Zu erwartender Vertragsbruch
Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Bereich Wiki unlimited. Inhaltlich ist er Rubrik Mediationsfälle der Wiki-Abteilung Praxis zugeordnet und verweist auf die Fallbesprechungen. Es geht um die konkrete Fallbearbeitung. Beachten Sie bitte auch folgende, damit zusammenhängende Seiten:
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Die Fallbeispiele sollen zum Lernen beitragen. Sie können in Peergroups zum Üben genutzt werden, aber auch um die Methodik zu hinterfragen. Bitte schauen Sie sich die Lösungshinweise erst an, nachdem Sie den Fall ausprobiert haben. In einem Rollenspiel sollten die Briefings nur von den Personen gelesen werden, denen ein Rollenverhalten zugeschrieben wird.
Fallbeschreibung
Ein Unternehmen (T-AG) möchte ein neues Produkt entwickeln. Es soll ein Handy entwickelt werden, das Temperatur messen kann. Die T-AG ist ein Unternehmen der Telekommunikation. Sie entwickelt selbst Hardware. Bei dem Handy ist aber eine spezielle Software erforderlich, die Temperatur messen kann. Dafür bietet sich die S-GmbH an. Sie entwickelt Software und hat berteits ein Patent für Temperaturmessprogramme. Die S-GmbH hat die Ausschreibung gewonnen, so dass sie mit der T- AG vereinbart hat, das Produkt "Temperaturhandy" gemeinsam zu entwickeln. Es wird ein Pflichtenheft erstellt. Die Entwicklung wird für 1 Jahr veranschlagt. Der Abliefertermin wird als FIX-Termin verbindlich vereinbart. Die Entwicklungszeit endet 12 Monate nach Vertragsabschluss. Die Arbeiten wurden vor 7 Monaten aufgenommen. Alle 3 Monate soll ein Zwischenergebnis abgeliefert werden. Die S-GmbH war bereits mit der ersten Teillieferung, die nach 3 Monaten abzuliefern war, in Verzug geraten. Die Lieferung erfolgte mit einer 4-wöchigen Verzögerung im vierten Vertragsmonat. Jetzt ist der siebte Vertragsmonat. Die zweite Teillieferung war vor drei Wochen fällig. Trotz aller Versprechungen hat die S-GmbH die geschuldete CD für die zweite Teillieferung noch immer nicht abgeliefert. Die T-AG macht sich große Sorgen, ob der Vertrag überhaupt noch erfüllt werden kann. Sie ist von der Unzuverlässigkeit der S-GmbH sehr enttäuscht. Die Stimmung und die Zusammenarbeit werden immer schlechter. In der Situation empfiehlt die T-AG eine Mediation, auf die sich die S-GmbH einlässt. In der Mediation erscheinen der/die Dr. Recht (Ltd. der Rechtsableitung) der/die Herr oder Frau Neu, Ltd. der Technik, Herr/Frau Kalt, GF der S-GmbH und ihr Rechstanwalt/Rechstanwältin.
Briefing
Das Briefing ist verdeckt, weil es Informationen an die Parteien enthält, die der Mediator in der Regel nicht kennt. In einem Rollenspiel kann sich jede Partei das für sie einschlägige Briefing anschauen.
Lösungshinweise
Die Lösungshinweise beziehen sich auf den konkreten Fall. Sie können sich in einem Rollenspiel druchaus anders darstellen. Das Problem, um das es geht, dürfte aber auch dort zum Vorschein kommen. Wie geht ein Mediator mit dem Fall um und was ist die Besonderheit des Falles?
Falldiskussion
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Prüfungsfragen
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Siehe auch: OMA
Diskussion (Foren): Erfahrungen mit Fällen und der Fallarbeit, OMA Mediatorenausbildung. Vorschläge, Kritik, Kommentare
Geprüft: