Rückfälle in der Mediation
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Die Problematik der Rückfälligkeit steht mit folgeden Beiträgen im Zusammenhang, die Sie ebenfalls beachten sollten:
Verfahren Konflikt Strategie Rückfall Beendigung Abschlussvereinbarung Wiederaufnahme Nutzen
Mit einem Rückfall oder einem Rückschlag wird ein erneutes Auftreten einer scheinbar überstandenen Situation oder Lage beschrieben. Es wäre naiv zu glauben, dass es so etwas in der Mediation nicht gäbe. Hier sind zwei unterschiedliche Fälle zu unterscheiden:
- Es kommt zu einem Rückfall während der Mediation. Die Konfliktbeilegung wird verhindert.
- Es kommt zu einem Rückfall nach der Mediation. Der Konflikt lebt wieder auf.
Rückfälle während der Mediation
Es läuft alles wie am Schnürchen. Die Mediation entwickelt sich. Der Mediator bemerkt wie es in den Köpfen der Parteien arbeitet. Plötzlich sagt eine der Parteien wohl ein falsches Wort. Es ist von außen kaum erkennbar. Die Gegenseite reagiert jedoch ganz extrem. Es scheint, als wären die letzten Minuten und Stunden mit dem einen Wort wie weggewischt. Die Parteien fallen in den Streitmodus zurück und machen sich Vorwürfe.
Wenn Mediationsfehler, wie zuvor beschrieben, auszuschließen sind, macht sich im Verhalten der Parteien der Konflikt bemerkbar. Im Idealfall kann der Mediator die Gelegenheit nutzen, um den Konflikt auch für die Parteien sichtbar zu machen. Dabei schaut er nicht auf die Argumente, sondern auf den Erregungsanlass.
Ein Rückfall kann auch nach einer Unterbrechung der Mediation oder einer Vertagung eintreffen. Auch das ist nicht ungewöhnlich. Schließlich sind die Parteien "in der Außenwelt" wieder Einflüssen ausgesetzt, die nicht notwendigerweise zum Einlenken emutigen. Wann der Mediator gute Gelegenheiten zur Vertagung in der Mediation vorfindet und wie er mit einem Rückfall nach Vertagung umgeht, wird im Beitrag Zeitmanagement beschrieben.
Rückfälle nach der Mediation
Anders als in den zuvor beschriebenen Fällen hat der Mediator keinen Einfluss mehr auf Ereignisse, die nach der Mediation eintreffen. Er kann jedoch Vorkehrungen treffen.
Der Grund für den Rückfall ist leicht zu erklären. Folgende Ursachen sind in Betracht zu ziehen:
- Vereinbarungen zur nachhaltigen Sicherung der gefundenen Lösung und zur Vermeidung von Rückfällen wurden nicht getroffen.
- Die Parteien halten sich nicht an die Vereinbarungen
- Die Parteien fallen im Alltag wieder in alte Verhaltensmuster und replizieren den Vorgang, der zuvor bereits zum Konflikt geführt hat.
Der erfahrene Mediator weist spätestens im Zusammenhang mit der Abschlussvereinbarung, also in der 5.Phase, auf die Rückfallgefahr hin. Im Idealfall hat er in der Abschlussvereinbarung bereits Regelungen nahegelegt, die einen Rückfall verhindern. Mehr noch kann er den Parteien anbieten, von Zeit zu Zeit nachzufragen, ob sich die Parteien an die Vereinbarung halten. Er kann auch die Aufgabe übernehmen, die Einhaltung des in der Abschlussvereinbarung getroffenen Verhaltensregeln zu überwachen, um gegebenenfalls einen Folgetermin anzubieten. Seine Unterstützung kann sich nur an beide Parteien richten und darf keine Vollstreckung der Entscheidung beinhalten.
Nachbehandlungsbedarf
- Vollstreckung einer Abschlussvereinbarung
- Therapie oder Coaching zur vereinbarten Verhaltensänderung
- Überwachung der Abschlussvereinbarung
Bis auf die Überwachung der Einhaltung der Abschlussvereinbarung sind alle Leistungen KEIN Bestandteil der mediativen Dienstleistung. Selbst die Überwachung hat Grenzen. Sie kann zur Vermeidung eines Rückfalls jedoch geboten sein.
Wiederaufnahme der Mediation
Bedeutung für die Mediation
Der Mediator muss den Ursachen auf den Grund gehen. Wenn es zu einem Rückfall während der Mediation kommt, steht die Fehleranalyse im Vordergrund. Wenn es zu einem Rückfall nach der Mediation kommt, steht die Vorbeugung im Vordegrund.1
Was tun wenn ...
- Die Parteien fallen immer wieder in den Streit zurück
- Die Partei verlässt einfach die Mediation, ohne sich zu erklären
- Die Partei bleibt einem Mediationstermin fern
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Alias:
Siehe auch: Verfahrensverzeichnis,
Literaturhinweise:
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