Elternvereinbarung
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Bezeichnung: Elternvereinbarung
Beschreibung: Vereinbarungen der Eltern in Kindschaftssachen (Rechtsangelegenheiten das Kind betreffend). Die Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor der Gerichtsentscheidung. Ein Gericht würde die Vereinbarung also billigen und respektieren, wenn sie nicht gegen das Wohl des Kindes verstößt. Grundsätzlich können die Eltern die Vereinbarung selbst treffen. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich sein, das Gericht, das Jugendamt oder den Notar einzubeziehen, damit die Vereinbarung rechtlich durchsetzbar ist.
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