mangelnde Unabhängigkeit wird nicht offengelegt (aufgedeckt)
- ID
- 1124
- Bezeichnung
- mangelnde Unabhängigkeit wird nicht offengelegt (aufgedeckt)
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Nach Paragraph 3 Abs. 1 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen. Es ist ein Mediationsfehler mit dieser Offenbarungspflicht verletzt.
- Fehlerbehebung
- Nachträgliche Offenlegung aller Umstände, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen und Abstimmung der Auswirkungen bzw. Einholen einer Genehmigung.
- Fehlervermeidung
- Offenlegung aller Umstände, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen
- Premium
- Erstellt
- Freitag März 10, 2017 16:38:40 CET
von Arthur Trossen