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Informationsqualifikation

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Die Informationsqualifikation ist ein Teil der Informationsverarbeitung, die sich aus folgenden Schritten zusammensetzt:

  1. Informationsaufnahme: Erreichbarkeit, Entgegennahme und Wahrnehmung erfassen die Information. Bewusstwerdung und Kontrolle der Informationsauswahl (Selektion) im sensorischen Speicher.
  2. Informationsbewältigung: Einbindung in den Gedankengang der Mediation.
    1. Qualifikation der Information: Die Informationsqualifikation ermöglicht die Identifikation der Information anhand der Dimensionen.
    2. Zuordnung der Information: Die Informationszuordnung ermöglicht die Verortung der Information im Prozess (Phase und Thema) und im Fall (Aspekte und Relationen). Die Information wird dort abgelegt, wo sie zu bearbeiten ist. Die Struktur des Prozesses und die Strukturierung des Falles ergeben sich aus der Mediation.
    3. Bewertung der Information: Die Informationsbewertung erlaubt die Prüfung der Verwertbarkeit der Information im Erkenntnisprozess.
    4. Verwendung der Information: Die Informationsverwendung ermittelt zunächst die Prozesslage. Entsprechend den sich daraus ergebenden Anforderungen (Phasenauftrag) bestimmt sie die weitere Bearbeitung und Verwendung der Information oder deren Verschiebung.
  3. Informationsweitergabe: Rückmeldung und Bereitstellung


Wir befinden uns im Schritt 2.1 des Schemas der Informationsverarbeitung.
Einfach ausgedrückt ist die Information die schlichte Weitergabe von Wissen. Eine Desinformation ist die Weitergabe von Unwissen. Mithin gibt es weiterführende und irreleitende Informationen. Ob die Information die Weitergabe von Wissen oder Unwissen enthält, ist der Information selbst meist nicht zu entnehmen. Allerdings gibt die nicht explizit mitgelieferte Metainformation einen Hinweis auf den Informationsgehalt. Bei der Metainformation handelt es sich um eine Information über die Information. Die Metainformation besagt, um welche Art Information es sich handelt oder wie die Information zu identifizieren ist. In manchen Fällen ist die Metainformation aufzudecken:

Beispiel 14212 - Das presserechtliches Trennungsgebot verlangt, dass eine Werbung, die wie ein redaktioneller Beitrag aufgemacht worden ist, als „Anzeige“ überschrieben sein muss.


In den meisten Fällen bleibt die Metainformation vedeckt. Das mag daran liegen, dass ihre Identität eindeutig ist. Es kann aber auch sein, dass es dem Empfänger der Information überlassen bleiben soll, wie er damit umgeht. Das ist gefährlich wenn die eine Seite meint, von Fakten zu sprechen, die andere aber glaubt, das ist nur Meinungen seien. Warum es wichtig ist, die Metainformation zu kennen, erschließt sich am besten mit dem folgenden Beispiel aus der Informatik:

Beispiel 14432 - Stellen Sie sich vor, Sie lesen in einem Computertext auf dem Bildschirm folgendes: "Heute ist der 1. Januar 2020. Ich habe einen Bestand von zehn Münzen. Jeden Monat bekomme ich zwei Münzen dazu. Wie viele Münzen habe ich am 27. Oktober 2021?". Computer heißt auf Deutsch Rechner. Man sollte also annehmen, dass der Computer diese Frage selbst beantworten kann. Das kann er allerdings nicht ohne weiteres. Für den Computer stellt sich die Aussage zunächst lediglich als ein Text dar. Der Computer hat den Befehl umgesetzt, Textzeichen auf dem Bildschirm anzuzeigen. Mit Text kann er nicht rechnen. Dazu bedarf es der Zahlen. Dass der Text Zahlen enthält, kann der Computer nicht wissen. Ebenso wenig weiß er, dass der Text Daten enthält. Diese Information muss im erst vermittelt werden. Es handelt sich um eine Metainformation, die dem Computer ansagt, dass zehn und zwei Zahlen sind und dass der 1. Januar 2020 oder der 27. Oktober 2021 ein Datum ist. Bei HTML wird die Metainformation als Tag im Text versteckt, so als wollte man dem Computer sagen: "jetzt kommt eine Zahl" und hier ist die Zahl zu Ende. Erst mit dieser Information kann der Computer Zahlen und Daten extrahieren und in Rechenprozesse einbeziehen.


So wie der Computer wissen muss, um welche Art Information es sich handelt, sollte auch der Mensch wissen, was er überhaupt für eine Information bekommen hat, ehe er sich auf deren Inhalt einlässt. Das Beispiel mit der Annonce verdeutlicht die Notwenigkeit, die Metainformation zu kennen und die Information zu identifizieren. Wenn der Leser weiß, dass es sich bei dem Text um eine Annonce handelt, wird er ihn anders bewerten, als das Ergebnis einer wissenschaftlichen Herleitung. Wenn ich weiß, dass die Information, die ich gerade bekommen habe, nur die Meinung einer anderen Person ist, gehe ich damit anders um, als wenn es sich um ein Fakt handelt. Mit der als Technik hinterlegten Unterscheidung zwischen Fakten, Meinungen und Emotionen, haben wir also Zugriff auf die ersten, grundlegenden Informationsqualitäten. Mit Meinungen kann und sollte man anders umgehen als mit Fakten.

Die Informationsverarbeitung in der Mediation folgt dem Grundsatz:

 Merke:
Leitsatz 16588 - Wer die Information nicht kennt, kann nicht mit ihr umgehen. Der Mediator identifiziert deshalb jede Information, bevor er sie weiterverarbeitet.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-08-28 04:45 / Version .

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Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Mittwoch August 28, 2024 13:11:34 CEST.

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