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Der Mediator im Sinne von §1 Mediationsgesetz

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. einer Unterseite zum Titel Parteien im Abschnitt Mediationsprozess des Fachbuchs Mediation.

Parteien Mediator Verfahrensmediator Berufsmediator zertifizierter Mediator Verzeichnis

Worum es geht: Der Begriff Mediator wird vielschichtig verwendet.
Einmal bezeichnet er einen Beruf, ein anderes Mal eine Tätigkeit. Hier geht es um den Mediator in seiner Funktion und in der Rolle eines oft auch als neutrale oder dritte Partei bezeichneten Elements der Mediation. In dieser Funktion wird der Mediator als Verfahrensmediator bezeichnet, der sich vom Berufsmediator abgrenzt. Was zeichnet den Verfahrensmediator aus und was hat er zu beachten?

Einführung und Inhalt: Um die Eigenschaft einer neutralen, dritten Partei im Verfahren herauszustellen und um den Mediator vom Berufsmediator abzugrenzen, wurde der Begriff Funktionsmediator eingeführt. Denkbar wäre es auch, den Mediator in dieser Rolle als Verfahrensmediator zu bezeichnen. Der Begriff Verfahrensmediator würde allerdings die Assoziation auslösen, als würde der Mediator zwischen den Verfahren vermitteln. Mit dem Begriff des Funktionsmediators soll der Schwerpunkt auf die Tätigkeit und die Rolle (Funktion) des Mediators im Verfahren gelenkt werden. Der auf das Verfahren und nicht auf die Profession gerichtete Fokus entspricht übrigens auch der Definition im Gesetz. Die Legaldefinition im § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz lautet:

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.


Bitte beachten Sie, dass das Gesetz, den Begriff Mediator in §5 Mediationsgesetz auch im Sinne einer allgemeinen Tätigkeits- oder Berufsbezeichnung verwendet. Die Funktion des Mediators im Verfahren ist deshalb vom Beruf des Mediators zu unterscheiden.

Merkmale des Funktionsmediators

Die aus dem Gesetz herzuleitenden Merkmale des Mediators in seiner Verfahrensfunktion sind:

Unabhängigkeit
§3 Abs. 1 Mediationsgesetz verpflichtet den Mediator alle Umstände offenzulegen die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen können. Unabhängigkeit bedeutet Weisungsfreiheit. Der Mediator muss in einer Lage sein, dass er die Lage der Parteien unbeeinflusst wahrnehmen kann. Bemerkenswert ist das §3 Abs. 1 nur eine Offenbarungspflicht festlegt, weshalb das Merkmal als verhandelbar angesehen werden kann.

Probleme der Unabhängigkeit treten in der Praxis regelmäßig in folgenden Fällen auf:

  • Nur eine Partei kann die Kosten zahlen.
  • Die Kosten werden von dritter Seite übernommen, siehe Donatormediation, die Mediationen der Rechtsschutzversicherung oder der vom Arbeitgeber finanzierten Mediation.
  • Der Mediator steht in einem Beschäftigungsverhältnis etwa als Konfliktlotse.
Neutralität
Die Regelung des §3 Abs. 1 Mediationsgesetz gilt auch für die Neutralität. wichtig ist die Frage der Neutralität nicht nur aus der Sicht des Mediators zu bewerten.

Probleme der Neutralität treten in der Praxis regelmäßig in folgenden Fällen auf:

  • Der Mediator steht mit einer der Parteien in einer Beziehung.
  • Der Mediator ist emotional involviert.
  • Der Mediator der Eigeninteressen am Ausgang der Mediation.
(natürliche) Person
Der Mediator ist eine natürliche Person der triadischen Instanz.1 Der Hinweis auf seine Natürlichkeit wird dann relevant, wenn wir zum Beispiel in der Friedensmediation Staaten als Mediatoren angesehen werden.FOOTNOTE()}Siehe Friedensmediation {FOOTNOTE}Das ist konstruktiv zwar möglich, so wie die Streitparteien auch juristische Personen sein können. Das Konstrukt sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die handelnden Personen stets der Mediator und die Medianden als natürliche Personen sind.
(fehlende) Entscheidungsbefugnis
Das Merkmal der fehlenden Entscheidungsbefugnis führt zu einer Unterscheidbarkeit des Mediators vom Richter. Es unterscheidet den Mediator allerdings noch nicht von Schlichter. Überwiegend wird dafür das Tatbestandsmerkmal der Eigenverantwortlichkeit herangezogen. Die Abgrenzung ist nicht präzise. Besser ist es auf den Verfahrenscharakter abzustellen2 .

Das Tatbestandsmerkmal der fehlenden Entscheidungsbefugnis ist ein Indiz für die Rolle des Mediators. ausschlaggebend ist das dahinter verborgene Kommunikationsmodell. Anders als der Richter und der Schlichter ist der Mediator nicht Teil des Streitsystems. er hat keine Meinung über den Ausgang, zumindest nicht was die Lösungsfindung anbelangt. ist somit in einer Rolle, die bei den Parteien das Bewusstsein auslöst, dass der Mediator weder Einfluss nimmt noch beeinflussbar ist. damit unterscheidet er sich sowohl vom Richter wie vom Schlichter, die beide in der Gefahr sind, von den Parteien manipuliert zu werden, um deren Argumentation zu verstärken.

Um diesen Unterschied deutlich zu machen, wurde das Prinzip der Indetermination eingeführt.3 Es geht weiter als die fehlende Entscheidungsbefugnis. Die mangelnde Bestimmbarkeit soll ausdrücken, dass der Mediator weder Einfluss nimmt noch beeinflussbar ist.

Führung
Der Mediator soll die Parteien durch die Mediation führen. Die Formulierung könnte missverstanden werden. Sie beruht auf einem Übersetzungsfehler. Die Originalübersetzung lautet, eine Mediation auf wirksame, unparteiische und sachkundige Weise durchzuführen4 .

Die Rolle des Mediators entspricht seiner Funktion als Repräsentant der Metaebene. Von ihm wird eine Verstehensvermittlung erwartet und die dazu notwendige Hilfestellung. Die Gesprächsführung geht auf die Forschung von Carl Rogers zurück. Der Klient wird als gleichberechtigter Gesprächspartner in einem nicht­direktiv geführten Gespräch angesehen5 . Das Führungsverhalten des Mediators sollte von den Konflikten, dem Konfliktverhalten der Parteien und der Konflikteskalation abhängen. Hoch eskalierte Konflikte benötigen autoritäre Elemente, also eine stärkere Führung als niedrig eskalierte Konflikte. Es kommt darauf an, dass nicht nur die Parteien, sondern auch der Mediator auf gleicher Augenhöhe verhandeln.

Die Aufgaben des Mediators

Die gesetzlichen Merkmale geben lediglich einen Anhaltspunkt. Sie besagen nicht explizit, was die spezifische Aufgabe des Mediators ist. Dort ist lediglich die Rede davon, dass er den Parteien hilft, eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anzustreben. Die Art der einvernehmlichen Konfliktbeilegung und der dazu erforderlichen Hilfe werden nicht explizit erwähnt. Der Spielraum, in dem die Konfliktbeilegung erfolgen kann, ist dementsprechend groß. Die Aufgaben des Mediators sind dementsprechend vielfältig. Die Forschungen und Zusammenstellungen in diesem Portal versuchen eine Spezifikation im Interesse der Rechtssicherheit. Den Ausgangspunkt bildet eine Systematik,6 die das Mediationsverständnis in den Mittelpunkt rückt. Damit werden verschiedene Herleitungen aufgedeckt, die sich in den Mediationskonzepten niederschlagen und unterschiedliche Herangehensweisen offen legen. Die Mediationsmodelle beschreiben die Bearbeitungstiefe, die wiederum verschiedene Herangehensweisen aufdeckt. Die sich aus dem so gebildeten Rahmen ergebenden Aufgaben werden systematisch in einer Datenbank zusammengeführt, die auch eine graduelle Unterscheidung zwischen Aufgaben und haftungsrelevanten Pflichten erlaubt.

Aufgabenverzeichnis

Die Rolle(n) des Mediators

Abhängig von Mediationsverständnis ist die eigentliche Rolle des Mediators die eines Verstehensvermittlers. Folgen Sie der kognitiven Mediationstheorie, hat er die Mediation zu verwirklichen, indem er die Hindernisse aus dem Weg räumt, die der parteiseitigen Lösungsfindung im Wege stehen.7 In anderen Quellen werden dem Mediator ganz unterschiedliche Rollen zugeschrieben. Sie drücken die Vielfältigkeit seiner Tätigkeit aus und deuten an, worauf es bei der Verstehensvermittlung ankommt. Rollencharakteristika, die dem Mediator zugeschrieben werden, sind:8

  1. Optimist: Sein Optimismus resultiert aus der Wissen und der Erfahrung, dass Sich selbst in aussichtslosen Sachen eine Lösung finden lässt.
  2. Diplomat: Die Aufgabe des Diplomaten besteht darin, Beziehungen aufrecht zu erhalten.
  3. Brückenbauer: Der Brückenbau zwischen den Parteien geschieht dadurch, dass die Gemeinsamkeiten nach vorne gestellt werden.
  4. Gesichtswahrer: Der Mediator bewertet und beurteilt nicht. Er stellt die guten Absichten der Parteien nach vorne.
  5. Übersetzer: Der Mediator vermittelt das Verstandene von einer Partei so, dass es auch die andere Partei verstehen kann.
  6. Resonanzboden: Der Mediator führt die Gespräche und lenkt die Gedanken in einer Weise, in der eine Idee, Meinung oder Botschaft von allen Parteien angenommen werden kann.
  7. Erzieher: Der Mediator ist ein Vorbild im Verhandeln.
  8. Katalysator: Der Mediator verstäkrt die positiven Gedanken, die eine andere und bessere Lösung unterstützen.

Die Haltung des Mediators

Die vielbeschworene Haltung des Mediators reflektiert die ihm zugeschriebene Rolle. Der mediativen Haltung kommt eine derart wichtige Bedeutung zu, dass manche Fachleute in ihr sogar ein eigenständiges Kompetenzmerkmal sehen.9 Tatsächlich kommt es entscheidend auf die Art an, wie der Mediator denkt, wenn er den Parteien helfen soll, die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die ihnen bei der Lösungssuche im Wege stehen und wenn er die Rolle eines Verstehensvermittlers wahrzunehmen hat. Die Verstehensvermittlung erfordert eine Metaebene. Sie wird in der Mediation abgebildet und durch den Mediator personifiziert. Die Haltung ergibt sich aus den Charaktermerkmalen der Metaebene. Sie ist wertfrei, neutral, reflexiv, kritisch, offen, unvoreingenommen und ohne eigene Meinung.

Zur Haltung des Mediators

Bedeutung für die Mediation

Die Aufgabe des Mediators besteht Schlicht und einfach darin, die Mediation zu verwirklichen. Der Mediator ist die personifizierte Metaebene. Aus dieser Perspektive kontrolliert er sich, das Verfahren und den Konflikt. Die Mediation hilft ihm dabei. Die Systemik der Mediation weist ihm die dazu erforderliche Stellung außerhalb des Streitstytems zu. Der Grundsatz der Indetermination _ Diese Stellung, in dem er verhindert, dass der Mediator operativ an der Streitbeilegung beteiligt wird (ER IST nicht manipulierbar. Als Verstehensvermittler achtet er nur darauf, dass alle alles verstehen, um selbst die Lösung zu finden. Die zuvor aufgeführten Charakteristika sind Merkmale, die zur Verstehensvermittlung beitragen. Sie weisen daraufhin, dass es besondersn bei hoch eskalierten Konflikten nicht genügt, das Verstandene zurückzumelden. Es kommt entscheidend darauf an, dass die Herangehensweise des Mediators die Parteien befähigt, den gedanklichen Weg in eine Konfliktbeilegung zu gehen.10

Was tun wenn...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2025-05-27 17:10 / Version 46.

Alias: Mediator, Funktionsmediator, Verstehensvermittler, Streitvermittler
Siehe auch: §1 Mediationsgesetz, Indetermination, Kommunikationsmodell, Systematik, Berufsmediator, Haltung
Prüfvermerk:

1 Siehe Systematik
3 Siehe Trossen (un-geregelt), Rdnr. 706
6 Siehe dazu Mediation-Systematik
8 Entnommen aus einem bulgarischen Lehrfilm über Mediation.
10 Siehe dazu ausführlicher die kognitive Mediationstheorie