5-Phasen-Modell (Kübler-Ross) | Das Fünf-Phasen-Modell von Elisabeth Kübler-Ross beschreibt die Phasen, die ein Mensch vor seinem Tod durchläuft. Das Modell wird heute allgemein für den Umgang mit Abschieden und bei Trennungen verwendet. Die fünf Phasen sind:
- Verleugnung, Nicht-wahr-haben-wollen
- Wut
- Verhandeln
- Depression
- Akzeptanz
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ABC-Modell | Das ABC-Modell nach Albert Ellis sieht das Entstehen der Gefühle nicht lediglich als einen reflex. Er unterscheidet mehrere Phasen, die er als ABC Phasen beschrieben hat. Das Akronym steht für:
- Activating experiences - innere oder äußere Wahrnehmung
- Beliefs - Annahmen und Interpretationen
- Consequences - Verhalten und Gefühle
Weil zwischen Ereignis und Gefühl eine Beurteilung stattfindet, gibt es einen wirksamen Ansatzpunkt, die Gefühle zu beeinflussen. |
7 Prinzipien des Überzeugens | Cialdini hat Grundprinzipien der Psychologie des Überzeugens herausgearbeitet, die ein Mediator kennen sollte. Sie helfen Überzeugungsstrategien zu erkennen. Die Prinzipien sind:
- Das Prinzip Reziprozität
- Das Prinzip Commitment und Konsistenz
- Das Prinzip Soziale Bewährtheit
- Das Prinzip Sympathie
- Das Prinzip Autorität
- Das Prinzip Knappheit
- Das Prinzip Automatismen
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Delphinstrategie | Die Delphinstrategie ist eine Technik zur Verhaltenskoordination und -ausrichtung im Team. Sie wurde von Dudley Lynch und Paul Kordis entwickelt. Das den Delphinen zugeschriebene Verhalten wird als offen und Interessiert für alles beschrieben, was funktioniert. Es geht nicht darum, am Alten festzuhalten, sondern nach neuen Lösungen in verschiedenen Varianten zu suchen. |
Beweiserhebung | Ermittlung streitiger Tatsachen, die für die Entscheidung relevant sind. Die Beweiserhebung im Gericht geschieht durch folgende Erhebungen:
- Zeugenvernehmung
- Augenscheinseinnahme
- Sachverständigengutachten
- Urkunden
- Parteivernehmung
Sie grenzt sich von der Faktenklärung ab. In der Mediation würde die Beweiserhebung als Tatsachenklärung verstanden sein. |
Doppelbindungstheorie | Die Doppelbindungstheorie (Double Bind) ist von der Bindungstheorie zu unterscheiden. Während das eine die Art und Weise beschreibt, wie sich Menschen aufgrund ihrer frühen Erfahrungen in der Kindheit an andere binden, betrifft die Doppelbindungstheorie eine Art von Kommunikationsmuster, bei dem widersprüchliche oder inkonsistente Nachrichten an eine Person gesendet werden. Die Kommunikation enthält zwei widersprüchliche Botschaften. |
Bindungstheorie | Die Bindungstheorie ist eine psychologische Theorie, die sich mit der Art und Weise befasst, wie Menschen Bindungen und Beziehungen aufbauen und pflegen. Die Theorie geht davon aus, dass die frühen Erfahrungen eines Kindes mit seinen Bezugspersonen Einfluss auf spätere Beziehungen zu anderen Menschen aufbaut. Die Bindungstheorie hilft auch in der Mediation, besonders bei Familien- und Beziehungskonflikten. |
Phasenverschiebung | Alle Modelle der Trennungsverarbeitung laufen und die Prozesse einer Scheidung laufen individuell ab. Betrachtet man die Prozesse im Zusammenspiel, zeigt sich die Phasenverschiebung als ein ebenso markantes, wie problematisches Phänomen bei Ehescheidungen. Der Mediator muss versuchen, die Prozesse aufeinander abzustimmen. |
Trennungsphasen | Die Trennung ist ein schwieriger und oft schmerzhafter Prozess, der emotionale Auswirkungen auf die Beteiligten hat. Eine Trennung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und beinhaltet in der Regel verschiedene Phasen, die von Trauer und Wut bis hin zur Akzeptanz reichen. Die Trennungsphasen sind ähnlich zu den 5 Phasen der von Kübler-Ross entwickelten Theorie der Trauerbewältigung und zu den Phasen im Scheidungszyklus. |
Hilfskräfte | Hilfskräfte sind die Assistenten und Mitarbeiter des Mediators. Das Mediationsgesetz spricht von den in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen und unterwirft sie von Gesetzes wegen der Verschwiegenheit. |
Zuschauer | Zuschauer sind Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind aber zuschauen dürfen. Ihnen kann mit Zustimmung aller Parteien die Anwesenheit gestattet werden. Sie müssen der Vertraulichkeit unterworfen werden. |
Dritte | Dritte sind nach §2 Abs. 4 Mediationsgesetz alle Personen, die nicht Parteien sind aber dennoch am Verfahren beteiligt werden. |
Parkplatztechnik | Die Parkplatztechnik erlaubt die Anfertigung von Notizen, die auf das Flipchart geschrieben werden und für alle sichtbar sind. |
Lösungsfeldermodell | Siehe Konfliktnavigator (Coaching) |
Komplexitätsreduktion | Die Komplexitätsreduktion beschreibt eine Möglichkeit, die Komplexität aufzulösen. Im Grunde bewirkt bereits die Sprache eine Reduktion der Komplexität. Auch die juristische Methode der Subsumtion führt zu einer Reduktion der Komplexität. Im einen Fall ist sie vermeidbar, im anderen nicht. Die Auseinandersetzung mit der Frage ob und inwieweit die Komplexität reduziert werden kann und muss, trägt zur Klärung bei, ob und inwieweit eine Komplexitätsbewältigung möglich ist oder nicht. |
Fallkontext | Eine Information wird in der Mediation verschiedenen Kontexten zugeordnet, die sinnvoller Weise zu unterscheiden sind. Eine Umgebung, der die Informationen zugeordnet werden ist das Verfahren selbst. Siehe Verfahrenskontext. Der andere Kontext wird aus dem Fall gebildet und als Fallkontext beschrieben. |
Verfahrenskontext | Der Kontext ist die Umgebung, mit der eine Information in Beziehung gestellt wird. Der Verfahrenskontext stellt die Beziehung zum Verfahren her. Der Verfahrenskontext verdeutlicht, dass und wie dieselbe Information im Gerichtsverfahren eine andere Bedeutung hat als in der Mediation. |
Informationsbeschaffung | Die Mediation kennt den Grundsatz der Informiertheit. Informiertheit bedeutet das alle Informationen, die für die Entscheidungsfindung erforderlich sind vorliegen müssen. Wenn entscheidungsrelevante Informationen fehlen, wegen Informationslücken vor. Der Mediator muss darauf hinweisen. Es ist jedoch nicht eine Verpflichtung die Informationen zu beschaffen. Die Informationsbeschaffung ist eine Aufgabe der Parteien. Es obliegt also ihrer Entscheidung, ob sie die fehlenden Informationen beibringen oder nicht. |
Schiedsperson | Obligatorische Schlichtung bei einigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Beleidigung und Nachbarschaftssachen. Die Schiedsämter oder Schiedsstellen fungieren als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung. |
Schiedsmann | Siehe Schiedsperson |