Modell der vier Lösungsfelder | Die Methode wird im Coaching verwendet und als ein Konfliktnavigator beschrieben. Sie soll eine systematische Konfliktanalyse ermöglichen und zur Entwicklung von Lösungsschritten beitragen. Im Mittelpunkt der Methode stehen die vier Lösungsfelder. Siehe Konfliktnavigator |
Zweipersonenkonflikt | Der Begriff dient zur Abgrenzung zu Mehrparteienkonflikten, wofür die Mehrparteienmediation zuständig sein soll. In allen Fällen handelt es sich um soziale Konflikte. |
Vorstellungsrunde | Die Vorstellungsrunde ist eine Herangehensweise zur Initialisierung der Mediation bei mehreren Beteiligten. Es gibt verschiedene Arten, wie die Vorstellung gestaltet werden kann. Die Vorgehensweise hängt von der Konfliktlage und der Zahl der Teilnehmer ab. |
Partnerinerview | Das Partner wie Interview ist eine Möglichkeit zur Durchführung der Vorstellungsprozedur in der Mediation. Das Besondere daran ist dass sich die Teilnehmer wechselseitig vorstellen und nicht sich selbst. |
Supervision | Supervision ist eine Form der Beratung, die Einzelne, Teams, Gruppen und Organisationen bei der Reflexion und Verbesserung ihres privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Handelns begleitet. Sie wird verwendet, um die eigenen Ressourcen des Supervidenten aufzudecken. Sie kann auch zur Unterstützung verwendet werden, wenn der Mediator oder die Mediatorin in einer Mediation einmal nicht weiter wissen. |
Lösungspentagramm | Das Lösungspentagramm beschreibt den inneren Zusammenhang von Mangel, Bedürfnis, Motiv, Interesse, Lösung, Nutzen in einem Pentragramm. |
mediationsanaloge Supervision | Die mediationsanaloge Supervision soll dazu beitragen, das eigene berufliche Handeln zu hinterfragen und zu optimieren. Die Vorgehensweise ist an die Mediation angelehnt. Es geht darum, fallbezogen und ohne Bewertung, neue Lösungsmöglichkeiten für schwierige Situationen zu erarbeiten, indem der Supervisor Hypothesen und Lösungsansätze beisteuert. |
Binding Mediation | Mediation mit verpflichtendem Ausgang. Es ist zu prüfen, ob die Bindungen mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit einhergehen und ob es sich überhaupt noch um eine Mediation handelt. |
Mediationsverfahren | Gemeint ist eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. Obwohl der Begriff ein Pleonasmus ist, hat er sich in der Fachwelt etabliert und wird wie ein Fachbegriff verwendet. |
gerichtsintegrierte Mediation | Das ist der Ursprung der integrierten Mediation. Techniken und Methoden der Mediation werden innerhalb eines Gerichtsverfahrens verwendet. Die gerichtsintegrierte Mediation ist wie die verfahrensintegrierte Mediation ein Anwendungsformat der integrierten Mediation. |
Co-Mediation | Die Mediation wird von zwei Mediatoren durchgeführt. Der Co-Mediator soll das Gesichtsfeld des Mediators oder den Wissenshintergrund erweitern. Sinnvoll sind Kombinationen männlicher und weiblicher Mediator, Jurist und Psychologe, Laie und Experte usw. Die Co-Mediation wird auch als Trainingsmodell verwendet, wenn ein Anfänger mit einem erfahrenen Mediator zusammenarbeitet. Welche Rolle der Cop-Mediator einnimmt, bedarf der Vereinbarung. Das gleiche gilt für deren Rechtsbeziehung. |
Güterichterverhandlung | Verhandlung vor dem Güterichter, möglicherweise unter Anwendung der Methode(n) der Mediation. Die Ermächtigung erfolgt aus § 278 ZPO. |
Gerichtsmediation | Die Gerichtsmediation ist der Oberbergriff für alle Formen der Mediation im Umfeld des Gerichts. Zu unterscheiden sind die gerichtsnahe Mediation, die gerichtsinterne Mediation, die gerichtsintegrierte Mediation und seit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes auch die Güterichterverhandlung. |
Cochemer Praxis | Ein parallel zum Altenkirchener Modell entwickeltes Verfahrenskonzept für die Lösung von Familienkonflikten. Den Schwerpunkt bilden Arbeitskreise, die eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Gerichten, Beratungsstellen und Jugendämtern ermöglichten. |
Stoffsammlung | Der Begriff wird in der Ausbildungsverordnung erwähnt. Er bezieht sich wohl auf die Themensammlung, die nicht separat erwähnt wurde, wohl aber die Sammlung von Optionen. Der Begriff bedeutet im Allgemeinen die Durchdringung des Themas, der Aspekte und Fragestellungen einschließlich der den Fragestellungen zugeordneten Materialsammlung. In der Mediation wird entweder eine Bestandsaufnahme oder eine Themensammlung durchgeführt, was einem bottom uo oder Top down Zugang zur Themenfindung darstellt. . |
obligatorische Streitschlichtung | 15 a EGZPO ermächtigt die Länder eine einvernehmliche Streitbeilegung vor Inanspruchnahme des Gerichts vorzuschreiben. Der Hauptanwendungsfall ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrensachen. Die vorgeschriebene Streitbeilegung wird in der Literatur als obligatorische Streitschlichtung bezeichnet, die von einer Gütestelle ausgeführt werden muss. Der Einigungsversuch ist eine Prozessvoraussetzung. Eine Klage, die ohne den zuvorigen Einigungsversuch eingereicht wird, ist wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. |
Conflict mediation | Siehe Konfliktmediation. |
Schiedsverfahren | Verfahren der Schiedsperson. Im Kern handelt es sich um eine obligatorische Schlichtung. Eine Mediation ist möglich. Das Schiedsverfahren ist vom. Schiedsgerichtsverfahren zu unterscheiden. |
MedArb | Sequenzielle Kombination von Mediation und Schiedsgericht bzw. Schlichtung. Die Parteien vereinbaren bereits im Vorfeld mit einem anderen Verfahren (Arbitration) fortzusetzen, wenn die Mediation scheitert. MedArb ist also eigentlich kein Verfahren sondern ein Verfahrensabwicklungskonstrukt, |
Tatsachenklärung | Ermittlung streitiger Tatsachen, die für die Lösungsfindung relevant sind. Die Tatsachenklärung ist das Pendant zur Beweiserhebung im Gerichtsverfahren. Anders als dort geht es allerdings nicht um die Frage, ob die eine oder andere Partei in ihrem Vortrag recht hat oder nicht, sondern darum von welchen Fakten auszugehen ist damit die Lösung möglich und umsetzbar ist. |