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WATNA-BATNA und die Lösungsalternativen

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite zum Kapitel Abschluss der Mediation im Abschnitt Prozess des Handbuchs Mediation. Es geht um den Lösungsabgleich, um sicherzustellen dass die gefundene Lösung die beste ist.

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Worum es geht: Genau betrachtet sucht die Mediation nicht nach irgendeiner Lösung. Sie sucht nach der optimalen Lösung. Um zu erkennen, ob die gefundene Lösung die beste ist, muss sie mit anderen, möglicherweise besseren oder schlechteren Lösungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die Sicht der Parteien an.

Einführung und Inhalt: Um den Lösungsabgleich zu ermöglichen, werden in der Mediation mehrere Lösungsoptionen erarbeitet, denn nur die beste Lösung zählt! Die Suche nach Alternativen entspricht einem Prinzip des Harvard-Konzepts. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen, um zu verstehen, was damit gemeint ist und was erreicht werden soll.

 Merke:
Leitsatz 5146 - Die gefundene Lösung ist stets an einer möglicherweise besseren oder schlechteren Lösung zu messen!

Die Verfahrensinstanz

Die Erarbeitung von Lösungsalternativen hat einen festen Standort in der Mediation. Sie findet in der 4.Phase statt und wird als WATNA-BATNA-Instanz bezeichnet.

Das Akronym steht für: Worst Alternate to Negotiated Agreement bzw. Best Alternate to Negotiated Agreement. Die Vorgehensweise wird im Harvard-Konzept beschrieben. Es geht darum, den Parteien eine Entscheidung unter mehreren Lösungsoptionen zu ermöglichen, um die beste Lösung herauszufiltern.

Der Lösungsabgleich geht auf ein Prinzip des Harvard-Konzepts ein. Das Prinzip besagt, dass die Parteien zwischen mehreren Lösungsoptionen wählen sollten, bevor sie sich für die eine oder andere Lösung entscheiden. Hier kommt die im Entscheidungsprozess typische Erforschung von Alternativen ins Spiel. Mit den Lösungsalternativen sind nicht nur die unterschiedlichen Lösungsvorschläge gemeint, die sich sicherlich bereits bei der Sammlung der Optionen ergeben haben. Selbst wenn es hier zu alternativvorschlägen kommt, werden auch diese Optionen zu der in der Mediation erarbeiteten Lösung zusammengeführt.

Der Abgleich bezieht sich deshalb auf Lösungen, die jenseits der Mediation erzielt werden können und sich nur aus einer parteilichen Beratung ergeben, zu der ein Mediator nicht berechtigt ist.

Die juristische Alternative als Standard

In der Mediation wird ein Lösungsmodell entwickelt. Im Idealfall ist es nicht die jursitische Lösung, weil sie für eine normierte und nicht für eine individuelle Lösung steht. Die juristische Lösung wird über eine Subsumtion ermittelt, die sich am Sachverhalt orientiert und die Interessen der Parteien außer acht lässt. Der Unterschied der Herangehensweisen im juristischen und mediativen Denken wird im Beitrag zur Lösungsweg beschrieben.

Der Weg zur Lösung 

Die Suche nach Lösungsalternativen

Lösungsalternativen können sich aus verschiedene Lösungszenarien ergeben. Um herauszufinden, ob es eine bessere Lösung gibt, bietet sich fast regelmäßig ein Vergleich mit der rechtlichen Lösung an.1 Dafür ist eine parteiliche Rechtsberatung erforderlich. Spätestens jetzt ist also Gelegenheit, die juristischen Fragen zu klären. Würden die Parteien die mediative Lösung nach juristischen Gundsätzen (also durch Subsumtion am Gesetz) ausgerichten, bewegen sie sich in einem selbstreferenzierten System. Kann die juristische juristische Lösung neben die Lösung der Mediation gestellt werden, wird ein Diskurs möglich, in dem unterschiedliche Lösungsmodelle miteinander zu vergleichewn sind. Vorsicht ist bei der Frage geboten, was besser ist. Das ist nicht immer die Lösung, bei der eine Partei mehr bekommt als in der Mediation. Besser wäre jedoch eine Lösung, die zu einem größeren Nutzen, mit geringeren Konfliktkosten, bei vollständiger Konfliktauflösung zu einer größeren Nachhaltigkeit führt. Das heißt, auch die juristische Lösung muss sich bei einem Vergleich an den in der Phase drei erarbeiteten Nutzenkriterien messen lassen.

Die juristische Herleitung sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen, der zur parteilichen Beratung berechtigt ist. Diese Art der Beratung ist auch einem Anwaltsmediator verwehrt. §2 Abs. 6 Mediationsgesetz verpflichtet den Mediator die Parteien darauf hinzuweisen. Das Ergebnis der juristichen Beratung (das juristiche Ergebnis) wird in die Mediation eingebracht. Indem es der mediativen Lösung gegenübergestellt wird, haben die Parteien eine Entscheidungsoption, über die gegebenenfalls nachzuverhandeln ist.

Zeitpunkt zur Suche nach Alternativen

Aus diesen Anforderungen lässt sich der Zeitpunkt ablesen, wann nach Alternativen zu suchen ist. Beachten Sie bitte, dass die Erforschung der Alternativen im normalen Entscheidungsprozess bereits unmittelbar nach der Problemformulierung und der Präzisierung des Zielsystems erfolgt.2 In der Mediation liegen noch mehrere Schritte dazwischen. Die Mediation sollte in jedem Fall so weit fortgeschritten sein, dass sich der in der Mediation gefundene Lösungskanal abbilden lässt. Das bedeutet, dass der grobe Rahmen der Lösung geklärt sein muss. Es muss erkennbar sein, welche optimale Lösung die Mediation erarbeitet hat. Details der Lösung, die auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit und der Umsetzbarkeit umfassen, werden in der Phase fünf nachgetragen. Die Vereinbarung sollte allerdings schon so weit nach vorne gebracht sein, dass ihr Inhalt klar erkennbar wird. Erst dann lohnt es sich, nach Alternativlösungen zu suchen. Würden die Alternativen vorher eingebracht werden, könnte die am Nutzen zu orientierende Lösung der Mediation verfälscht werden, indem der Fokus zu früh auf Lösungen gelenkt wird.3

Kein Ausstiegsszenario

Erst wenn die Parteien ungeachtet der juristischen Methode in der Mediation selbst eine Lösung gefunden haben, kommt es darauf an, die gefundene Lösung an anderen Optionen zu messen. Die Parteien suchen deshalb und im Idealfall nach einer parteilichen Beratung nach besten und schlechtesten Alternativen. Wenn der anwaltliche Berater meint, bei Gericht käme ein anderes, für die Partei besseres Ergebnis heraus, wird von einem Ausstiegsszenario gesprochen. Offenbar wird davon ausgegangen, dass die Mediation dieses Ergebnis nicht herstellen könne. Mit dieser Annahme wird die Kompetenz der Mediation unterschätzt. Sicherlich muss die Mediation in Kenntnis nehmen, wenn es für die eine oder andere Partei eine bessere Lösung gibt. Warum sie deshalb abbrechen soll, ist nicht nachvollziehbar. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn die Rechtslage bekannt ist, kann sie in der Mediation berücksichtigt werden. Es ist durchaus möglich, dass sich Parteien auf ein Ergebnis vereinbaren, das der Rechtsprechung entspricht. Sie müssen sich dazu nicht verurteilen lassen. Auch und erst recht, wenn das vermeintlich bessere Ergebnis vor Gericht in einen Streit hineinführt, muss es bei berücksichtigung der Kosten nicht besser sein.

Beispiel 16272 - Der Ehemann erfährt in der WATNA-BATNA-Instanz, dass er bei einer Klage vor Gericht voraussichtlich keinen Unterhalt zahlen müsse. Er bricht darauf die Mediation ab. Vor Gericht beginnt ein erbitterter Sterit um den Unterhalt. Plötzlich kommen auch andere Sachen zur Sprache, was zu weiteren Verfahren führt. Unter dem Strich hat der Mann weniger Unterhalt zu zahlen. Dafür kämpft er jetzt um den Kindesumgang. Das ist ein Schlachtfeld, wo er die geringeren Chancen hat.


Die Frage ist immer, worauf der jeweilige externe Berater seinen Fokus setzt. Die fachliche Sicht hat nicht immer den Konflikt im Blick. Ein Gerichtsverfahren schaut auch nicht auf den Nutzen.

Beispiel 16273 - In einer hoch eskalierten Erbschaftsangelegenheit gelingt es dem Mediator, mit den Parteien einen Kompromiss auszuhadeln. Er fordert die Parteien auf, die angedachte Lösung anwaltlich zu beleuchten und juristischen rat einzuholen. Die Anwältin der einen Partei rät ihrer Mandantin, den Vorschlag abzulehnen. Eine Betrag, der ihr als erbrechtliches Voraus abgezogen wurde, sei zu hoch angesetzt worden. Dadurch würde sich das Ergebnis zu ihren Lasten verschieben. Der Mandantin wäre das recht gewesen. Für sie war viel wichtiger, dass sich die Geschwister bei dem erarbeiteten Vorschlag wieder halbwegs verstehen. Was die Anwältin auch übersehen hjatte war die Tatsache, dass die anderen Geschwister bei weiteren Beträgen, die ebenfalls ungenau angesetzt wurden, alle Augen zugedrückt hatten. Ein präziser Ansatz aller streitigen Beträge würde die Büchse der Pandorra öffnen. Die Partzei hat sich schließlich gegen den Rat der Anwältign für die Lösung ausgesprochen, die in der Mediation erarbeitet wurde.


Der Mediator hat alles im Blick. Er kann einschätzen was passiert, wenn eine Forderung mit Gewalt durchgesetzt wird. Er berechnet auch nicht nur die Verfajrenskosten, sondern auch die Konfliktkosten und hinterfragt den Nutzen. Das macht nicht jeder Berater. Das Beispiel zeigt, dass es durchaus Sinn macht, die Mediation auch dann fortzusetzen, wenn sich in der WATNA-BATNA-Instanz eine andere Lösung abzeichnet.

Externe Berater

§ 2 Abs. 6 Mediationsgesetz besagt, dass der Mediator die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen hat, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Gemeint ist der Vereinbarungsentwurf. Der Hinweis ist Pflicht. Es ist aber keine Pflicht der Parteien, einen Berater in Anspruch zu nehmen.Falls sie keinen externen Berater in Anspruch nehmen, sollte der Mediator mit ihnen trotzdem überlegen, ob es andere Lösungen als die angedachte Lösung gibt.

Auswahl der Berater

Es ist natürlich die freie Wahl der Parteien, an welche Berater sie sich wenden. Trotzdem wäre es wichtig, dass sie sich mit der Mediation auskennen. Das Expertenverzeichnis hilft bei der Wahl eines Beraters. Gegebenenfalls kann der Mediator Vorschläge machen und auf sein Netzwerk zurückgreifen.

Verzeichnis der Mediationsfachleute

Abwerbung und Wettbewerb

Wenn die Parteien mit einer vorgedachten Lösung etwa zu einem Anwalt geschickt werden, um die Lösung zu überprüfen, kann es vorkommen, dass die Parteien auf Raten des Anwalts nicht mehr in die Mediation zurückkommen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das juristische Ergebnis von dem in der Mediation gefundenen Lösungsweg abweicht.

Beispiel 16279 - In einer Angelegenheit wo es um den Zugewinnausgleich geht, einigen sich die Parteien auf eine Halbteilung. Erbschaften sollten nicht berücksichtigt werden. Der Mediator schickt die Parteien in der WATNA-BATNA-Instanz zu Anwälten, wissend, dass sie eine andere Berechnung vorlegen werden, wo die Erbschaften als Anfangsvermögen abgezogen werden.


Wenn der Mediator dies vorhersehen kann, sollte er die Parteien vorwarnen. Möglich ist aber auch, dass die Mediation einen juristischen Prozess richtigstellen kann.

Beispiel 16278 - Es geht um die Regelung des Zugewinnausgleichs in einer Familienmediation. Das Verfahren ist gerichtsanhängig. Die Anwältin der Frau hatte einen sehr hohen Betrag für den Zugewinnausgleich eingeklagt. In der Mediation stellt es sich heraus, dass der Mann unstreitig ein hohes Anfangsvermögen wegen Erbschaften hat. Die Ehefrau sagte, dass ihre Anwältin gemutmaßt hätte, dass dies nur eine Lüge gewesen sei, um sich der Zahlungspflicht zu entledigen. Die Erbschaft war allerdings unstreitig. Eine Unsicherheit bestand lediglich wegen der anzusetzenden Höhe. Aner auch darauf konnten sich die Eheleute verständigen. Mit dem Ergebnis, dass die Klage der Anwältin viel zu hoch angesetzt war. In der WATNA-BATNA-Instanz wurde die Ehefrau aufgefordert, die neue Berechnung von der Anwältin prüfen zu lassen. Wie geht sie damit um, wenn die Mediation sie der überhöhten Klageforderung überführt und wie geht der Mediator damit um?


Auch der Blick des Anwaltes könnte juristich zwar korrekt, aber an den Interessen der Parteien vorbeigehen. Das Recht schaut nicht immer auf den Nutzen und hat auch nicht immer den gesamten Prozess (Konflikt) im Blick.

Beispiel 16273 - In einer hoch eskalierten Erbschaftsangelegenheit gelingt es dem Mediator, mit den Parteien einen Kompromiss auszuhadeln. Er fordert die Parteien auf, die angedachte Lösung anwaltlich zu beleuchten und juristischen rat einzuholen. Die Anwältin der einen Partei rät ihrer Mandantin, den Vorschlag abzulehnen. Eine Betrag, der ihr als erbrechtliches Voraus abgezogen wurde, sei zu hoch angesetzt worden. Dadurch würde sich das Ergebnis zu ihren Lasten verschieben. Der Mandantin wäre das recht gewesen. Für sie war viel wichtiger, dass sich die Geschwister bei dem erarbeiteten Vorschlag wieder halbwegs verstehen. Was die Anwältin auch übersehen hjatte war die Tatsache, dass die anderen Geschwister bei weiteren Beträgen, die ebenfalls ungenau angesetzt wurden, alle Augen zugedrückt hatten. Ein präziser Ansatz aller streitigen Beträge würde die Büchse der Pandorra öffnen. Die Partzei hat sich schließlich gegen den Rat der Anwältign für die Lösung ausgesprochen, die in der Mediation erarbeitet wurde.


Die Beispiele zeigen, dass sich die sinnvolle Lösung herstellt, wenn Mediator und Berater zusammenarbeiten und wenigstens das gleiche Ziel verfolgen. Wenn die Mediation korrekt eingeleitet wurde, besteht das Ziel darin, eine Lösung zu finden, die alle zufriedenstellt. Das schließt dir Zufriedenheit der eigenen Partei mit ein. Das Ergebnis relativiert sich aus der Gesamtsicht und der Frage, was den Konflikt wirklich beilegt. Auf beide Fragen wird das Recht keine Antwort geben. Der Mediator kann sich, den Parteien und nicht zuletzt auch dem Berater helfen, indem er die Parteien und die Berater in der WATNA-BATNA-Instanz korrekt darüber informiert, worauf es ankommt. Ein anwaltlicher Berater hat demnach folgende Aufgabe:

  1. Prüfung ob die gefundene Lösung rechtlich korrekt und umsetzbar ist
  2. Prüfung ob es für die Partei etwa beim gericht eone andere, besser Lösung gibt
  3. Mitteilen wie die vermeintlich besser Lösung aussieht und welche Risiken mit der Verfolgung verbunden sind
  4. Alle Informationen in die Mediation einbringen, damit sich die Parteien mit den Änderungen auseinandersetzen können.

Selbstverständlich kann der Anwalt auch bei den weiteren Verhandlungen in der Mediation teilnehmen.

Formular: Mustertext für eine WATNA-BATNA-Aufforderung Mehr über den Wettbewerb im Helfersystem

Die Lösungskontrolle als Teil der Beratung

Auch wenn die Untersuchung, ob es eine Lösungsalternative gibt, oft mit der Lösungskontrolle einhergeht, sollten die beiden Schritte unterschieden werden. Die Lösungskontrolle betrifft die Nachhaltigkkeit, die Umsetzbarkeit und in dem Zusammenhang natürlich auch die Rechtswirksamkeit. In dem Moment, wo lediglich der Lösungskanal feststeht, die finale Formulierung jedoch noch nicht, kann die Frage, ob die gefundene Lösung auch rechtswirksam ist noch nicht vollständig durchgeführt werden. Sie ist deshalb in der fünften Phase, wenn die Llsung ausformuliert und in eine wrirsame Vereinbarung überführt werden soll nachzuholen oder zu vervollständigen.

Bedeutung für die Mediation

Die Erarbeitung von alternativen Lösungen ist ein Leistungsmerkmal, das die Mediation von allen anderen Verfahren abgrenzt4 . Es stellt deshalb einen Mediationsfehler dar, wenn diese Instanz übergangen wird. Zumindest muss der Mediator ein Bewusstsein bei den Parteien wecken, dass Alternativen denkbar sind.

Die Bedeutung der WATNA-BATNA-Instanz ist den Beratern nicht immer bewusst. Mache nutzen die Gelegenheit deshalb, um die Medianden abzuwerben und zur Beednigung der Medfiationb zu bewegen. Um dies zu verhindern, wird empfohlen, den Parteien ein Merkblatt auszuhändigen, das sie dem Berater übergeben.

Merkblatt für WATNA/B ATNA-Berater

Wenn der Mediator weiß, wie alternative Lösungen aussehen, ist jetzt die Gelegenheit das Wissen einzubringen. Voraussetzung ist, dass es ohne eine parteiliche Beratung (sondern nur mit einer neutralen Beratung) aufgedeckt werden kann und dass das Rechstdienstleistungsgesetz Beachtung findet, das lediglich Anwälten eine Rechtsberatung gestattet. Rechtsinformationen sind stets möglich. Die Parteien können also aufgefordert werden, sich selbst beispielsweise über juristische Berechnungen zu informieren. Auf der Seite Berechnungen finden Sie die dafür erforderlichen Tools (z.B. für familienrechtliche Berechnungen). Auch die Themenseiten bei Wiki to Yes stellen grundlegende Informationen zur Verfügung, die als Link ausgehändigt werden können.

Berechnungshilfen Hin weise für Medianden 

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-30 01:37 / Version 46.

Alias: Lösungswegsalternativen, Lösungsabgleich, Lösungsvergleich, WATNA/BATNA, Ausstiegsszenario
Siehe auch: Berechnungen
Included: Abwerbungen
Prüfvermerk:

1 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als Lösungsalternativen suchen (Relevanz: Pflicht).
3 Siehe dazu ausführlicher den Gedankengang der Mediation
4 Siehe Vorteile


Based on work by Arthur Trossen und Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 10:47:36 CET.

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