Verhandlungsreife
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Bezeichnung: Verhandlungsreife
Beschreibung: Die Verhandlungsreife entspricht der Entscheidungsreife in einem juristischen Verfahren. Sie ist gegeben, wenn alle Nutzenkriterien für die Lösung in der 3.Phase herausgearbeitet wurden, die in der Lage sind, den Konflikt zu überwinden und die von allen Parteien verstanden und akzeptiert werden.
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