Rejustierung | Verfahren wird neu ausgerichtet; Phasen werden justiert |
Position heraushören | In der Phase zwei soll der Streit ermittelt werden. Es kommt darauf an herauszuhören, was die eine Partei von der anderen fordert und was die andere Partei bereit es zu erbringen oder was sie ablehnt. Die Forderungen an die Gegenseite entsprechenden Positionen, die im Thema neutralisiert werden. |
Beobachten | Von dem Mediator wird eine unabhängige, neutrale Beobachtung aus der Metaebene erwartet. Die Beobachtung bezieht sich nicht nur auf die Parteien, sondern auch auf das Verfahren und sich selbst. |
Themenzuordnung | Wenn die Parteien den Sachverhalt schildern, filtert der Mediator die Positionen heraus und ordnet sie den Themen zu. Der Mediator ist gut beraten, wenn er die Themen den Konflikten zuordnet, die seine Konfliktlandkarte ergibt.
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Einführung | Der Mediatior führt in das Verfahren bzw. in jeden Verfahrensabschnitt ein. Den Parteien werden kooperative Handlungen abverlangt, Deshalb ist es wichtig, dass die Einführung abgestimmt und verstanden wird. |
Nachdenken | Es geht um das Verstehen. |
Fortsetzungsklausel | Es handelt es sich um eine Regelung im Mediationsvertrag oder in der MAV, wonach die Medianden sich verpflichten, bei neu aufkommenden Streitigkeiten über die Vereinbarung oder den Gegenstand des Verfahrens wieder eine Mediation in Anspruch zu nehmen, bevor die Auseinandersetzung in ein streitiges Verfahren überführt wird. Fortsetzungsklauseln sind so genannte Salvatorische Klauseln und als solche bedenkenlos zulässig. Salvatorische Klauseln sind bewahrende Klauseln. Sie beschreiben die Rechtsfolgen, die eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder wenn es sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen . Ihre Rechtsfolge entspricht den Mediationsklauseln, soweit sie ein Prozesshindernis für Folgeverfahren vereinbaren. Eine Kollision mit dem Tätigkeitsverbot besteht nicht. |
Labeln | Bezeichnungen können eine verheerende Wirkung haben wenn die Konnotation nicht abgestimmt ist oder wenn sie Assoziationen wecken, die etwas anderes ausdrücken als das was gemeint ist. Umgekehrt können Bezeichnungen die Dinge auf den Punkt bringen und helfen Struktur (siehe Dimensionieren) in das Gespräch zu bringen. Das Labeln erfolgt indem Kapitelüberschriften festgelegt werden. |
Lösungsfokussierung | Die drei Grundprinzipien der Lösungsfokussierung sind:
- Repariere nicht, was nicht kaputt ist!
- Finde heraus, was gut funktioniert und passt - und tu mehr davon!
- Wenn etwas trotz vieler Anstrengungen nicht gut genug funktioniert und passt - dann höre damit auf und versuche etwas anderes!
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Zuhören | Allgemeinste Form der akustischen Informationsentgegennahme. Spezialisierungen erfolgen über das aktive Zuhören und das präzise Zuhören |
Integrative Verhandlung | Strategie des Kuchenerweiterns. Andere Verhandlungselemente (Verhandlungsgegenstände) werden integriert um den Kuchen zu erweitern. |
Paraphrasieren | Rückmeldung des Gemeinten. Der Zuhörer sagt mit eigenen Worten was er verstanden hat von dem was der Gesprächspartner gemeint haben könnte. |
Partialisieren | Komplexe Inhalte in Bereiche / Ebenen einteilen |
Schweigen | Schweigen bedeutet abwarten. Nicht dazwischen reden. Ausdenken lassen. Es ist eine Ausdrucksform des Zuhörens. |
Verstehenswerkzeuge | Zusammenfassung der Werkzeuge, die ein Verstehen ermöglichen. Verstehen ist die Bedingung für eine Verstehensvermittlung |
Nachfragen | Ein vergewisserndes Fragen. "Meinten Sie ....?"; "Wollten Sie damit sagen, dass ..." usw. |
Methodenwechsel | Es gilt das indianersprichwort: "Steig vom Pferd wenn Du merkst dass es stirbt" |
Evaluieren | Tatsachen ermitteln, Feststellungen treffen |