VUCA | VUCA ist ein Akronym für die stressbildenden Faktoren:
- volatile (unberechenbar/ flüchtig)
- uncertain (unsicher/ ungewiss)
- complex (komplex, vielschichtig)
- ambiguous (mehrdeutig, unklar, widersprüchlich)
Mit VUCA werden auch Merkmale der modernen Welt beschrieben. Die positive Umformulierung findet sich im folgenden Akronym:
- vision (Vision)
- understanding (Verstehen)
- clarity (Klarheit) und
- agility (Agilität).
|
Vorschriften | Vorschriften bezeichnen die Summe an Regeln, die ein Verhalten vorgeben. Sie kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein Verhalten auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist. Ein Gesetz ist zwar eine naheliegende Vorschrift aber nicht die einzige. Eine Auseinandersetzung mit den Vorschriften ist wichtig, damit der Mediator weiß woran er sich zu halten hat. |
Bereitschaftsritual | Vorgegebenes Handlungsformat für die Frage, wer als Erster sprechen darf. |
Abschlussritual | Vorgegebenes Handlungsformat für die Durchführung der Abschlussvereinbarung. |
Konfliktentscheidungen | Vorgangs- oder verfahrensbezogene Entscheidungen, die im Konflikt zu treffen sind. |
kollektiver Entscheidungsprozess | Von einem kollektiven Entscheidungsprozess ist die Rede, wenn an der Entscheidungsfindung mehrere Personen beteiligt werden und wenn die Entscheidung von allen gemeinsam getragen wird. . |
Prozessvollmacht | Vollmacht für einen Vertreter zur Durchführung des Prozesses (Teilnahme an der Mediation). Die Prozessvollmacht ist eine Verfahrensvollmacht. Sie umfasst nicht zwingend die Vollmacht zur Abschlussvereinbarung. |
Abschlussvollmacht | Vollmacht für eine Partei eine Abschlussvereinbarung zu treffen. |
Bias Faktoren | Verzerrungen bei der Wirkungsprognose im Entscheidungsprozess lassen sich durch Verzerrungsfaktoren darstellen. |
Verzeihung | Verzeihung ist ein innerer Prozess, dem die Entscheidung zugrunde liegt, Schmerz und Groll loszulassen und sich nicht länger an ein vergangenes Fehlverhalten zu binden. Es bedeutet nicht zu vergessen, was passiert ist, sondern sich dafür zu entscheiden, sich nicht länger durch den Schmerz kontrollieren zu lassen.
|
Verstand | Verstand hingegen bezieht sich auf die Fähigkeit, Informationen zu erfassen, zu verstehen und zu verarbeiten. Dies umfasst Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung und Urteilsvermögen. Der Verstand ermöglicht es uns, unsere Intelligenz zu nutzen, um effektiv zu denken und zu handeln. |
Rechtsschutzversicherung | Versicherung zur Übernahme der Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung. |
Streitvermittlung | Vermittlung (Ausgleich von Gegensätzen) im Streit. Siehe auch Streitvermittlungsverfahren. |
Konfliktvermittlung | Vermittlung (Ausgleich von Gegensätzen) im Konflikt. Siehe auch Konfliktvermittlungsverfahren. |
Verfahrensregeln | Verfahrensregeln sind die mit den Parteien zu vereinbarenden Regeln über die Durchführung der Mediation. Sie entsprechen den Mediationsregeln und sollten strikt zu den Gesprächsregeln (Verhaltensregeln) unterschieden und abgegrenzt werden. |
Verfahrensrecht | Verfahrensrecht ist das Recht, das ein Verfahren regelt. In der Mediation wird das Verfahrensrecht - anders als in allen anderen Verfahren - vereinbart. |
Streitbeilegungsverfahren (VSBG) | Verfahren der Verbraucherschlichtungsstelle |
Ausbildungsstandards | Vereinheitlichte, anerkannte oder angestrebte Maßstäbe für die Ausbildung in der Mediation. Meist beziehen sie sich auf das Ausbildungsvolumen (Stundenzahl), die Inhalte und die Methoden (Präsenz, Übungen, Supervision). Die Ausbildungsverordnung stellt Mindestanforderungen heraus. Die Standards sollen helfen, gesetzliche Vorschriften zu konkretisieren oder überhaupt Regeln zu schaffen. Wie bei allen Regulierungen, bedürfen auch die Standards wiederum der Konkretisierung. Aus diesem Grund versucht das Wiki eine Gegenüberstellung und inhaltliche Anreicherung. Näheres dazu finden Sie in den Beiträgen: Ausbildungsinhalte, Schulen und Standards. |
Wirksamkeit | Vereinbarungen kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Ihre Rechtswirksamkeit erfordert mitunter eine Form- und Inhaltskontrolle. |
Elternvereinbarung | Vereinbarungen der Eltern in Kindschaftssachen (Rechtsangelegenheiten das Kind betreffend). Die Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor der Gerichtsentscheidung. Ein Gericht würde die Vereinbarung also billigen und respektieren, wenn sie nicht gegen das Wohl des Kindes verstößt. Grundsätzlich können die Eltern die Vereinbarung selbst treffen. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich sein, das Gericht, das Jugendamt oder den Notar einzubeziehen, damit die Vereinbarung rechtlich durchsetzbar ist. |