Nicht genehmigte bauliche Veränderungen
25.03.2019 06:19 - (2494 Zugriffe) -
Die Vornahme baulicher Umgestaltungen gehört zu den praxisrelevantesten, aber oftmals auch streitträchtigsten Angelegenheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften. Viele Wohnungseigentümer haben im Laufe der Zeit das Bedürfnis, ihr Eigentum baulich umzugestalten, um es bsplw. an neue Lebensumstände anzupassen oder den Wohnkomfort zu erhöhen. Schließlich „gehört“ es ja ihnen, ist dabei häufig die Denkweise. Wer jedoch bauliche Veränderungen ohne die erforderliche Zustimmung der (beeinträchtigten) anderen Eigentümer vornimmt, sieht sich u. U. einem Rückbauverlangen ausgesetzt, das regelmäßig auch Aussicht auf Erfolg hat.
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