Denken | Das Denken beschreibt die menschliche Fähigkeit des Erkennens und Urteilens. |
SWOT-Analyse | Das Akronym steht für: Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats-Analyse. Die SWOT-Analyse ist also eine Stärken-, Schwächen-, Chancen- und Gefahreneinschätzung. Die Untersuchung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken betreffen im Falle der Mediation die Lösung. |
Mediationsergebnisvereinbarung | Der Begriff wird synonym zur Abschlussvereinbarung verwendet. |
Konfliktkontext | Wenn sich Konflikte häufen, gibt es meistens einen Konflikt, der den Konfliktkontext abbildet. Meistens handelt es sich um den zu Grunde liegenden Beziehungskonflikt. Wenn der Beziehungskonflikt geklärt wird, lassen sich die anderen Sachkonflikte meist leicht regeln. Die Aufdeckung des Konfliktkontextes ist bei der Frage der Themenpriorisierung. |
Zielvereinbarung | Wer nicht ein gemeinsames Ziel verfolgt, kann keinen gemeinsamen Weg gehen. Die Zielvereinbarung legt die Verhandlungsziele fest. In der Mediation erfolgt sie in der 1.Phase. Es gibt allerdings auch andere Formen der Zielvereinbarung. Bei der Mediation ist die grobe Zielvereinbarung von der Themenvereinbarung zu unterscheiden. |
Wegvereinbarung | Die Wegvereinbarung korrespondiert mit der Zielvereinbarung. Wenn das Ziel feststeht ist der Weg dorthin erkennbar. Allerdings führen mehrere Wege nach Rom. Damit die Parteien einen gemeinsamen Weg gehen können, müssen sie sich darüber verständigen, welcher Weg das sein soll. In der Mediation erfolgt die Vereinbarung des Weges mit der Abstimmung der Grundsätze und des Ablaufs der Mediation in Phase 1. |
Tatsachenklärung | Ermittlung streitiger Tatsachen, die für die Lösungsfindung relevant sind. Die Tatsachenklärung ist das Pendant zur Beweiserhebung im Gerichtsverfahren. Anders als dort geht es allerdings nicht um die Frage, ob die eine oder andere Partei in ihrem Vortrag recht hat oder nicht, sondern darum von welchen Fakten auszugehen ist damit die Lösung möglich und umsetzbar ist. |
MedArb | Sequenzielle Kombination von Mediation und Schiedsgericht bzw. Schlichtung. Die Parteien vereinbaren bereits im Vorfeld mit einem anderen Verfahren (Arbitration) fortzusetzen, wenn die Mediation scheitert. MedArb ist also eigentlich kein Verfahren sondern ein Verfahrensabwicklungskonstrukt, |
Schiedsverfahren | Verfahren der Schiedsperson. Im Kern handelt es sich um eine obligatorische Schlichtung. Eine Mediation ist möglich. Das Schiedsverfahren ist vom. Schiedsgerichtsverfahren zu unterscheiden. |
Conflict mediation | Siehe Konfliktmediation. |
obligatorische Streitschlichtung | 15 a EGZPO ermächtigt die Länder eine einvernehmliche Streitbeilegung vor Inanspruchnahme des Gerichts vorzuschreiben. Der Hauptanwendungsfall ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrensachen. Die vorgeschriebene Streitbeilegung wird in der Literatur als obligatorische Streitschlichtung bezeichnet, die von einer Gütestelle ausgeführt werden muss. Der Einigungsversuch ist eine Prozessvoraussetzung. Eine Klage, die ohne den zuvorigen Einigungsversuch eingereicht wird, ist wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. |
Stoffsammlung | Der Begriff wird in der Ausbildungsverordnung erwähnt. Er bezieht sich wohl auf die Themensammlung, die nicht separat erwähnt wurde, wohl aber die Sammlung von Optionen. Der Begriff bedeutet im Allgemeinen die Durchdringung des Themas, der Aspekte und Fragestellungen einschließlich der den Fragestellungen zugeordneten Materialsammlung. In der Mediation wird entweder eine Bestandsaufnahme oder eine Themensammlung durchgeführt, was einem bottom uo oder Top down Zugang zur Themenfindung darstellt. . |
Cochemer Praxis | Ein parallel zum Altenkirchener Modell entwickeltes Verfahrenskonzept für die Lösung von Familienkonflikten. Den Schwerpunkt bilden Arbeitskreise, die eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Gerichten, Beratungsstellen und Jugendämtern ermöglichten. |
Gerichtsmediation | Die Gerichtsmediation ist der Oberbergriff für alle Formen der Mediation im Umfeld des Gerichts. Zu unterscheiden sind die gerichtsnahe Mediation, die gerichtsinterne Mediation, die gerichtsintegrierte Mediation und seit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes auch die Güterichterverhandlung. |
Güterichterverhandlung | Verhandlung vor dem Güterichter, möglicherweise unter Anwendung der Methode(n) der Mediation. Die Ermächtigung erfolgt aus § 278 ZPO. |
Co-Mediation | Die Mediation wird von zwei Mediatoren durchgeführt. Der Co-Mediator soll das Gesichtsfeld des Mediators oder den Wissenshintergrund erweitern. Sinnvoll sind Kombinationen männlicher und weiblicher Mediator, Jurist und Psychologe, Laie und Experte usw. Die Co-Mediation wird auch als Trainingsmodell verwendet, wenn ein Anfänger mit einem erfahrenen Mediator zusammenarbeitet. Welche Rolle der Cop-Mediator einnimmt, bedarf der Vereinbarung. Das gleiche gilt für deren Rechtsbeziehung. |
gerichtsintegrierte Mediation | Das ist der Ursprung der integrierten Mediation. Techniken und Methoden der Mediation werden innerhalb eines Gerichtsverfahrens verwendet. Die gerichtsintegrierte Mediation ist wie die verfahrensintegrierte Mediation ein Anwendungsformat der integrierten Mediation. |
Mediationsverfahren | Gemeint ist eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. Obwohl der Begriff ein Pleonasmus ist, hat er sich in der Fachwelt etabliert und wird wie ein Fachbegriff verwendet. |
Binding Mediation | Mediation mit verpflichtendem Ausgang. Es ist zu prüfen, ob die Bindungen mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit einhergehen und ob es sich überhaupt noch um eine Mediation handelt. |
mediationsanaloge Supervision | Die mediationsanaloge Supervision soll dazu beitragen, das eigene berufliche Handeln zu hinterfragen und zu optimieren. Die Vorgehensweise ist an die Mediation angelehnt. Es geht darum, fallbezogen und ohne Bewertung, neue Lösungsmöglichkeiten für schwierige Situationen zu erarbeiten, indem der Supervisor Hypothesen und Lösungsansätze beisteuert. |