Themenzustimmung einholen | Die Themenzustimmung bezeichnet die Erlaubnis der Parteien über einen in der zweiten Phase herausgearbeitetes Thema zu sprechen. Das erlaubte Thema definiert den Mediationsgegenstand. |
Priorisierung | Festlegung der Themenfolge, wenn mehrere Themen angegeben werden. Wenn die Themen Konflikte repräsentieren, spiegeln sie die Konfliktdimensionen, sodass sich aus der Themenstellung die Unterscheidung zwischenProblem (Sachkonflikt) und den tiefergehenden Konflikten mit Konflikten (Beziehungskonflikt, Wertekonflikt) ergeben. Sie bilden meist den Kontext, in dem das Problem aufkommt, sodass es sinnvoll ist, mit diesen Themen zu beginnen. In der Praxis ist jedoch anzuraten, mit dem Thema zu beginnen, mit dem die leichteste Lösung möglich ist und wo die Parteien den leichtesten Zugang finden. |
Zusammenfassen | Siehe Zusammenfassung |
Zusammenfassung | Die Zusammenfassung ist eine wirkungsvolle Technik. Es kommt darauf an den Gedankengang zusammenzufassen. Ideal ist es wenn die Zusammenfassung den gedanklichen Weg beschreibt, den die Parteien bis dahin zurückgelegt haben und lediglich die Gedanken hervorhebt, die auf dem Weg liegen und zu beachten sind. |
Rahmenbildung | andere Bezeichnung für die Initialisierungsphase und die Initialisierungsmethode. |
Initialisierungsmethode | Die Methode der 1. Phase. Die Methode beschreibt die Herangehensweise der Phase und die mit ihr einhergehenden Werkzeuge. |
Verfahrensritual | Ritueller Start der Mediation, wo Ziele, und Regeln auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden. |
Parteiidentität | Wie das Wort besagt, ist damit die Identität der Partei gemeint. Der Mediator muss sich keine Ausweise vorlegen lassen, um die Identität der Partei zu prüfen. Wohl muss er auf Zweifel hindeuten, um eine darauf basierende Entscheidung herbeizuführen. |
Mediationswissenschaft | Es gibt Wissenschaften, die sich mit der Mediation befassen. Eine explizite Mediationswissenschaft gibt es allerdings nicht. Wohl gibt es Gründe und Anregungen zu ihrer Einführung. Ein ausschlaggebendes Moment ist die Transdisziplinarität. Wenn sich eine Mediationswissenschaft entwickelt, wäre sie ähnlich der Rechtswissenschaft eine angewandte Wissenschaft. |
Akquise | Der Begriff wird methodisch gleichbedeutend mit der Anbahnung verwendet. Er bezeichnet die Methode, wie der Mediators im Vorfeld einer Mediation vorgehen sollte, um eine gelingende Mediation zu generieren. Die Akquise betrifft das Verhalten, bevor es zu einem Kundenkontakt kommt. |
Anbahnung | Mit dem Begriff der Anbahnung, der auch eine Methode bezeichnet, wird das Vorgehen des Mediators im Vorfeld einer Mediation beschrieben die Anbahnung umfasst die Akquisition vor dem Kundenkontakt und die konkreten Vorbereitungshandlungen nach dem Kundenkontakt. |
Bewertung der Lösungsvorschläge | Die Bewertung der Lösungsvorschläge ist je nachdem ein Teil des Verhandelns, der Lösungssuche oder irgendwo dazwischen. Hier wird der Bewertungsvorgang als ein eigenständiger Teil der 4. Phase beschrieben. Die Bewertung führt in einen Lösungskanal, der dann die Grundlage für das Verhandeln ist. |
Formularverträge | Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen. |
AGB's | Das Akronym steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Damit ist das Kleingedruckte in Verträgen gemeint. Ein Mediator sollte zumindest im Ansatz darüber Bescheid wissen. AGB's spielen bei Mediationsklauseln eine Rolle, bei der Frage der Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen und der Gestaltungsoption für Vereinbarungen. |
Basiswissen | Das Basiswissen gehört zum Fachwissen des Mediators. Die Mediation ist interdisziplinär. Die Einflüsse der Disziplinen werden zwar phänomenologisch angesprochen. Das heißt aber nicht, dass der Mediator damit die interdisziplinären Hintergründe erkennt. Diese gehören zum Basiswissen, also etwa zur Frage, wie grundlegend mit dem Recht, der Psychologie, der Soziologie usw. umzugehen ist, damit sich die Erkenntnis- und Gedankenwelt der jeweiligen Disziplin erschließt und einbeziehen lässt. |
Vorschriften | Vorschriften bezeichnen die Summe an Regeln, die ein Verhalten vorgeben. Sie kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein Verhalten auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist. Ein Gesetz ist zwar eine naheliegende Vorschrift aber nicht die einzige. Eine Auseinandersetzung mit den Vorschriften ist wichtig, damit der Mediator weiß woran er sich zu halten hat. |
juristische Auslegungsregeln | Die Auslegungsregeln beschreiben Methoden zur Gesetzesauslegung. Bei der Gesetzesauslegung sind zu unterscheiden:
- die wörtliche (grammatikalische) Auslegung
- die systematische Auslegung
- die historische Auslegung
- die teleologische Auslegung
Die regeln sind in dieser Reihenfolge (Hierarchie) anzuwenden. |
kollektive Intelligenz | Siehe Schwarmintelligenz |
Schwarmintelligenz | Die Schwarmintelligenz wird auch als kollektive Intelligenz bezeichnet. Sie befasst sich mit dem Phänomen, wie Gruppen von Individuen durch Zusammenarbeit intelligente Entscheidungen treffen können. |
Primary Effekt | Es ist der erste, prägende Eindruck einer Begegnung. Der Primary Effekt sollte auch in einer Mediation wohl überlegt und gut gesteuert sein. |