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Die Methode der Initialisierung

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Rahmenbildung zum Titel des 5. Buchabschnitts Methodik der Mediation, dem folgende Kapitel zugeordnet sind:

Methodik Methodenabgleich Anbahnung Initialisierung Bestandsaufnahme Verstehen Vermitteln Suchen Bewerten

Die Beiträge zur Phasenübersicht und zur Phasenlogik ergeben die Zusammenhänge. Es ist wichtig, die Phasen als Teil eines umfassenden Prozesses zu verstehen und die dahinter verborgene Mediationslogik zu verwirklichen. Die Methoden verwirklichen die Phasen der Mediation.1 Sie orientieren sich am jeweiligen Phasenziel und -zweck und beschreiben ihre Vorgehensweisen. Die 1. Phase dient der Aufbereitung des zurückzulegenden Gedankenweges, was sich auf ihre Bezeichnung auswirkt. Lesen Sie Einzelheiten zu den in dieser Phase zu absolvierenden Schritten bitte den Ausführungen zur 1.Phase.

  Phasenabgleich
Die korrespondierende Phase zu dieser Herangehensweise betrifft die Phase drei. Sie beschreibt, wie die Methode in die Phasenlogik eingeordnet wird.

Einordnung als Methode

Dass die Mediation aus einem Konglomerat von Methoden besteht, die sich an den Phasen ausrichten, ist eine Konsequenz der kognitiven Mediationstheorie. Sie erlaubt die systematische Einordnung von Verfahren, Methoden und Techniken und beschreibt die wechselseitige Abhängigkeit. Die Methoden der Mediation realisieren die mit den Phasen identischen Etappenziele. Konsequent ist der Name der Methode mit dem der entsprechenden Phase identisch. Deshalb ist hier von der Methode der Initialisierung die Rede.

Notwendigkeit

Die Methode der Rahmenbildung oder der Initialisierung beschreibt das dahinter verborgene Knowhow. Sie setzt sich nicht nur mit dem Ziel der Initialisierungsphase, sondern auch mit dem Zweck der Mediation, also der Frage auseinander: "Wozu verwenden wir die Mediation?" oder "Was erwarten wir davon?" und "Was ist zu tun, um an der Mediation mitzuwirken?".

Stellen Sie sich vor, jemand schlägt ihnen vor, ein Spiel zu spielen. Ihre erste Frage wird sein: "Was für ein Spiel?". Wenn sich aus der Antwort der Zweck des Spiels nicht ergibt, werden Sie fragen: "Wozu sollte ich das Spiel spielen?". Der Nutzen ergibt sich aus dem Gewinn. Der kann sich aus der Lösungsmenge ergeben oder der Freude am Spiel. Wenn Ihr Interesse an dem Spiel geweckt ist, werden Sie sich als Nächstes über die Spielregeln erkundigen. Sie werden fragen: "Wie geht das Spiel und was muss ich tun, um mitspielen zu können?". Erst wenn diese Fragen geklärt sind, beginnen Sie das Spiel. Die Metapher des Spiels lässt sich auf die Mediation (genauer gesagt auf die 1.Phase der Mediation) übertragen, woraus sich folgende Regel ableiten lässt:

 Merke:
Leitsatz 3411 - Je besser die Partei das "Spiel" (die Mediation) versteht und je größer ihr Interesse ist, das "Spiel" zu spielen (nach einer Lösung zu suchen), desto besser kann sie mitspielen!

Mit dieser Regel wird klar, was der Mediator in der ersten Phase der Mediation zu tun hat. Er eröffnet das Spiel (die Mediation), indem er das Ziel festlegt, die Spielregeln abstimmt und erklärt, wer was warum zu tun hat. Den Parteien muss folgendes klar sein:

  1. Der Ausgangspunkt (Es liegt ein Konflikt vor)
  2. Das darauf bezogene Ziel (Wir finden eine am Nutzen orientierte Lösung, die den Konflikt beilegt)
  3. Der Zweck, der mit der Mediation (also dem zurückzulegenden Weg) erreicht werden soll
  4. Der Weg zum Ziel (Wir sind bereit, den Weg der Suche auf uns zu nehmen und nutzen die Mediation, um die Lösung zu finden).
  5. Die Spielregeln (Wir eknnen die Spielregeln und wollen mitspielen).

Vereinbarungen

Wie bei jedem anderen Spiel auch, steht am Beginn der Mediation die Vereinbarung, welches Spiel wie gespielt wird. Die Betonung liegt auf dem Wort Vereinbarung. Die Vereinbarung ist die wichtigste Technik (Herangehensweise) der Phase 1. Die Mediation beginnt mit einer Vereinbarung, führt in ihrem Verlauf viele Vereinbarungen durch und endet schließlich wieder in einer Vereinbarung. Um den Weg in die (finale) Vereinbarung zu weisen, wird die erste Phase nicht ohne Grund auch als ein Arbeitsbündnis beschrieben. Methodisch betrachtet genügt es also nicht, den Parteien das Spiel vorzugeben und die Regeln festzulegen. Sie müssen auch motiviert sein, mitzuspielen. Gegenständlich sind das Ziel und die Regeln abzustimmen. Methodisch betrachtet lassen sich die Zielvereinbarung, die Wegvereinbarung und gegebenenfalls die Spielregelvereinbarung unterscheiden.

Durchführung der Phase eins 

Zielvereinbarung
Die Mediation hat bestimmte Vorgaben, die das Wesen des Spiels ausmachen. Wenn der Rahmen ein Verfahren ist, mag dies wie ein Container verstanden werden, der Spiel und Inhalt festlegt. Der Container gibt die Grenzen und Möglichkeiten vor, innerhalb der der Mediator bzw. die Mediation durchgeführt werden kann. Es gibt verschiedene Methoden, wie eine Zielvereinbarung durchzuführen ist. Die Mediation etabliert die Zielvereinbarung in der Form eines Verfahrensrituals. So wird sichergestellt, dass die Parteien allmählich in die Mediation eingebunden werden. Das Ziel ist stets das Finden einer Lösung, die einem noch festzulegenden Nutzen zu entsprechen hat.
Wegvereinbarung
Der Mediator achtet nicht nur darauf, dass sich die Parteien auf das Spiel einlassen. Er achtet auch darauf, dass sie es auch spielen (können), nicht dass sie am Ende statt einer Mediation eine Schlichtung durchführen. Wenn die Mediation nach der kognitiven Mediationstheorie einen Gedankengang abbildet, müssen die Parteien bereit und in der Lage sein, dem Gedankengang zu folgen. Ihnen sind also die Informationen an die Hand zu geben damit das gelingt. Das Gesetz erwähnt, dass sich der Mediator zu vergewissern habe, dass dieParteien den Ablauf und die Grundsätze der Mediation verstanden haben. Wenn der Ablauf das Ziel und den in Phasen abgebildeten Weg darstellt, sind die Grundsätze einige Eckmarken, die sicherstellen dass der gedankliche Weg aufgezogen werden kann.
Spielregelvereinbarung
Die Regeln müssen die Wegmarken festlegen. Es können weitere Regeln vereinbart werden. Oft werden Gesprächsregeln vereinbart, die allerdings nicht wesensbestimmend sind und keinesfalls mit den Mediationsregeln verwechselt werden sollten. Mit Gesprächsregeln sollte zurückhaltend umgegangen werden. Idealerweise werden die Parteien gefragt, ob aus ihrer Sicht (neben den Mediationsregeln) noch weitere Regeln festzusetzen sind, sodass sich die Mediation den individuellen Bedürfnissen anpassen kann. Manche Regeln sind nicht verhandelbar, andere können flexibel gestaltet werden. Nicht verhandelbar sind Regeln, die dem Wesen der Mediation zuwiderlaufen. Verhandelbar sind Regeln, über die Gestaltung, die Gesprächsführung und die Rahmenbedingungen.
Zusammenfassung
Mithin sind zur Initialisierung der Mediation (jenseits der Honorarvereinbarung) folgende Festlegungen zwingend erforderlich:
  1. grobes Ziel ( Lösung finden die einen Nutzen herbeiführt. Dieses Ziel ergibt die Lösungsoffenheit)
  2. grober Weg ( Gedankengang in mehreren Etappen, die erst im Lauf des Verfahrens genau zu erklären sind)
  3. Klärung der Rollen und Verantwortlichkeiten ( daraus ergibt sich das Kommunikationsmodell)
  4. es müssen offene Gespräche möglich sein (gegebenenfalls abgesichert durch Vertraulichkeit)
  5. die freiwillige Teilnahme ( sie erlaubten Parteien sich einer Vorgehensweise oder Lösung zu verweigern die ihnen nicht behagt)

Die Vereinbarung darüber wird sinnvollerweise in der Mediationsdurchführungsvereinbarung getroffen. Alles weitere kann im Lauf des Verfahrens als Mediationsabrede und bei Bedarf geklärt und erklärt werden.

Gestaltung

Die Phase 1 sollte so interaktiv wie möglich gestaltet werden. Schon jetzt müssen die Parteien Erkenntnisse gwinnen, damit sie die Mediation und die in ihr abzuwickelnden Schritte verstehen. Welche Erkenntnisse das sind, ergibt sich aus der Erkenntnislogik. Erkenntnisse lassen sich am besten im Dialog (und weniger gut beim Dozieren) gewinnen. Der Dialog bindet ein. Es macht deshalb Sinn, die Initialisierung so interaktiv wie möglich zu gestalten und zu ritualisieren. Pschologen sprechen deshalb auch von einem Verfahrensritual. Das Ritual erleichtert dem Mediator und den Parteien das Einschwingen auf die Mediation. Ebenso ideal wie herausfordernd erweist sich folgende Vorgehensweise, nach der Begrüßung:

Beispiel 15176 - Der Mediator fragt die Parteien gleich nach der Begrüßung: "Was erwarten Sie von dem Gespräch?". Die Parteien geben die falsche Antwort. Sie nennen die Position. Der Mediator fragt: "Was haben Sie davon, wewnn Sie bekommen haben was Sie wollen?". "Dann hab ich meinen Frieden", antwortet die Partei. "Wollen wir mal schauen, wie Sie Ihren Frieden finden, auch wenn er sich anders herstellen lässt?"

Vorgehensweise

Die in der Phase eins anzuwendenden Techniken und die Vorgehensweise ergibt sich aus dem schematisierten Ablauf. Das Schema soll anregen. Es kann wie eine Checkliste benutzt werden, damit kein Schritt verloren geht. Erforderlich sind die Schritte, mit denen sich die Logik der Phase eins verwirklicht. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Logik. Das heißt: die einzelnen Schritte sollten dann durchgeführt werden, wenn die Gedanken der Parteien dafür bereit sind. Eine gesetzliche Vorschrift findet sich in §2 Mediationsgesetz. Die Vorschrift ist konform auszulegen und wird in dem nachfolgenden Schema berücksichtigt.

Arbeitsschritt Hilfestellung siehe ...
Gegebenenfalls: Erläuterung der Phase Bedeutung der Phase 1
Begrüßung Begrüßung
Identifikation der Parteien Parteiidentifikation
Terminsanlass Feststellung des Grundes warum die Parteien erschienen sind und des Anlasses aus dem heraus die Mediation entstanden ist.
Gegebenenfalls: Mediationsbereitschaft Die Mediationsbereitschaft ist gegebenenfalls gesondert zu prüfen.
Soweit schon möglich: Konfliktanalyse Die Konfliktanalyse beeinflusst viele der folgenden Fragen. Sie ist permanent durchzuführen.
Soweit schon möglich: Prüfung der Vollständigkeit Sind alle Parteien anwesend? Diese Frage hängt von der Konfliktanalyse ab. Siehe Verhalten bei Abwesenheit
Soweit schon möglich: Rollenklärung Festlegung der Rollen (Mediand, Beistand, Vertreter usw.).
Vorkontakte und Abhängigkeiten Zwingende Informationspflicht nach § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz, (z.B. bei Donatormediation oder Fremdvermittlung des Mediators). Siehe Neutralität und Unabhängigkeit
Gegebenenfalls: Modalitäten Offenlegung des Kontextes, Indikation für das Anwendungsfeld,
Gegebenenfalls: Vorgeschichte Hinweise auf Mediationsbereitschaft
Gegebenenfalls: Sondierung Umfeldsondierung durchführen (gibt es Parallelverfahren, Umwelteinflüsse, Anhängigkeiten usw. ), Modalitäten der Mediation und Umwelteinflüsse in Betracht zu ziehen. Umstände, die zu beachten sind.
grobe Zielvereinbarung Festlegung des auf den Nutzen gerichteten Ziels (Siehe Zielvereinbarung).
Vereinbarung des Weges Wegvereinbarung, Ablauf und Prinzipien der Mediation festlegen. Siehe Rahmenbildung
Gegebenenfalls: Spielregeln festlegen soweit nicht bereits in Ziel- und Wegvereinbarung enthalten: Rahmenbedingungen wie Rollenzuschreibungen, Offenheit, Vertraulichkeit, Freiwilligkeit vereinbaren. Siehe §2 Mediationsgesetz.
Gegebenenfalls: Mediationsformat festlegen Mediationsformen wie zB Co-Mediation, Shuttle-Mediation usw. abstimmen
Gegebenenfalls: Bearbeitungstiefe abklären Meist im Zusammenhang mit der Stundenkalkulation. Wahl des Mediationsmodells
Gegebenenfalls: Arbeitsbedingungen Setting analysieren, optimieren und festlegen
Gegebenenfalls: Planungen Nur soweit schon möglich und noch nicht erfolgt: Zeitmanagement, Vorgehensweise, usw. Siehe Mediationsplanung.
Gegebenenfalls: Kommunikationsregeln Kommunikationsrahmen festlegen, wenn mehrere Termine zu erwarten sind. Umgang mit Einzelgesprächen, Mailverkehr usw.
Gegebenenfalls: Gesprächsregeln Gesprächsregeln nur bei Bedarf festlegen.
Geeignetheit und Zulässigkeit Die Mediationsvoraussetzungen wie z.B. die Geeignetheit müssen spätestens jetzt bejaht werden.
Gegebenenfalls: Abgrenzung Abgrenzung zu anderen Verfaren und Dienstleistungen i.R. eines Clearings
Gegebenenfalls: Umfeldsondierung Frage, ob Außeneinflüsse und Parallelprozesse stören könnten.
Zusammenfassung Am Ende jeder Phase sollte eine der Zusammenfassung erfolgen, um die auf dem Weg liegenden Gedanken festzuhalten.
Arbeitsbündnis Die Zusammenfassung wird in ein eine Mediationsdurchführungsvereinbarung überführt.

Techniken der Initialisierung

In erster Linie muss der Mediator mit den Parteien vereinbaren, welches die Bedingungen sind, unter denen das Gespräch stattfinden soll. Insgesamt stehen ihm in der ersten Phasse folgende Werkzeuge zur Verfügung. Er kann sie bedarfsabhängig einsetzen.

 Aktionshinweis:

Die Werkzeugdatenbank wird ständig erweitert. Sie können helfen. Sollten Sie eine Technik vermissen oder anders definieren, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.

Das Verfahrensritual

Die Phase eins ist meist der erste Moment, wo beide Parteien Kontakt zum Mediator haben. Wie beim Kennenlernen zählt der erste Eindruck. Die Parteien kommen mit gemischten Gefühlen in die Mediation und müssen sich erst akklimatisieren. Für den Mediator kommt es darauf an, eine Beziehung herzustellen, die seiner Rolle entspricht. Es ist nicht nur eine Stilfrage, ob er den Parteien die Mediation nur erklärt oder ob er die Anforderung der Mediation und ihre Verwertbarkeit für die Parteien interaktiv (Schritt für Schritt) erörtert und hinterfragt oder gar gemeinsam mit den Parteien entwickelt.

Auch wenn Juristen meinen, es bedeute einen Zeitgewinn, wenn der Mediator auf vorgefertigte Vertragsmuster und Verfahrensvereinbarungen zurückgreifen kann,2 wäre der Preis dafür eine Umgehung des Verfahrensrituals. Der scheinbare Zeitgewinn riskiert einen Zeitverlust, wenn die Rollen der Beteiligten und der durch die Mediation an sie erteilte Auftrag nicht verinnerlicht wurden. Die Parteien sollen eigenverantwortlich am Verfahren teilnehmen. Dann muss ihnen auch der Raum gegeben werden, sich in das Verfahren hineinzudenken, um die erforderlichen Verfahrensentscheidungen treffen zu können.

Aus psychologischer Sicht bewirkt das Verfahrensritual eine Annäherung. die Verhandlung eines Verfahrens (der Verfahrensbedingungen) schafft gleiche Augenhöhe und macht alle gleichermaßen verantwortlich. die Rolle der Parteien wird aufgewertet. Die Eigenverantwortung wird spürbar. Der Mediator mag entscheiden ob diese Effekte durch eine bloße Inbezugnahme auf vordefinierte Regeln3 oder durch ein schlichtes Erklären oder Abfragen des Wissens über die Mediation hergestellt werden kann. Durch den kurzen Dialog hat der Mediator den Fokus auf den Nutzen gelenkt und gleichzeitig eine Bereitschaft für andere Lösungen geweckt. Hierauf könne die weiteren Schritte der Phase eins aufbauen.

Ohne Motivation geht nichts

Die Motivation zum Mitspielen ergibt sich aus dem Nutzen, den jede Partei von dem Spiel erwartet. Vom Spieltyp her passt die Mediation zu einem Puzzle. Der Gewinn ist das fertige Bild bzw. die gefundene Lösung. Mithin ergibt entweder die Lust nach einer Lösung zu suchen (das Puzzle zu spielen) oder der Drang danach suchen zu müssen die Spielbereitschaft. Die Motivation zum Spiel, also die Mediationsbereitschaft ist von den Lösungsmotiven zu unterscheiden, auch wenn es Überschneidungen gibt. Die Lösungsmotive sollten aber erst in der 3.Phase angesprochen werden. Nur wenn die Parteien nicht von der Mediation überzeugt sind, ist der Mediationsbereitschaft ein besonderes Augenmerk zu schenken.

Bedeutung für die Mediation

Der Rahmen soll das Gespräch sichern. Er soll die Parteien „ins Boot holen", damit sie die in der Tour beschriebene "gefährliche Reise" nicht nur heil überstehen, sondern auch ans Ziel kommen.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-24 15:39 / Version 112.

Aliase: Initialisierungsmethode, Spielemacher, Spielregeln
Included: 1.Phase
Geprüft:

1 Siehe die Gegenüberstellung der Phasen und Methoden auf Methodik
2 So zB Greger/Unberath (Mediationsgesetz) 1 Einl. 48ff., § 2 Rdnr. 105 ff


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Mittwoch November 27, 2024 10:31:05 CET.

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