Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle

Die wesentlichen Ergebnisse werden in dem Zwischenbericht wie folgt zusammengefasst1 :

  1. Die Zahl der Verbraucheranträge ist im zweiten Jahr nach der Anerkennung deutlich gestiegen (insgesamt 4 117 Anträge seit 1. April 2016; davon 825 in 2016 und 2 118 in 2017; in der ersten Jahreshälfte 2018 gingen 988 Anträge in Kehl ein).
  2. Von den im Untersuchungszeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 formal abgeschlossenen 2 210 Verfahren kam es in 281 Fällen zu einem Erfolg im Sinne einer Einigung. In 212 dieser Fälle einigte sich der Unternehmer mit dem Verbraucher außerhalb eines Schlichtungsverfahrens, nachdem der Antrag durch die Schlichtungsstelle übermittelt worden ist. In 50 Fällen einigten sich die Parteien noch vor Bekanntgabe der Beschwerde und in 19 Fällen in einem Schlichtungsverfahren (davon in 13 Fällen nach einem Schlichtungsvorschlag).
  3. Die überwiegende Anzahl der befragten Verbraucher und Unternehmer ist mit den Verfahren zufrieden und beschreibt diese als fair, kostengünstig und schnell. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren wird das Schlichtungsverfahren überwiegend als schneller, kostengünstiger und weniger aufwändig beschrieben. Repräsentativ ist nur der Verbraucher-Datensatz. Für die Unternehmer konnten erst 23 Fragebögen ausgewertet werden. Hier ist die weitere Entwicklung der Datensammlung bis zum Abschlussbericht abzuwarten.
  4. In insgesamt 1 614 Fällen (rund 73 Prozent) im Untersuchungszeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 waren die Unternehmer nicht zur Teilnahme am Verfahren bereit. In weiteren 315 Fällen wurden die Verfahren aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen Unzuständigkeit der Schlichtungsstelle, ohne Ergebnis abgeschlossen.


Das Gutachten ist hier einzusehen: Zwischenbericht des Bundesregierung
Foto: Screenshot der Seite www.verbraucher-schlichter.de