Die Festlegung der Mediationsregeln
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Die Mediationsregeln müssen korrekt eingeführt werden, damit die Mediation gelingt. Bitte beachten Sie auch:
Verfahrensrecht Mediationsregeln Gesprächsregeln Phase 1 Mediationsvertrag Mediationsdurchführungsvereinbarung
Abstract: Auch wenn die Mediation von ihrer Natur her eher ein informelles Verfahren ist, geht es nicht ganz ohne Regeln. Die Regeln, die die Durchführung der Mediation betreffen, werden als die Mediationsregeln bezeichnet. Die Gesprächsregeln sind davon zu unterscheiden.
Einführung und Inhalt: Was sind eigentlich die Mediationsregeln und wer bestimmt sie? Die Praxis jedenfalls scheint damit sehr ungenau umzugehen. Manchmal kommt der Eindruck auf, dass es dem Mediator wichtiger ist, Beleidigungen zu verbieten, als die zur Selbstregulierung der Mediation führenden Mediationsregeln. Das ist Grund genug, sich über die Mediationsregeln klar zu werden. Es gibt sie nicht ohne Grund.
Gesetzliche Vorgaben und Anforderungen
Bevor wir uns auf die materiellen Gründe zur Einführung der Regeln einlassen, soll ein Blick ins Gesetz einen Eindruck wecken, was darunter zu verstehen ist. Das Mediationsgesetz besagt im §2 Abs.2. folgendes:
Genau betrachtet genügt es nicht, sich zu vergewissern dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben. Denn dadurch kommen sie nicht zustande. Oft sind die Parteien nicht identisch mit dem Mediationsvertrag, sodass schon aus diesem Grunde eine separate Vereinbarung stattfinden muss, die nach dem hier vertretenen Rechtsverständnis am besten mit einer Mediationsdurchführungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Die Mediationsregeln müssen vereinbart werden
Theoretisch und rechtlich wäre es möglich, die Mediation Durchführungsvereinbarung den Parteien vor der Mediation zuzustellen, um sich dann zu vergewissern, ob die Mediationsregeln verstanden wurden. Fraglich ist jedoch ob damit eine Vereinbarung zustande kommt und bedenklich ist der Vorgang aus psychologischer Sicht, wo ein Verfahrensritual dafür sorgt, dass die Parteien in das Verfahren eingebunden werden und gleiche Augenhöhe hergestellt wird. Es wird deshalb empfohlen, die wichtigsten Grundsätze und Abläufe darzustellen, mit den Parteien auszuhandeln und durch die Mediationsdurchführungsvereinbarung zu besiegeln. Die Vereinbarung der Mediationsregeln unterliegt keiner Schriftform.1
Umfang und Notwendigkeit zur Einführung von Regeln
Wenn klargestellt wurde, dass die Mediationsregeln zu vereinbaren sind, kommt die Frage auf, welche Regeln vereinbart werden müssen und sollten. Diese Frage klärt sich, wenn der Zweck der Regeln genauer untersucht wird. Auch wenn die Formulierung im Gesetz ungeschickt ist, hat der Gesetzgeber einen guten Grund die Anforderung ins Gesetz zu schreiben. Wenn die Parteien die Mediation nicht verstehen, können sie ihre Rolle in dem Verfahren nicht wahrnehmen. Es geht also darum, die Regeln festzulegen, die eine Durhcführung der Mediation ermöglichen. Damit werden die Mediations- oder Verfahrenregeln angesprochen. Gemeint sind die Regeln, die das Verfahren gestalten. Wenn die Parteien diese Regeln verstanden haben,. verhalten sie sich dementsprechend. Es bedarf keiner Verhaltensregeln. Wie wichtig Spielregeln sind und worin sie bestehen soll das folgende Beispiel belegen:
Analog zu dem vorstehenden Beispiel entsprechen die Verfahrenregeln den Spielregeln. Die Gespächsregeln hingegen fallen eher unter die Verhaltensregeln. Das Beispiel verdeutlicht, warum die Verhaltensregeln nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden sollten. Sie nehmen dem Mediator die Chance, am Verhalten der Parteien abzulesen, ob sie die Mediation verstanden haben. Verhaltensregeln werden also erst erforderlich, wenn die Parteien das Verfahren verstanden haben aber sich trotzdem nicht an dem sich daraus ergebenden Verhakltenskodex halten können. Wenn die Gesprächregeln dann eingeführt werden, unterstützen sie den Prozess. Anderenfalls könnten sie ihn verkürzen.
Folgende Regeln und Grundsätze sind unerlässlich
Es gibt Regeln, die den Mechanismus der Mediation skizzieren und solche, die ihn sichern.
- Wenn noch keine Zielvereinbarung stattgefunden hat, muss Zweck und Ziel der Mediation explizit herausgestellt werden. Das Ziel ist das Finden einer Lösung, der Zweck weist auf den Nutzen hin. Wenn es darum geht, eine Lösung zu finden, ist der weg dorthin eine Suche mit offenem Ergebnis.Darauf müssen sich die Parteien einstellen.
- Die Darstellung der Rolle des Mediators, seiner fehlenden Entscheidungsbefugnis und der mangelnden Beeinflussbarkeit (Grundsatz der Indetermination) definiert das Verhalten der Parteien zueinander und impliziert ihre Eigenverantwortlichkeit.
- Die Freiwilligkeit ist eine außerordentlich wichtige Funktion zur Selbstregulierung, die die Parteien unbedingt verstehen müssen.
- Die Verantwortlichkeit der Parteien (Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit) ist zwar eine logische Konsequenz aus der Rollendarlegung. Es schadet aber nicht, wenn darauf explizit hingewiesen wird
- Die Vertraulichkeit dient zur Absicherung der Gesprächsoffenheit und zur Vertrauensbildung.
Das sind die wichtigsten Regeln. Dass die Mediation in Phasen abläuft, die Erkenntnisschritten entsprechen, mag den Parteien auch noch erläutert werden. Es genügt wenn die Phasen erklärt werden, wenn sie eintreffen.
Bedeutung für die Mediation
Die Parteien müssen für die Mediation bereit sein und sich auf die Bedingungen einlassen, die das Gespräch zum Erfolg führen. Die 1.Phase soll beides sicherstellen.
Was tun wenn ...
- Der Mediator führt das Verfahrensritual nicht durch
- Der Mediator legt seine Neutralität und Unabhängigkeit nicht offen
- Der Mediator dominiert die Verhandlung
- Der Mediator hat die Zielvereinbarung übergangen
- Der Weg ist nicht abgestimmt
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Alias: Verfahrenregeln
Siehe auch:
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