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Grundsatz des sichersten Weges

ID
13186
Bezeichnung
Grundsatz des sichersten Weges
Beschreibung
Ein Grundsatz aus dem Anwaltshaftungsrecht. Wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, muss der Anwalt diejenige nahelegen (treffen), die die sicherste und gefahrloseste ist.
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