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Die Informationsverarbeitung

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf einer Themenseite, die dem Kapitel Handhabung der Rubrik Eigenschaften des Buchabschnitts Systematik zuzuordnen ist.

Handhabung Lösungsweg Gespräch Informationsverarbeitung Information Metainformation Dimension

Worum es geht: Im Grunde ist jedes Verfahren ein Prozess der Informationsverarbeitung. Erst die Summe der dort zusammengetragenden Informationen ergibt das Bild, das die Entscheidung des jeweiligen Verfahrens benötigt. Die Mediation geht weiter. Sie setzt auf den Puzzle-Effekt, der ein umfassendes Bild herstellt. Die Information sind der mit den Puzzlesteinen zu vergleichende gedankliche Baustein, der nur dann ein stimmiges Bild ergibt, wenn er korrekt zusammengesetzt wird. Wie sind Informationen zu behandeln, damit das gelingt?

  Mediationslogischer Subprozess

Die Informationsverarbeitung und die damit einhergehende Informationslogik ist ein Bestandteil der Mediationslogik, mit der sie in den Gedankengang der Mediation einbezogen wird.

Einführung und Inhalt: Dieser Beitrag setzt sich mit der Verarbeitung der Information in den unterschiedlichen Verfahren auseinander und mit den generellen Anforderungen an die Informationsverarbeitung. Eine speziellere Sicht auf den Umgang mit Informationen in der Mediation lesen Sie in dem Beitrag Informationen in der Rubrik Methodik des Fachbuchs.

Was ist eine Information?

Die Informationstheorie1 sieht in der Information das Wissen, das ein Absender einem Empfänger über einen Informationskanal vermittelt. 2 Sie ist von der Informationsverarbeitungstheorie zu unterscheiden. Im Mittelpunkt steht die Information. Der Sprachgebrauch versteht darunter zunächst die Unterrichtung über eine bestimmte Sache. Eine mündliche oder schriftliche Mitteilung, die jemanden über etwas in Kenntnis setzt, den Gehalt einer Nachricht, die aus Zeichen eines Kodes zusammengesetzt ist oder schlicht eine Auskunft.3 Im hier verstandenen Sinn ist die Information die auf das Verfahren und die Parteien bezogene, zu seiner Zweckerreichung vermittelte oder unterlassene Mitteilung von Inhalten, die in der Zusammenführung, Auswertung und Kombination zu dem im Verfahren vorausgesetzten Ergebnis beitragen.

Was ist die Informationsverarbeitung?

Die Informationsverarbeitung bezeichnet den Umgang mit Informationen. Sie beschreibt den Prozess, durch den Informationen aufgenommen, gespeichert, organisiert, weiterentwickelt, verwertet, verwendet und weitergegeben werden. Im Idealfall passt sie sich dem Verfahren an, das ein Bearbeitungskonzept vorgibt. Daraus ergibt sich eine Weichenstellung für die Verfahren der Konfliktbewältigung. Jedes Verfahren stellt eine Entwicklung dar. Es steht für eine Veränderung. Es wird mit Informationen beschickt, um nach deren Verarbeitung und Verwertung ein Ergebnis, bestehend aus neuen Informationen herbeizuführen. So wie die Verfahren unterschiedliche Zwecke und Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich auch im Umgang mit der Information. Informationen umfassen Mitteilungen über alle verfahrensrelevanten Fragen. Sowohl die Erfassung wie die Verarbeitung der Informationen erfolgt gemäß der verfahrenstypischen Handhabung. Der Vorgang, wie Informationen in den verschiedenen Verfahren verarbeitet werden, determiniert den möglichen Erkenntnisgewinn.

Übersicht Informationsschwerpunkte

Verfahren Vorgabe Erhebung Verwertung
Gericht Entscheidungsentwurf Beibringungsgrundsatz Tatbestandsabhängig
Schlichtung verfahrensabhängig parteiseitig Lösungsabhängig
Mediation nicht erforderlich gemeinsam Konflikt- und nutzenabhängig

Informationsverarbeitung Streitentscheidung

Die streitentscheidenden Verfahren fokussieren die Entscheidung.

  1. Zuständigkeit:Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Richter oder der Schlichter.
  2. Informationsradius:Weil das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ein Rechtsentscheid ist, beschränken sich die verwertbaren Informationen auf den Sachverhalt (Fakten), Gesetze und Rechtsfolgen.
  3. Vorarbeiten:Weil das Verfahren mit einem Antrag beginnt, müssen die Parteien im Vorfeld das Problem und die zu entscheidende Rechtsfrage aufgearbeitet haben. Der Inhalt des Antrages ist vorgeschrieben. Er enthält alle für die Entscheidung relevanten Angaben.
  4. Beibringung:Wegen des Beibringungsgrundsatzes sind die Parteien dafür verantwortlich, alle erforderlichen Informationen selbst einzubringen. Die Unterlassung führt zu Rechtsnachteilen und erhöht das Risiko, den Prozess zu verlieren. Außer den Fakten und Rechtsfragen werden keine Informationen verarbeitet.
  5. Beschaffungsformat:Ausschließlich schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert. Was nicht verschriftlicht ist, kann nicht verwertet werden.
  6. Verarbeitungsmethode: Subsumtion, Vergleich des Lebenssachverhaltes mit dem normierten Sachverhalt, der die Rechtsfolge als Lösung ergibt.
  7. Tilgungen: Konfrontation und Null-Summen-Spiel veranlassen die Parteien, den Gegner Informationen vorzuenthalten, um selbst einen Informationsvorsprung zu bekommen. Die Formalisierung erlaubtes, den Konflikt hinter dem Problem unausgesprochen zu lassen.

Informationsverarbeitung Streitvermittlung

Hier handelt es sich um einvernehmliche Verfahren. Prototypen sind die Schlichtung und die Mediation. Die Informationen werden unterschiedlich verarbeitet. Die Kennzeichen sind:

Schlichtung

  1. Zuständigkeit: Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Schlichter und die Parteien. Der Verarbeitungsscherpunkt könbnte beim Schlichter liegen.
  2. Informationsradius: Welche Informationen wie einzubringen sind, hängt von den vorgegebenen Lösungen und der Bewertung der dazu führenden Fakten und Argumente ab. Der Informationsradius kann jedoch auch erweitert werden.
  3. Vorarbeiten: Wenn das Verfahren mit einem Antrag beginnt, sind Vorarbeiten erforderlich, mit denen die Lösung vorgestellt und begründet wird.
  4. Beibringung: Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich
  5. Beschaffungsformat: Überwiegend schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert, um den Schlichterspruch begründen zu können.
  6. Verarbeitungsmethode: Argumentation und Bewertung der Argumente und Fakten
  7. Tilgungen: Informationen können (weil nicht zum Thema gehörend) weggelassen werden.

Mediation

  1. Zuständigkeit: Zuständig für die Informationsverarbeitung sind die Parteien. Der Mediator selbst verarbeitet keine Informationen außer denen, die den Verfahrensablauf betreffen und die den Parteien helfen, selbst die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen.
  2. Informationsradius: Alles, was mit dem Konflikt im Zusammenhang steht. Es gibt keine Grenzen.
  3. Vorarbeiten: Nicht erforderlich und nicht einmal gewünscht, damit die Bestandsaufnahme gemeinsam erarbeitet werden kann
  4. Beibringung: Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich. Wie mit fehlenden Informationen umzugehen ist, stimmen die Parteien (mit dem Mediator) ab.
  5. Beschaffungsformat: Ausschließlich mündlich. Es gibt kein Protokoll.
  6. Verarbeitungsmethode: Dimensionierung. Informationen werden anhand ihrer Metainformation qualifiziert und dem Fall oder Verfahren zugeordnet. Die mediative Informationsverarbeitung wird im Beitrag Informationsmanagement beschrieben.
  7. Tilgungen: Auslassungen werden aufgedeckt. Relevanz und Bedeutung werden hinterfragt.

Die Informationsverarbeitungstheorie

Die prozessuale Informationsverarbeitung wird von der individuellen Fähigkeit, Informationan anzunehmen, zu reflektieren oder zu reproduzieren überlagert. Die Informationsverarbeitungstheorie beschreibt die psychologische Komponente der Informationsverarbeitung. Sie basiert auf der Grundannahme, dass Menschen Informationen verarbeiten, anstatt nur auf Reize zu reagieren. Die Informationsverarbeitungstheorie beschreibt einen neuronalen Prozess, dem, vereinfacht gesagt, folgende Sequenz zugrunde liegt:

Aufnahme, Verarbeitung, Weitergabe  


Die Theorie hilft dabei, verschiedene kognitive Prozesse wie Lernen, Gedächtnisbildung und Problemlösung zu erklären. Sie beschreibt, wie Menschen Informationen aufnehmen, verarbeiten, speichern und abrufen. Genau das geschieht auch in der Mediation. Die Informationsverarbeitung bildet deshalb eine weitere Struktur und einen Subprozess in der Mediation ab, der sich auf die Wahrnehmung (Informationsaufnahme oder Input), das Denken (Informationsverabeitung) und die Kommunikation (Informationsweitergabe als eine Form der Informationsausgabe bzw des Outputs) erstreckt. Der neurale Prozess ist sehr von der Gedächtnisleistung abhängig und davon, auf welchen Informationsspeicher zugegriffen wird.4 Die mentalen Bereiche der Informationsspeicher werden aus dem sensorischen Speicher, dem Arbeits- oder Kurzzeitgedächtnis und dem Langzeitgedächtnis gebildet. Der sensorische Speicher ist die erste Stufe der Informationsverarbeitung im menschlichen Gedächtnis. Er ist für die sehr kurzfristige Speicherung sensorischer Eindrücke zuständig, die über die Sinnesorgane (Sehen, Hören, Tasten etc.) aufgenommen werden. Diese sensorischen Informationen werden für sehr kurze Zeit, in der Regel nur für wenige Millisekunden bis zu maximal einer Sekunde, gehalten. Das Arbeits- oder Kurzzeitgedächtnis ist die zweite Stufe in der Informationsverarbeitung. Es ist für die kurzfristige Speicherung und Bearbeitung von Informationen zuständig. Heute wird es als ein aktives System verstanden, das Informationen nicht nur speichert, sondern auch verarbeitet und manipuliert. Informationen, die als wichtig erachtet werden, werden durch wiederholte Verarbeitung und Elaboration in das Langzeitgedächtnis überführt. Jeder Bereich entwickelt mentale Strategien, um die Information zur Steigerung der Wirksamkeit des Denkens und zur Entscheidung über das Behalten zu verwenden. Entscheidend ist, dass die aufgenommene Information jenseits der damit bereits einhergehenden Einschränkungen und abhängig von der Fokussierung in ein neuronales Netz von Informationen eingebunden wird, die in dem ein oder anderen Gedächtnis bereits hinterlegt und bewertet wurde. Letztlich entscheidet diese Einordnung über den Gehalt der Information und ihre Bedeutung.5

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Video um ein bei Youtube (Google) hinterlegtes Video handelt. Was das bedeutet, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung. Eintrag im Videoverzeichnis erfasst unter Soziale Informationsverarbeitung


Das Video veranschaulicht sehr eindrucksvoll wie welche Informationen im Gehirn verarbeitet werden. In einer sozialen Situation arbeitet unser Gehirn auf Hochtouren.

Die Mediation als ein Prozess der Informationsverarbeitung

Die kognitive Mediationstheorie sieht in der Mediation ein Konstukt, in dem mehrere Prozesse integriert sind; unter anderem auch ein Prozess der Informationsverarbeitung. Die Informationen werden durch die Technik des Dimensionierens in die Mediation eingearbeitet. Wenn die Information als ein Puzzlestein gesehen wird wenn und die Mediation aus verschiedenen Puzzlebildern besteht, an denen die Puzzlesteine angelegt werden, dann geben die korrekt angelegten Puzzlesteine nicht nur die Teile des Bildes wieder, das zu legen ist. Sie zeigen auch, wo welche Steine bzw. Informationen noch fehlen. Der Informationsvorrat wird ebenso aufgedeckt wie der Informationsbedarf. Dieser Effekt unterstützt den Grundsatz der Informiertheit. Auch das Gesetz besagt in §2 Abs. 6 Mediationsgesetz, dass der Mediator darauf hinzuwirken hat, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Das Erkennen, wann Informationen vollständig sind, ist also eine Leistung, die die Mediation ebenso wie die Möglichkeit zur vollständigen Informationsbeschaffung zu erbringen hat.

Der Informationsverarbeitungsprozess der Mediation reguliert nicht nur die Informationsaufnahme und die Entscheidung über die Identität der Information und ihre Zuordnung im Prozess. Er bestimmt auch, wie die Information zu bewerten ist. Eine wertlose oder irreführende Information sollte keine Grundlage für die zu findende Lösung werden.

Beispiel 16573 - In einem arbeitsrechtlichen Streit wird der Mitarbeiterin in einer Mediation von ihrem Vorgesetzten vorgeworfen, dass sie den Arbeitgeber denunziert hätte. Die Mitarbeiterin bestreitet den Vorwurf. Der Vorgesetzte entgegnet, dass er das deutliche Gefühl habe, dass die Mitarbeiterin die Denunziantin sei. Schließlich hätte sich die Berufsgenossenschaft in der Folge bei dem Arbeitgeber gemeldet, um der Anzeige nachzukommen. Der Vorgesetzte wisse um das politische Engagement der Kollegin. Deshalb habe er das sichere Gefühl, dass sie die Täterin gewesen sei. Gefühle dürfte man nicht in Frage stellen. Behauptete er dann noch, um seinen Standpunkt zu bekräftigen. Im weiteren Verlauf der Mediation streiten die Parteien darum, ob die Mitarbeiterin die Anzeige erstattet habe und warum sie dem Arbeitgeber so illoyal gegenüber eingestellt sei. Der Mediator hat nicht eingegriffen. Er hätte den Argumentationsfehler erkennen können. Er hängt mit der fehlerhaften Identifikation der Information zusammen. Es handelt sich bei dem Vorwurf nicht um ein Gefühl, sondern um eine Behauptung, die auf einer Meinung beruht, die nicht belegt werden kann. Das Gefühl wäre gegebenenfalls die Sorge, dass die Mitarbeiterin den Betriebsfrieden mit ihrer feindlichen Einstellung gefährden könnte oder ähnliches. Würde darüber gesprochen werden, käme ein anderes Ergebnis zu Stande, und das Gespräch wurde anders verlaufen.


Den Schlüssel für die Informationsverarbeitung in der Mediation bilden die Informationsdimension. Sie identifizieren die Information und entscheiden, wo die Information in die Mediation einzuordnen und sie zu behandeln ist.

Beispiel 16574 - Die Information wird als ein Motiv identifiziert obwohl die Mediation erst noch in der zweiten Phase steckt. Anstatt den nicht zum Verfahren stand, passende Informationen zu überhören, nimmt der Mediator die Information entgegen, identifiziert sie als ein Ziel und verspricht später darauf zurückzukommen.


Dass sich die Verwertung der Information, also die Frage, wie die Informationen zu behandeln ist, aus dem Prozess der Mediation ergibt, bezieht die Informationsverarbeitung in den Gedankengang der Mediation ein. Die Informationsverarbeitung ist somit ein Teil des Erkenntnisprozesses. Sie hat stets sicherzustellen, dass keine erkenntnisfördernde Information unter den Tisch fällt und dass die Information andererseits erst dann angesprochen wird, wenn die Zeit reif dafür ist. Bei der Weitergabe der Information wird sichergestellt, dass alle Parteien dasselbe verstehen.

Ablauf des Informationsverarbeitungsprozess

Die Informationsverarbeitung der Mediation passt sich stets dem Verfahren an und den sich aus der Situation ergebenden Umständen. Grob gesagt erfolgt sie durchgängig in folgenden Schritten:

  1. Informationsaufnahme: Erreichbarkeit, Entgegennahme und Wahrnehmung erfassen die Information. Bewusstwerdung und Kontrolle der Informationsauswahl (Selektion) im sensorischen Speicher.
  2. Informationsbewältigung: Einbindung in den Gedankengang der Mediation.
    1. Qualifikation der Information: Identifikation der Information anhand der Dimensionen.
    2. Zuordnung der Information: Verortung der Information im Prozess (Phase und Thema) und im Fall (Aspekte und Relationen). Die Information wird dort abgelegt, wo sie bearbeitet wird. Die Struktur des Prozesses und die Strukturierung des Falles ergibt sich aus der Mediation.
    3. Bewertung der Information: Prüfung der Verwertbarkeit der Information im Erkenntnisprozess.
    4. Verwendung der Information: Ermittlung der Prozesslage. Bearbeitung nach den sich daraus ergebenden Anforderungen (Phasenauftrag) oder Verschiebung der Information.
  3. Informationsweitergabe: Rückmeldung und Bereitstellung


Die Bearbeitungsschritte werden im Beitrag über die Informationen ausführlich erläutert. Das nachfolgende Beispiel zeigt eine beliebige Situation innerhalb einer Mediation, in der das Informationsmanagement zum Tragen kommt.

Beispiel 16583 - AN ist die Arbeitnehmerin in dem stillzulegen Betriebs in der Stadt X. Ihr Arbeitgeber ist AG. AG hat auch Filialen in Y und Z. AN soll nach Z versetzt werden, wogegen sich AN wehrt. Der Betriebsrat hatte es geschafft, dass über diese Frage eine Mediation stattfinden soll. Daraufhin lädt die von AG beauftragte Mediatorin weisungsgemäß die AN sowie die Arbeitnehmer AB und AC. AB ist Abteilungsleiter in dem Betrieb der Stadt Y. AC ist sein Stellvertreter. Es geht um die Frage, ob AN nach Y oder Z versetzt werden soll. AN hatte sich gegen die Betriebsschließung gewendet und war wegen dieser Frage auch politisch engagiert. Eine Versetzung nach Z wäre für sie eine Katastrophe eine Versetzung nach Y wäre zu ertragen. Irgendwann im Verlauf der Mediation sagt AB, der sich gegen die Beschäftigung der AN in seiner Abteilung wendet: "Ich möchte damit nicht sagen, dass Du persönlich diese anonyme Anzeigen gegen unsere Filiale gemacht hast oder davon gewusst hast. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, diese Anzeige gibt es. Dadurch wurde uns die Berufsgenossenschaft auf den Hals geschickt. Wer so illoyal gegenüber dem AG ist, der hat hier nichts zu suchen.


Bei der Erläuterung des Beispiels werden Sie sehen, wie die hier vorgeschlagene Herangehensweise die Fallbearbeitung erleichtert. Premiumuser finden die Erläuterung zur konkreten Umsetzung und weitere Beispiele bei der OMA-Informationsverarbeitung im Ausbildungsbereich.

Informationsverarbeitung

Bedeutung für die Mediation

Vielleicht ist es treffender, im Fall der Mediation von einer Gedankenverarbeitung statt von einer Informationsverarbeitung zu sprechen. Weil die Informationen jedoch auch Gedanken vermitteln, findet in jedem Fall auch eine Informationsverarbeitung statt. Das Wissen über die Verarbeitungsprozesse hilft dabei, die Informationen in einer Art und Weise anzubieten, dass sie verarbeitet werden können. Die Aufgabe der Mediation besteht nun darin, die Gedanken zu befreien. Oft ist es nur mit dem durch die Mediation bewirkte Umdenken möglich, die zur Lösung fhrenden Erkenntnisse zu vermitteln. Die einzubringenden Informationen beziehen sich auf einen Erkenntnisprozess, der sich an der Mediationslogik orientiert. Er bewältigt die Komplexität so weit wie möglich, weshalb Informationen auch jenseits des Problems einbezogen werden. Die maßgebliche Technik, die den umfassenden Verarabeitungsprozess ermöglicht und dazu beiträgt, wirklich alle Informationen zugänglich zu machen, ist das Dimensionieren in Kombination mit dem Loopen. Indem die Informationen in die Strukturen der Mediation eingebunden werden, ermöglichen sie Einsichten und Erkenntnisgewinne, mit denen die Parteien in die Lage versetzt werden, selbst eine Lösung zu finden. Weil ein Erkenntnisprozess auch virtuell abgewickelt werden kann, lassen sich mediationsrelevante Informationen und Erkenntnisse auch in anderen Verfahren verwerten. Eine Anleitung dafür liefert die integrierte Mediation.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-08-27 04:31 / Version 73.

Siehe auch: Informationsmanagement
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag August 27, 2024 08:38:12 CEST.

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