Prüfung der Einschlägigkeit der Mediation. |
Mediatorenfähigkeit | Die Fähigkeit des Mediators mit dem vorliegenden Konflikt zurechtzukommen. Sie wird mit der subjektiven Geeignetheit geprüft. |
Lösungsmenge | Siehe Lösungskuchen. |