Wegvereinbarung
Die Ausführungen zur Wegvereinbarung betreffen die 1.Phase. Sie sind im Zusammenhang mit folgenden Beirtägen zu lesen:
Kontextualisierung Zielvereinbarung Wegvereinbarung
Die Mediation ist ein Weg. Deshalb macht die Vereinbarung darüber erst Sinn, wenn das Ziel und der Zweck abgestimmt sind. Die Vereinbarung des Weges erfolgt also im Anschluss an die Vereinbarung des Ziels.
Wie bei jedem Weg enthält die Vereinbarung über den Weg der Mediation die Festlegung der wichtigsten Stationen und Wegmarken. Das Gesetz spricht davon, dass sich der Mediator vergewissern solle dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf der Mediation verstanden hätten. Nach der hier vertretenen Auffassung genügt das nicht. Denn er muss sich auch über die Ziele und den Zweck verständigen und es genügt nicht sich zu vergewissern ob die Parteien den Weg verstanden haben. Der Weg muss vereinbart werden. Immerhin sollen die Parteien den Weg eigenverantwortlich und freiwillig beschreiten. Das setzt voraus dass sie eine Vorstellung von dem Weg haben, den sie gehen sollen.
In der Mediation erfolgt die Wegvereinbarung in der Phase 1, indem die Parteien die wichtigsten Bedingungen abstimmen. Das sind die sogenannten Mediationsregeln. Sie werden oft mit den Gesprächsregeln verwechselt und vermischt.
Mediationsregeln Gesprächsregeln
Alias: Weg
Siehe auch: Ratgeber für Interventionen
Prüfvermerk: -