Muss ich wissen, welche Ausbildung der Mediator hat?
- ID
- 11269
- Frage
- Muss ich wissen, welche Ausbildung der Mediator hat?
- Hintergrund
- Antwort
- §3 Abs. 5 Mediationsgesetz verpflichtet den Mediator auf Verlangen die Parteien über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren. Grundsätzlich kann unterstellt werden, dass der Mediator, der solche Dienste verbindlich (also mit einem Rechtsbindungswillen) anbietet, für seine Leistung einstehen will. Die Ausbildung sagt noch nicht viel über die Qualifikation des Mediators aus. Der zertifizierte Mediator erfüllt nur Mindeststandards. Es ist also aufschlussreicher mit dem Mediator zu klären, wie er vorgehen wird und wie er die Leistung (den Erfolg der Mediation) einschätzt und herleiten kann. Siehe dazu Die gelingende Mediation.
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