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Die Verfahrensergebnisse

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Thema Verfahrenseigenschaften im Abschnitt Systematik des Fachbuchs Mediation.
Hier geht es um die Verfahrensziele. Sie setzen unterschiedliche Maßstäbe und Anforderungen und helfen, die Verfahren voneinander zu unterscheiden.

Verfahrenskontrolle Verfahrensziele Nutzenerwartung Verfahrensergebnisse

Eines ist sicher: Das Gerichtsverfahren kommt zu einem Ergebnis. Auch wenn es nicht immer das passende ist. Aber es ist ein Ergebnis.
Bei der Mediation ist das Ergebnis ganz und gar nicht sicher. Die Mediation kann abbrechen.

Worauf Sie sich verlassen können

ist stets die Entwicklung. Nichts bleibt wie es ist.

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Bevor es möglich ist, das Ergebnis eines Konfliktbeilegungsverfahrens zu bewerten, sollte herausgestellt werden, was das Ergebnis überhaupt ist.

Das ist ein Verfahrenskriterium!

Das Verfahrensergebnis ist mit dem Verfahrensziel verbunden, woraus sich der Verfahrenscharakter ergibt. Weil es das Verfahren kennzeichnet, wird es als ein primäres Verfahrenskriterium erfasst.

Das Ergebnis ist gegen die Lösung abzugrenzen und nimmt im Idealfall die Lösung in sich auf.
Weil die Verfahren verschiedene Vorstellungen davon haben, was eine Lösung ist, bedarf es einer Auseinandersetzung mit der Lösung und den möglichen Lösungswegen. Die Lösung ist vom Ergebnis zu unterscheiden.

Das sichere Ergebnis

Wenn hier vom Ergebnis die Rede ist, ist der Ausgang des Verfahrens gemeint. Wenn das Verfahren nicht abbricht oder auf anderem Wege beendet wird, sind folgende Ergebnisse zu erwarten:

Verfahren Ergebnis andere Beendigung
Gericht Urteil oder Beschluss Klagerücknahme (eingeschränkt § 269 ZPO)
Schlichtung Vergleich (Vereinbarung) Abbruch (kann eingeschränkt werden)
Mediation Vergleich (Vereinbarung) Abbruch (jederzeit einseitig und uneingeschränkt)

Die Gegenüberstellung zeigt, dass eine einseitige, willkürliche Beendigung des Verfahrens nicht möglich ist. Das Gerichtsverfahren ist so konzipiert, dass es auch bei mangelnder Mitwirkung des Gegners zum Ende gebracht werden kann. Nur deshalb ist es sicher, dass ein Gerichtsverfahren, wann und wie auch immer, zu einem Ergebnis kommt.

Anders liegt der Fall bei der Mediation. Wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit kann sie jederzeit einseitig und willkürlich abgebrochen werden. Die Mediation ist also stets davon abhängig, dass die Parteien bereit sind, sich auf das Verfahren einzulassen. Das ist besonders bei hoch eskalierten Konflikten nicht immer der Fall. Der Grundsatz könnte lauten:

 Merke:
Leitsatz 13956 - Die Mediation selbst ist der Garant für ihr Gelingen. Wenn sie korrekt durchgeführt wird, bildet sie einen Gedankengang heraus, aus dem sich die Lösung ergibt. Der Mediator ist der Garant dafür, dass sich die Mediation verwirklicht.

Auch wenn das Ergebnis der Mediation nicht 100%-ig sicher zu erwarten ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Ergebnis kommt, doch sehr hoch. Die Erfolgsquote liegt bei über 75% (und manchmal noch höher). Eine erste bundesweite Auswertung von Mediationen finden Sie in der Mediationsgesetz-Evaluierung. Weitere Statistiken finden Sie im Beitrag Statistik.

Statistik 

Ergebnisrelevanz

Die Frage nach dem sicheren Ergebnis stellt sich den Parteien und den Dienstleistern. Rechtsanwälte müssen die Parteien beispielsweise auf den (relativ) sichersten Weg zur Konfliktbeilegung hinweisen.1 Das wäre besonders bei einem hoch eskalierten Konflikt stets das Gerichtsverfahren. Der Anwalt müsste also raten: "Die Mediation kann zu einem besseren Ergebnis führen, das Gerichtsergebnis ist hingegen sicherer".

Obwohl die Mediation kein sicheres Ergebnis verspricht, kann sie zumindest die Chance auf ein besseres Ergebnis anbieten. Paradoxerweise kann der Anwalt selbst (ebenso wie die Parteien) darauf hinwirken, dass die Mediation zu einem sicheren Ergebnis führt. Das Helfersystem spielt bei der Beurteilung für das Zustandekommen nämlich eine wichtige Rolle. Berater und Parteien sollten sich im Klaren darüber sein, dass das einzige Risiko der Mediation darin besteht, dass die Parteien die Mediation abbrechen. Ein Grund für den Abbruch mag darin liegen, dass die Parteien in der Mediation davon abgehalten werden, an Lösungen zu denken und das Vertrauen, eine Lösung finden zu können, verloren geht. Auch eine zur Konfrontation führende Beratung oder die dazu verleitenden Einwirkungen des Helfersystems wirken sich ungünstig auf die Mediation aus. Schlöießlich ist die fehlende Geduld der Parteien ein Abbruchsgrund. Die Parteien bewerten das Verhalten des Gegners als Uneinsichtigkeit, ohne zu wissen, dass die Mediation als Verstehensvermittlung Zeit benötigt ein Einsehen herzustellen. Die Zweifel werden verstärkt, weil das Ergebnis (die Lösung) weder präjudizierbar noch vorhersehbar ist. Bleiben die Parteien in der Mediation, ist auch hier ein (wie auch immer geartetes) Ergebnis sicher. Nicht nur der Mediator hat Möglichkeiten, die Unsicherheit der Parteien zu überwinden.

Unsicherheiten überwinden

Manche Mediatoren spielen das Risiko der Mediation herunter, indem sie ihren Nutzen auch im Falle des Scheiterns herausstellen. Sie behaupten, dass selbst die gescheiterte Mediation eine Verbesserung der Beziehung der Parteien herbeiführt, sodass die Mediation in jedem Fall erstrebenswert sei. Der behauptete Universalvorteil ist allerdings nicht zwingend und wiederum davon abhängig, wie der Mediator vorgeht. Es kann durchaus auch passieren, dass nach einer gescheiterten Mediation die Beziehung der Parteien schlechter ist als vorher2 .

Das beste Ergebnis

Ein Spatz in der Hand ist besser als eine Taube auf dem Dach


Das Sprichwort will sagen, dass es besser sei, sich mit dem zu begnügen was sicher ist, als mit dem Unwägbaren. Bedeutet das, dass ein schlechtes Urteil besser ist als eine gute Einigung? Ein Vergleich der Ergebnisse soll den Unterschied verdeutlichen:

Verfahren Ergebnis
Gericht Der streitige Sachverhalt und streitige Rechtsfragen werden geklärt
Schlichtung Sachverhalt und Rechtsfragen werden nicht notwendigerweise geklärt. Die Lösung stellt einen Kompromiss dar, mit dem die Parteien leben können
Mediation Die gefundene Lösung bezieht alle Aspekte des Konfliktes und des Streites ein und maximiert den Nutzen, der mit einem Konfliktbeilegung Verfahren erzielt werden kann. Das Ergebnis wird mit anderen Ergebnissen verglichen, sodass die Parteien sicher sein können, die bestmögliche Entscheidung getroffen zu haben.
 Merke:
Leitsatz 3910 - Die Mediation ist kein Allheilmittel und sie drängt sich auch niemandem auf. Sie ist ein Verfahren, das selbst im Streit eine Kooperation ermöglichen kann und dazu beiträgt, dass die Parteien Lösungen finden, die sich auf alle Aspekte einlassen, welche die Parteien betreffen.

Die Mediation ist alles andere als unwägbar. Auch die mit den Parteien erarbeitete Lösung erfüllt hohe Qualitätsmaßstäbe. Bis es dazu kommt müssen die Bedingungen und die Kriterien für eine Lösung jedoch erst erarbeitet werden. Bis zu dem Zeitpunkt bleibt die Lösung eine völlig offene Frage.

Ergebnis und Nutzen

Um das Ergebnis korrekt einschätzen zu können, ist zwischen dem Ergebnis, dem Nutzen und der Lösung zu unterscheiden.
Die Lösung ist der Ausweg. Der Nutzen ist der damit erzielte Vorteil. Das Ergebnis ist lediglich der (erste) Schritt in die Umsetzung der vereinbarten oder vorgestellten Lösung. Ein nutzloses Ergebnis nutzt niemandem.

Bewertungsmaßstab

Um nicht das Verfahren, sondern die Ergebnisse miteinander zu vergleichen, bedarf es eines Bewertungsmaßstabes. Während das Gerichtsverfahren das Ergebnis lediglich nach der Rechtstreue bemisst, gibt es für die einvernehmlichen Verfahren keinen objektiven Maßstab. Im Vergleich mit den anderen Verfahren ist die Mediation das einzige Verfahren, in dem die Lösungskriterien zwingend zu ermitteln sind. Sie ergeben sich aus den Motiven, die sich hinter den Interessen verbergen. Die Motive ergeben die Kriterien des Nutzens. Sie werden in der 3.Phase der Mediation mehr oder weniger intensiv erarbeitet. Um welche Kriterien es sich dabei genau handelt wird in dem Beitrag Erfolgskriterien erläutert.

Erfolgskriterien der in der Mediation gefundenen Lösung 

Bewertungsmethoden

Im Gerichtsverfahren erfolgt die Bewertung des Ergebnisses ausschließlich anhand von rechtlichen Überprüfungen.
In Verfahren der einvernehmlichen Konfliktbeilegung, die weniger strukturiert sind, müssen die Parteien sich über die Kriterien zur Bewertung des Ergebnisses und der Methoden einig werden.

In der Mediation werden integrierte Bewertungsmethoden zur Verfügung gestellt. Die Mediation ist ein in sich geschlossenes System, dass die Kriterien der Lösung in der 3.Phase erarbeitet. Darüber hinaus stehen Methoden zum Vergleich der Ergebnisse in der WATNA-BATNA-Instanz, also der 4.Phase zur Verfügung, sowie Methoden zur Überprüfung der Nachhaltigkeit der gefundenen Lösung, sodass sich die Ergebniskontrolle auf die Lösungskriterien, die Nutzenkriterien die Nachhaltigkeitskriterien erstreckt.

Der Garant

Der Garant für das Ergebnis hängt von der Rollenzuschreibung im Verfahren ab. Im Gerichtsverfahren ist der Richter der Garant des Verfahrens. In anderen Verfahren wird die Garantie durch eine Mitverantwortung der Parteien ersetzt. In der Mediation könnte man sagen, dass die Mediation der Garant ist, um die Gedanken in die "richtige" Richtung zu lenken. Der Mediator ist der Garant, dass sich die Mediation verwirklicht.

 Merke:
Leitsatz 13956 - Die Mediation selbst ist der Garant für ihr Gelingen. Wenn sie korrekt durchgeführt wird, bildet sie einen Gedankengang heraus, aus dem sich die Lösung ergibt. Der Mediator ist der Garant dafür, dass sich die Mediation verwirklicht.

Die gelingende Kommunikation

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist der Mediator für die gelingende Kommunikation verantwortlich3 . Ganz abgesehen davon, dass er kaum in der Lage sein kann, diese Verantwortung zu tragen4 , kann er aber einen Beitrag leisten, dass die Kommunikation gelingen mag. Viele Mediatoren bieten in Beziehungskonflikten ein kostenloses Vorgespräch an. Hier bietet sich eine gute Gelegenheit, zu testen ob und wie der Mediator mit den Parteien und Problemen umzugehen vermag. Aber Vorsicht! der Mediator ist kein Richter, kein Berater und kein Schlichter. Er sollte also nicht an den Kriterien gemessen werden, die für diese Berufe ausschlaggebend sind. Auch hier gibt die Checkliste "Mediatorenauswahl" eine Entscheidungshilfe. Ergibt sich keine Gelegenheit für ein kostenloses Vorgespräch, dann mag der mediator im Rahmen der Auftragsvergabe befragt werden, wie er den Verlauf der Mediation auszuführen gedenkt und wie er die Erfolgschancen einstuft.

Die gelingende Mediation? 

Die Mitverantwortung

Das hervorstechende Merkmal der Mediation ist die Mitverantwortung der Parteien und aller Beteiligter. Sie haben nicht nur ständige Kontrolle über den Gang des Verfahrens. Sie können darauf auch direkten Einfluss nehmen. So sind jederzeitige Korrekturen möglich. Das schlimmste was passieren kann ist dass die Mediation scheitert. Hat der Mediator gravierende Mediationsfehler begangen, verwirkt er seinen Honoraranspruch. Die Parteien sind nicht gehindert selbst oder mit einem anderen Mediator weitere Einigungsversuche zu unternehmen. Auch der Weg and Gericht ist noch offen. So gesehen ist die Mediation eine Chance, die das verbleibende Restrisiko des Scheiterns bei weiten überwiegt.

Hinweise und Fußnoten

Alias: Verlass, Verlässlichkeit, Zuverlässigkeit
Prüfvermerk: -

1 Trossen (un-geregelt) - 2019-05-13 Rdnr. 1089, siehe auch BGH IX ZR 439/99 vom 21.9.2000
2 Beispiel: Der Güterrichter in einer Kündigungsschutzklage zwischen Vater und Sohn geht nur auf die Abfindung ein. Das spricht für eine evaluative Mediation, nicht jedoch auf den dahinter liegenden Beziehungskonflkt, der auf mehrern Ebenen abläuft. Auch der innere Konflikt der Parteien bleibt umangesprochen. Die Mediation scheitert. Die Parteien sind mehr zerstritten als vorher. der Grund: Der Mediator hat das falsche Mediationsmodell gewählt, um nicht zu sagen er war dem Fall nicht gewachsen
3 Begründung des BMJ zum Gesetzesentwurf S. 22
4 Trossen (Hrsg.), "Mediation (un)geregelt", 2014, Verlag: Win-Management GmbH, Altenkirchen, Rdnr 715


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag November 21, 2024 14:00:35 CET.

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