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Das Vorgespräch

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Anders als bei einem Akquisegespräch ist bei einem Vorgespräch die Entscheidung für die Mediation möglicherweise bereits gefallen. Damit verschieben sich der Zweck und der Inhalt des Gesprächs. Jetzt geht es allein um die konkrete Vorbereitung und die Durchführung der Mediation. Ob ein Vorgespräch sinnvoll ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist, ob der Mediator bereits alle Bedingungen kennt, die für das zu führende Gespräch einschlägig sind und wie er sie abfragen kann. Wenn es also zu einem Vorgespräch kommt, sind alle Informationan abzufragen, die für eine Konfliktanalyse und die entsprechenden Planung des Gesprächs erforderlich sind. Gegebenefalls ist es erforderlich, die eine oder andere Partei einzustimmen und auf das gemeinsame Gespräch vorzubereiten, sodass sie offen reden kann. Auch wenn die Mediation rechtlich noch nicht begonnen hat, sollte das Vorgespräch wie ein Einzelgespräch behandelt werden. Über seine Durchführung (nicht zwingend en Inhalt) sind die anderen Beteiligten nach §3 Abs. 1 Mediationsgesetz zu unterrichten.

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Bitte unterscheiden Sie folgende Gesprächsvarianten in der Mediation, die gegeneinander abzugrenzen sind:

Hier geht es um das sogenannte Vorgespräch.
Laut Duden ist ein Vorgespräch ein dem eigentlichen, offiziellen Gespräch vorangehendes Gespräch.1 Es findet, wie das Wort sagt, vor etwas statt und dient der Vorbereitung. Das Vorgespräch dient auch in der Mediation zur Vorbereitung. Wenn die Mediation jedoch für sich gesehen als ein informelles Gespräch angesehen wird, fällt es schwer, einen offiziellen Teil des Gespräches herauszukristallisieren und ihn von einem Vorgespräch abzugrenzen. Wozu auch?

Schauen wir uns die Praxis an, wie eine Mediation üblicherweise zustande kommt:

Beispiel 14800 - Die Partei ruft bei dem Mediator an: "Ich habe gehört, Sie machen auch Mediation. Ich möchte gerne einen Termin". Der Mediator erkundigt sich: "Ja, worum geht es denn?". Die Partei schildert ihren Konflikt. Der Mediator beginnt schon mit der Konfliktanalyse, weshalb er auch schon eine Kostenaussage treffen kann und weiß, wer noch alles hinzukommen muss. Also fragt er: "Und der Konfliktgegner, kommt der auch zu dem Termin?"


Die Vorstellung, dass beide Parteien um einen Termin beim Mediator bitten, und schon wissen, dass sie dort richtig sind, wäre praxisfremd. Es wäre auch nicht anzuraten, ihnen unbesehen einen Termin anzubieten. Der Termin könnte vergeblich sein und schon mit einem Telefonat abgewendet werden:

Beispiel 14801 - Die Partei ruft bei dem Mediator an: "ISie sind mir und meinem in Trennung lebenden mann empfohlen worden. Können Sie uns bitte einen Termin geben?". Der Mediator ist ganz stolz wegen der Empfehlung und vereinbart einen Termin. Beide Parteien erscheinen pünktlich. In Phase zwei berichten Sie über ihr Problem. "Wir sind uns in allem einig. Wir haben nur Fragen zum Versorgungsausgleich". Der Mediator erklärt, dass er keine Rechtsberatung machen darf und empfiehlt den Parteien einen Anwalt.

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Zweck

Mediatoren fragen immer nach dem Wozu. Also kommt die Frage auf, wozu so ein Vorgespräch überhaupt dienen soll.

Einordnung

Das Vorgespräch ist ein feststehender Begriff in der Mediation. Es findet in der Vorphase der Mediation statt. Das kilingt einfach und logisch. Der Standort des Gesprächs trifft aber lediglich eine zeitliche Zuordnung und keine Aussage darüber, wie sich das Vorgespräch in die Mediation einordnet. Die Einordnung korreliert mit der Frage nach dem Anfang der Mediation und dem Ende des Vorgespräches.

Beginn der Mediation

Inhalt

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Dauer

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Bedeutung für die Mediation

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Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-10-28 05:05 / Version 12.

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Seite zuletzt geändert am Freitag November 1, 2024 17:00:21 CET.

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