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Die Mediation ist eine Form des Verhandelns!
Auch wenn sie weit darüber hinausgeht,1 nimmt das Thema Verhandlung zwangsläufig einen großen Raum in einem Wiki ein, das sich mit der Mediation auseinandersetzt. Beachten Sie deshalb bitte auch die folgenden Beiträge:

Die Verhandlung Das Verhandeln intuitives Verhandeln Verhandlungsanalyse Theorie Verhandlungsreife Verhandlungsangebot

Die unterschiedlichen Reifegrade in der Mediation

Wenn die Mediation als ein Prozess des Verhandelns gesehen wird, kommt die Frage auf, wann die Situation reif ist für Verhandlungen, wann die Parteienreif sind für die Mediation, wann die Verhandlungen reif sind für die Entscheidung, wann der Konflikt Verhandlungen und Entscheidungen erlaubt und wann der Moment gekommen ist, um innerhalb oder außerhalb der Verhandlung einzuschreiten, um die Reife herzustellen. Mithin sind vier Entwicklungsstränge zu unterscheiden, die aufeinander einwirken:

  1. Die Verhandlungsreife (wann ist der Moment zum Verhandeln gekommen?)
  2. Die Mediationsreife (wann es mehr braucht als nur Verhandlungen)
  3. Die Entscheidungsreife (wann ist der Moment gekommen, eine Entscheidung zu treffen?
  4. Die Konfliktreife (wann ist der Moment gekommen, in dem sich die Parteien dem Konflikt stellen können?)
  5. Die Momentreife (wann ist der Moment zum Einschreiten gekommen?)

Jeder Strang hat einen eigenen Reifegrad, der optimaler Weise aufeinander abgestimmt wird.

Verhandlungsreife

Wenn Freunde ein Problem haben, reden sie miteinander. Wenn Feinde ein Problem haben, reden sie erst dann wieder miteinander, wenn es nicht mehr anders geht. Wenn eine Verhandlung objektiv betrachtet stets sinnvoill ist, es aberf trotztdem nicht dazu kommt, liegt es nahe, die Frage nach der Verhandlungsreife ganz subjektiv und individuell aus der Sicht der jeweiligen Partei zu betrachten. Die Sichten kömnnen abweichen, weshalb es auch zu Situationen kommt, wo eine Partei verhandeln will, die andere aber nicht. Die Frage der Verhandlungsreife spielt dann eine Rolle, wenn ein Verhandlungsangebot unterbreitet wird. Es kommt also darauf an, wann es unterbreitet wird und wie es unterbreitet wird. Mit dieser Frage setzt sich der Beitrag über das Verhandlungsangebot näher auseinander.

Verhandlungsangebot

Mediationsreife

Wegen der großen Spannbreite und Vielfalt der Mediation ist sie im Grunde in jeder Lage eines Konfliktes möglich. Besonders wenn der kognitiven Mediationstheorie gefolgt wird, kann sie in jedem Erkenntnisprozess eingesetzt werden, wo es darum geht, einen Widerspruch aufzulösen. So gesehen könnte man sagen, dass die Mediationsreife in jeder Konfliktlage gegeben ist.

Es gibt allerdings Meinungen, die besagen, dass eine Mediation bei hoch eskalierten Konflikten nicht möglich sei.2 Das ist insoweit zutreffend, als die Pareteien ohne ein autoritäres Element ständig versuchen würden aus der Mediation auszubrechen. Methodisch ist die Mediation auch in soclhen Fällen durchaus ein geeignetes Verfahren. Strategisch gesehen bietet sie sogar den Vorteil, dass die eine strategische Exklave anbieten kann, die neben der Konfrointation eine Kooperation in einem geschützten Raum möglich macht. Innerhalb eines hoch eskalierten Konfliktes, wie z.B. einem Krieg, sind die auf der Konfrontation basierenden Verhandlungen meist nur eine Kapitulationsverhandlung. Die Verhabndlungsbereitschaft und die Verhandlunghsfähigkeit orientiert sich am Kriegsstand. Solange auch nur eine Partei glaubt den Krieg zu gewinnen, hat sie keinen Grund, sich auf Verhandlungen einzulassen. Die Mediation wäre strategiusch betrachtet ein anderes Spiel. Ohne die strategische Lage in dem Krieg zu verändern, erlaubt sie in einem anderen Rahmen Lösungen zu finden, die beiden Parteien einen größeren Nutzen ohne Gesichtsverlust ermöglicht. Das Problem ist, dass diese Kompetenz der Mediation oft nicht gesehen wird.

Überwindung der Startprobleme

Entscheidungsreife

In einem Gerichtsverfahren kann der Moment, wann die Entscheidung zu treffen ist, genau bestimmt werden. Der Moment wird als die Entscheidungsreife definiert. Wie lässt sich die Entscheidungsreife bei der Mediation bestimmen?

Ausschlaggebend ist die Zielsetzung des Verfahrens. Bei einem Gerichtsverfahren geht es um die Entscheidung über einen genau festgelegten Streitgegenstand. Weil das Ziel und der Gegenstand der Mediation anders zu definieren ist, hat die Frage, wann das Ziel des Weges Mediation erreicht ist, durchaus eine Berechtigung. Aus der prozessualen Logik heraus lässt sich diese Frage noch leicht beantworten. Wenn es um das Suchen nach einer Lösung geht, ist das Ziel erreicht, wenn die Lösung gefunden wurde. So weit, so gut. Woran aber lässt sich erkennen, ob der Prozess schon so weit fortgeschritten ist, dass sich die Parteien auf der Zielgeraden befinden und die Zeit gekommen ist, um das Ziel zu erreichen? Um sich dieser Frage zu stellen, muss die Korrelation zwischen der Zielsetzung und den Schritten zur Zielerreichung in der Mediation geklärt sein. Sie finden dazu detaillierte Beschreibungen in den Beiträgen über die Ziele der Mediation und den Verfahrensblauf.

Ziele der Mediation Verfahrensblauf

Die nachfolgende Grafik erleichtert den Zugang, indem sie die entscheidenden Wegmarken veranschaulicht, mit denen die Zielerreichung festzulegen ist. Die Wegmarken legen die Unterscheidung zwischen der Verhandlungsreife und der Entscheidungsreife nahe:

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In einem gerichtlichen Verfahren ist die Entscheidungsreife erreicht, wenn alle Fakten, die der Entscheidung zugrunde zu legen sind, zusammengetragen wurden, sodass die Grundlage für die Entscheidung gegeben ist. In der Mediation geht es nicht so sehr um Fakten. Im Vordergrund steht der Nutzen.3 Die Frage, ob der Nutzen ermittelt wurde ist nicht so eindeutig zu beantworten wie die Faktenlage in einem gerichtlichen Verfahren. Der Nutzen lässt sich aus den Kriterien ableiten, die in der Phase drei erarbeitet wurden. Das ist ein markanter Abschnitt in der Mediation. Die Nutzenkriterien werden aus den Interessen oder besser aus den Motiven abgeleitet. Wenn sie bekannt sind und von den Parteien wechselseitig verstanden und als solche akzeptiert werden, ist die Bedingung geschaffen, über die Lösung zu verhandeln. Dieser Moment wird als die Verhandlungsreife beschrieben.

Es ist ein entscheidender Moment in der Mediation, aber eben noch nicht das Ergebnis. Das Ergebnis ist die Abschlussvereinbarung oder die Entscheidung der Parteien, wie mit dem Problem oder dem Konflikt umzugehen ist. Sie läutet den nächsten Abschnitt ein, wo in der vierten Phase nach der Lösung gesucht wird. Die Lösungssuche oder genauer gesagt das Finden der Lösung ist die Bedingung für die zu treffende Entscheidung, also die Abschlussvereinbarung, in der die gefundene Lösung fixiert wird.

Konfliktreife

Mit der Entscheidungsreife in der Mediation geht die Konfliktreife einher. Die Entscheidung soll ja auf einem geklärten Konflikt beruhen.

Konfliktreife

Momentreife

Wenn hier von der Verhandlungsreife und der Entscheidungsreife gesprochen wird, beziehen sich diese Marken auf den groben Prozessverlauf. Um den reibungslosen Ablauf des auf Erkenntnissen basierenden Prozesses jedoch sicherzustellen, sind viele Momente ausschlaggebend, in denen mindestens ebenso viele prozess- und erkenntnisfördernde Entscheidungen zu treffen sind.

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Jeder dieser vielen Momente, die zum Gelingen der Mediation beitragen braucht einen Anlass und eine passende Gelegenheit. Die Frage, wann sich diese Gelegenheit ergibt, könnte als Momentreife bezeichnet werden. Gängiger ist der Begriff des Gelegenheitsfensters. Das Gelegenheitsfenster beschreibt das Kairos, also den richtigen Moment für Interventionen. Es handelt sich um Momentaufnahmen, die bei der Steuerung des Prozesses der Mediation eine wichtige Rolle spielen.

Das Gelegenheitsfenster

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2022-06-04 05:24 / Version 18.

Aliase: Entscheidungsreife, Momentreife,Reifegrad
Siehe auch: Ziel, OpportunityWindow,
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Freitag November 1, 2024 22:36:49 CET.

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