VUCA | VUCA ist ein Akronym für die stressbildenden Faktoren:
- volatile (unberechenbar/ flüchtig)
- uncertain (unsicher/ ungewiss)
- complex (komplex, vielschichtig)
- ambiguous (mehrdeutig, unklar, widersprüchlich)
Mit VUCA werden auch Merkmale der modernen Welt beschrieben. Die positive Umformulierung findet sich im folgenden Akronym:
- vision (Vision)
- understanding (Verstehen)
- clarity (Klarheit) und
- agility (Agilität).
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Vorurteile | Ein Vorurteil oder auch ein Vorverständnis ist die Einschätzung, die einer Person, einer Gruppe, einem Sachverhalt oder einer Situation zugeschrieben wird, ohne dass sie gründlich und umfassend untersucht, abgeklärt oder abgewogen wird. Vorurteile führen in eine Bewertung. Sie kann positive wie negativ ausfallen. |
Vorschriften | Vorschriften bezeichnen die Summe an Regeln, die ein Verhalten vorgeben. Sie kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein Verhalten auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist. Ein Gesetz ist zwar eine naheliegende Vorschrift aber nicht die einzige. Eine Auseinandersetzung mit den Vorschriften ist wichtig, damit der Mediator weiß woran er sich zu halten hat. |
Vorbefassung | Eine Vorbefassung liegt vor, wenn der Mediator in derselben Sache zuvor für eine der Parteien tätig war. Er ist nach § 3 Mediationsgesetz nicht berechtigt, dann noch eine Mediation durchzuführen. |
Voraussetzung der Mediation | Die prozessualen Voraussetzungen der Mediation sind neben der Geeignetheit und der Sinnhaftigkeit zu prüfen. |
Vollstreckbarkeit | Die Vollstreckbarkeit bezeichnet die legale Möglichkeit, eine für vollstreckbar erklärte Entscheidung oder Vereinbarung mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Die Vollstreckbarkeit ist in den §§ 794 ff ZPO geregelt. |
Vollständigkeit | Die Vollständigkeit ist ein Leistungsmerkmal der Mediation, das als einer ihrer Vorteile ausgewiesen wird. |
Voll-Mediator | Eine Bezeichnung für einen Berufsmediator, der ausschließlich die Mediation als Dienstleistung anbietet ohne Bezug zum Grundberuf (wie z.B. Anwaltsmediator) |
Viktimisierung | Die Viktimisierung beschreibt ein Verhalten, bei dem jemand anderes in eine Opferrolle gedrängt wird. |
Vielredner | Jemand der viel redet. In der Mediation können sich aus dem Verhalten Probleme ergeben. |
Verzeihung | Verzeihung ist ein innerer Prozess, dem die Entscheidung zugrunde liegt, Schmerz und Groll loszulassen und sich nicht länger an ein vergangenes Fehlverhalten zu binden. Es bedeutet nicht zu vergessen, was passiert ist, sondern sich dafür zu entscheiden, sich nicht länger durch den Schmerz kontrollieren zu lassen.
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Verwirrung | Die Verwirrung beschreibt eine Dissonanz im Denken der Partei. Je nach Thema und Tiefe führt nur eine Neuorientierung denken zu einer attraktiven Lösung. Die Verwirrung ist also nicht etwas das der Mediator vermeiden wollte. Sie ist ein Teil des Spiels. Der Mediator sollte aber helfen die Verwirrung zu überwinden, sodass die Parteien damit zurechtkommen können. Siehe auch Widerspruch. |
Verweisung | Unter dem Begriff Verweisung wird die Verfahrensübergabe bei örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit des Gerichts verstanden. Sie ist z.B. in §17a Abs. 2 GVG oder in §281 ZPO geregelt. Es gibt auch eine Verweisung vor einen Güterichter gem. §278 Abs. 5 ZPO, die allerdings einem eigenen Schicksal unterliegt und nicht aus einer Unzuständigkeit heraus erfolgt. |
Verwandtschaft | Die Definition ergibt sich aus §1589 BGB: Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten. Die Verwandtschaft ist von der Schwägerschaft abzugrenzen. |
Vertraulichkeit | Die Vertraulichkeit ist eine Bedingung, die die Gesprächsoffenheit sicherstellen soll. Sie wird auch als ein Prinzip beschrieben. |
Vertragstreue | Die Vertragstreue ist ein Phänomen das Juristen bekannt ist. Die Partei schließt einen Vertrag. Ist im Nachhinein wird ihr bewusst, wozu sie sich verpflichtet hat. Sie bereut den Vertragsabschluss und überlegt, wie sie sich der Verpflichtung entziehen kann. Die mögliche Vertragstreue ist ein Aspekt, der bei der Abschlussvereinbarung auch vom Mediator zu beachten ist, wenn die Parteien an einer nachhaltigen Lösung interessiert sind. |
Vertragsparteien | Siehe auch: Parteien. Vertragsparteien sind die Parteien, die den Mediationsvertrag unterzeichnen. |
vertikale Struktur | Die vertikale Struktur betrifft die durch die Systemik vorgegebenen Ebenen der Mediation. |
Verstehenskompetenz | Die Verstehenskompetenz ist eine Mediatorenkompetenz. Wenn die Mediation eine Vermittlung ist, bildet das Verstehen ihr zentrales Leistungsmerkmal. Das Verstehen erstreckt sich auf alle Intelligenzzentren. Es genügt also nicht, das Gesagte logisch nachzuvollziehen. Intelligenz hat eine rationale, eine emotionale und eine Wertedimension. Der Mediator muss auf allen Ebenen kommunizieren können. Der Grundsatz lautet: Je mehr der Mediator versteht, umso mehr kann er das Verstehen vermitteln. Der Verstehensbedarf konzentriert sich nicht nur auf die Parteien und den Fall. Damit der Mediator die Mediation zur Wirkung bringen kann muss er auch deren Mechanismen verstehen. |
Verstehenshindernisse | Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung. Die Parteien sollen selbst die Lösung finden also müssen Sie verstehen, was dazu erforderlich ist. Die Verstehenshindernisse setzen sich mit der Frage auseinander, was Menschen am verstehen hindert. Naheliegend sind Fehler bei der Wahrnehmung und der Kommunikation. Die Verstehenshindernisse sind ein Teil der Hindernisse, die die Mediation zu überwinden hat. |