Wissensmanagement » Diese Seite gehört zur Rubrik Schulen der Wiki-Abteilung Akademie. Sie befinden sich auf der Seite Termini wo die unterschiedliche Terminologie der jeweiligen Lehre identifiziert wird. Beachten Sie bitte auch:
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Auch die in der Mediation verwendeten Fachbegriffe sind nicht einheitlich. Manche Schulen haben sogar eigene Fachbegriffe eingeführt, um ihr Mediationskonzept herzuleiten. Das differenzierte Fachwörterbuch gibt Ihnen die Möglichkeit, die unterschiedliche Verwendung der Fachtermini nachzuvollziehen und abweichenden Lehren auf den Grund zu gehen.
Die Terminologische Zuordnung
Die einen sprechen vom Eisbergmodell, die anderen vom U-Modell und wieder andere sprechen vom PIN-Modell. Alle meinen das gleiche. Die begrifflichen Abweichungen verwirren, weshalb Wiki to Yes nicht nur ein Fachwörterbuch einführt, sondern auch versucht, den Begriffswelten der jeweiligten Lehre auf den Grund zu gehen.
Das Fachwörterbuch
Die Examensdatenbank wird ständig erweitert. Sie können helfen. Sollten Sie einen Begriff vermissen oder anders definieren, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.
Bezeichnung | Beschreibung |
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Konstruktivismus | Die Idee des Konstruktivismus als Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Erkenntnis und Realität, beflügelte nicht nur die Philosophie. Sie verbreitete sich schnell in alle Disziplinen hinein. Außer der Philosophie findet sich der Begriff auch in der Psychologie, in der Soziologie usw. die insgesamt von einer aktiv-konstruktiven Natur des menschlichen Wissens ausgeht. Die Kernidee ist, dass die Welt wie wir sie sehen nur ein (gedankliches) Konstrukt ist. |
Order from noise-Prinzip | Der systemtheoretisch-kybernetische Ansatz von H. von Foerster (das Prinzip des “Order from noise“) befasst sich mit der Übertragung, Verarbeitung und Rückübertragung von Informationen. Strukturen können von außen vorgegeben ("order from order") oder aus einer Selbstorganisation verbunden mit Störungen (von Foersters "order from noise") entstehen. |
Unternehmensnachfolgemediation | Mediation bei Konfliktren im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge und der Unternehmensübergabe. |
Vergleichsverhandlung | Verhandlungen im oder ausserhalb des Gerichts über eine gütliche Streitbeilegung. Der Vergleich ist in § 779 BGB ein als gegenseitiges Nachgeben definiert. |
interkulturelle Mediation | Mediation bei Beteiligung von Medianden aus unterschiedlichen Kulturen |
Mediandengruppe | Mediation mit mehreren Medianden. |
Mediandengruppe | Mediation mit mehreren Medianden. |
Mediationsgruppe | Mediation mit mehreren Medianden oder Teilnehmern an der Mediation. |
Streitgruppe | Die Mediation über eine Gruppe in der Streit besteht. Die Streitgruppe ist von der Mediandengruppe zu unterscheiden. |
Kokonverfahren | Eine andere Bezeichnung für die Kooperative Praxis |
summary Jury Trial | Eine Art Gerichtsrollenspiel, in dem der Fall geprobt wird, um seine Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können. |
Fact-Finding | Ein neutraler Dritter untersucht Dokumente und befragt Zeugen, um Hilfe bei der Sachverhaltsklärung zu geben. Die Klärung soll den Parteien helfen, angemessene Konsequenzen daraus zu finden. Das Fact-Finding wird als ADR-Verfahren angesehen. Es ist eine Tatsachenuntersuchung, die gegenüber dem Beweissicherungsverfahren abzugrenzen ist. |
confidential Listener | Ein neutraler Dritter wird von den Parteien ernannt, um Vergleichsvorschläge (Eini-gungsangebote) zu vermitteln. Dies geschieht ohne inhaltlichen Bezug. Die Einigungs- oder Teilungsrate wird in der Regel von den Parteien im Voraus vereinbart. |
Negotiation | Verhandlung |
Streitbeilegungsverfahren | Oberbegriff aller Verfahren der Streitbeilegung. Achtung: Das Gesetz differenziert nicht zwischen Streit und Konflikt. Im Gesetz ist von Konfliktbeilegungsverfahren die Rede. In der gesetzlichen Terminologie ist das Streitbeilegungsverfahren das Verfahren vor der Schlichtungsstelle iSd VSBG |
Verhandlung | Die Verhandlung ist ein kommunikativer Prozess, der dazu benutzt wird, Vereinbarungen zu treffen. Verhandlungen sind freiwillig und bis zum Abschluss (Vertrag) nicht bindend. Sie stehen unter der Kontrolle der Parteien. |
Clearingverfahren | Beratung über das zur Konfliktlösung passende Verfahren als Schnittstellenverfahren zwischen Akquise und Mediation. |
Verfahrensberatung | Beratung über das zur Konfliktlösung passende Verfahren |
Multidoor Courthouse | Zuweisung in ein Streitbeilegungsverfahren durch den Richter. |
Non-Binding Arbitration | Die Entscheidung des Dritten steht unter dem im Vorbehalt der Annahme durch die Parteien |
Hinweise und Fußnoten
Siehe auch: Liste der Verzeichnisse, Terminologie
Prüfvermerk:
Aliase: TerminiMediationsschulen