Ausbildungskompetenz | Die Fähigkeit zur Kompetenzausbildung. Der zukünftige Mediator soll eine mehr oder weniger genau umschriebene Kompetenz nachweisen können. Die Ausbildungskompetenz beschreibt die Kompetenz, die erforderlich ist, um diese Kompetenz ausbilden zu können. Die Frage, wie sich die Kompetenz bei einem Schüler ausbilden lässt, wird unter den Begriff der Kompetenzausbildung gefasst. |
Verfahrensverantwortung | Die Verantwortung ist von den Rollen und Funktionen der Beteilgten eines Verfahrens abhängig. Die Verantwortung weicht in den Verfahren voneinandner ab. Die dadurch entstehenden Verfahrensunterschiede rechtfertigen es, wenn die Verantwortung als ein Verfahrenskriterium aufgeführt wird, mit dem sich der Verfahrenscharakter bestimmen lässt. |
Vollständigkeit | Die Vollständigkeit ist ein Leistungsmerkmal der Mediation, das als einer ihrer Vorteile ausgewiesen wird. |
U-Boot-Mediation | Es ist nicht bekannt, was sich dahinter verbirgt. Für den Begriff wurde ein Warenzeichen beantragt, aber nicht eingetragen. Möglicherweise ist ein Anwendungsfeld gemeint. |
Bensberger Mediations-Modell | Modell zur Unterrichtung und Anwendung der Mediation im Kita- und Schulbereich. Auf der Ebene der Prävention werden die Kinder mit dem Klassenprogramm zum „Anders streiten lernen“ auf die Lösung von realen Konflikten im Schulalltag vorbereitet. Rituale helfen bei der Lösung von Streit. Auf der Ebene der Intervention lernen die Kinder und Jugendlichen durch das Verfahren der Streitschlichtung, die „Erst-Hilfe im Streit“ oder mit dem „Hosentaschenbuch“, Konflikte selbstständig zu bearbeiten und zu lösen
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Small Business Cases | Fälle mit geringem Streitwert, die ursprünglich von einem Mitarbeiter des Gerichts in Großbritannien im Wege einer telefonischen Shuttle Mediation abgewickelt wurden. |
Ende der Mediation | Bei der Frage, wann die Mediation endet, ist wieder zwischen der juristischen Sicht (was kann abgerechnet werden) und der Mediationslehre zu unterscheiden. Nach der Mediationslehre endet die Mediation mit der letzten Aktion des Mediators. |
Shuttlemediation | Siehe Shuttle-Mediation |
Mediationslehren | Der Begriff der Lehre steht nicht nur für eine Ausbildung. Er ist auch Ausdruck für ein wissenschaftliches System und die Anschauung über ein Problem der Wissenschaft, der Philosophie oder der Kunst. Die Vielfalt der Mediation erlaubt verschiedene Anschauungen. Sie lassen sich in dementsprechend unterschiedliche Lehren aufteilen, die unterschiedliche Konzepte und Herleitungen verwirklichen.
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Schulen | Siehe Mediationslehren
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Mediatorensuche | Die Wahl des Mediators ist von der Suche nach einem Mediator zu unterscheiden. Während die Suche auf das Finden eines Mediators gerichtet ist, bedeutet die Wahl die Entscheidung für den Mediator. |
Befangenheit | Die Befangenheit deutet auf eine mangelnde oder nicht vorhandene Neutralität hin. Sie darf weder aus der Sicht der Parteien noch aus der des Mediators vorliegen. Er muss darauf hinweisen, wenn Bedenken gegen seine Neutralität bestehen. |
Unparteilichkeit | Der Begriff umschreibt die Neutralität und wird oft mit der Allparteilichkeit gleichgesetzt. |
Nachlass | Unter Nachlass wird die Gesamtheit dessen verstanden, was ein männlicher oder weiblicher Verstorbener, also ein Erblasser, an Gütern und Verpflichtungen hinterlässt. |
biologisches Erbe | Übertragung der genetischen. Eigenschaften. |
soziales Erbe | Übertragung der Angewohnheiten, Denkweisen, Traditionen und Werte auf die Kinder. |
vier Lösungsfeldermodell | Siehe Konfliktnavigator (Coaching) |
Weihnachtsmediation | Es handelt sich nicht um eine Fachmediation, sondern nur um eine Persiflage, die darauf hinweisen soll, wie leicht sich vermeintliche Fachmediationen suggerieren lassen. Es müssen nur zwei Begriffe miteinander verbunden werden und schon gibt es die Weihnachtsmediation oder andere Spezialmediationen. |
Augenzugangsbewegungen | Siehe Augenbewegungen |
Präambel | Der Begriff geht auf das lateinische Wort praeambulare zurück. Praeambulare bedeutet vorangehen und kann als Einleitung verstanden werden. Präambeln werden als Vorwort zu einem Vertrag oder auch eines Gesetzes verwendet. Mit ihr sollen die Motive, Absichten und Zwecke der Regelung festgeschrieben werden. |