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Prinzipiengebot

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Thema Kunstregeln im Titel Vorschriften der Abteilung Werkzeuge.
Die Kunstregeln ergeben Handlungsanweisungen, an denen sich der Mediator zu halten hat.

Kunstregeln Wesen Prinzipien Konsistenz Relevanz Kognition Information Grundsätze Haftung

Dieser Beitrag beschreibt eine sogenannte Kunstregel. In Anlehnung an die Regeln der Handwerkskunst stellen die Regeln der Mediationskunst nicht kodifizierte Richtlinien (Gebote) dar, deren Missachtung zu Mediationsfehlen oder gar zur Haftung führen können. Das Mediationsgesetz erwähnt die Grundsätze in §2 Abs. 2. Dort wird ausgeführt, dass sich der Mediator zu vergewissern habe, dass die Parteien die Grundsätze der Mediation verstanden haben. Je, es ist wichtig, dass nicht nur die Parteien die Grundsätze verstehen. Die Grundsätze oder Prinzipen sind mit Wegmarken oder sogar mit Leitplanken zu vergleichen. Sie sollen sicherstellen, dass der Weg der Mediation nicht verlassen wird.

BezeichnungBeschreibung
AllparteilichkeitSie wird oft mit der Neutralität gleichgesetzt. Die Neutralität ist ihre Bedingung. Der Zweck der Allparteilichkeit ist es jedoch, Balance herzustellen. Die Allparteilichkeit ist deshalb ein Instrument für den Mediator, gleiche Augenhöhe herzustellen, wo die Parteien dazu nicht in der Lage sind.
AugenhöheAugenhöhe ist nicht nur der Augenstand im Gesicht, sondern meint im übertragenen Sinne als gleiche Augenhöhe auch auf gleichem Rang oder gleicher Verhandlungsposition befindlich. Der Mediator hat darauf zu achten, dass es den Parteien gelingt auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln.
BeibringungsgrundsatzDer Beibringungsgrundsatz ist ein Prinzip des Zivilprozesses. In gewisser Weise findet er auch in der Mediation Anwendung. Er besagt, dass alle Informationen von den Parteien (und nicht vom Richter) einzubringen sind. Der Beibringungsgrundsatz unterscheidet sich vom Amtsermittlungsgrundsatz, wo das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Informationen auf dem Tisch liegen.
Big Five der MediationDamit sind nicht etwa die Persönlichkeitsmerkmale des Big Five, sondern die wichtigsten Grundsätze (Prinzipien) der Mediation gemeint, die in einer Wechselbeziehung zueinander stehen.
EigenverantwortlichkeitEigenverantwortlichkeit ist die Übernahme der Sorge für und durch sich selbst.
fehlende EntscheidungsbefugnisDas Prinzip der fehlenden Entscheidungsbefugnis soll sicherstellen, dass das Kommunikationsmodell der Mediation verwirklicht wird.
FreiwilligkeitDas Recht die Mediation jederzeit und fristlos zu kündigen (abzubrechen) ohne Angabe von Kündigungsgründen.
GleichbehandlungsgrundsatzDie Pflicht, alle Parteien gleich zu behandeln.
IndeterminationDie Indetermination beschreibt das Phänomen und die Voraussetzungen zur Nichtbeeinflussbarkeit des Mediators. Es handelt sich um ein Prinzip der Mediation das über den Grundsatz der fehlenden Entscheidungsbefugnis hinausgeht. Die Indetermination Ist ausschlaggebend für das typische Kommunikationsmodell der Mediation.
InformiertheitsgrundsatzDer Mediator hat (auch) darauf zu achten, dass alle entscheidungsrelevanten Informationen erhoben werden.
KonklaveprinzipDer Begriff ist an die Konklave angelegt, wie die Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle bei der Papstwahl genannt wird. Das Besondere an der Konklave ist, dass die Kardinäle die Versammlung erst verlassen dürfen, wenn die Wahl zustande gekommen ist. Der Zwang zur Einigung spielt auch in der Mediation eine wichtige Rolle. Er kollidiert allerdings mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Das Prinzip wird in der Mediation aber auf andere, subtilere Weise verwirklicht.
KonsensprinzipDas Konsensprinzip zählt zu den theoretischen Grundlagen der Mediation. Es kann aber durchaus auch als einer der Grundsätze der Mediation herangezogen werden. Der Grundsatz besagt, dass alle Entscheidungen in der Mediation im Konsens zu treffen sind. Niemand hat das Recht Anweisungen zu geben.
KooperationsprinzipStrategische Grundform, die das Zusammenwirken mehrerer Personen zur gemeinsamen Zweckerreichung beschreibt. Die Kooperation grenzt sich von der Konfrontation ab.
MündlichkeitsgrundsatzDie Mediation ist ein gesprächsbasiertes Verfahren. Nicht einmal Protokolle werden geführt. Die Mündlichkeit soll die Gedankenfreiheit sicherstellen.
NeutralitätSie wird oft mit der Allparteilichkeit gleichgesetzt. Die Neutralität ist ihre Bedingung. Sie besagt, dass der Mediator beide Parteien in gleicher Weise verstehen kann und keine Partei bevorzugt. Die Neutralität muss aus der Sicht der Parteien und der des Mediators beachtet werden. Er muss darauf hinweisen, wenn Bedenken gegen seine Neutralität bestehen.
NutzenorientierungBei nutzerorientierten Verfahren orientiert sich die Lösung an der Nützlichkeit des Ergebnisses (der Lösung). Siehe Utilitarismus.
OffenheitDer Grundsatz der Offenheit betrifft die Gesprächsoffenheit und die Lösungsoffenheit.
Prinzipien des Harvard-Konzeptes

Das Harvard-Konzept hat vier wesentliche Prinzipien des Verhandelns herausgearbeitet die auf die eine oder andere Art alle in die Mediation eingeflossen sind. Die Prinzipien lauten:

  1. Trenne das Problem vom Menschen
  2. Fokussiere Sie die Interessen (Motive) statt der Positionen
  3. Erstelle mehrere Optionen, sodass die Lösung ausgewählt werden kann
  4. Beziehe Dich immer auf die reinen Fakten
SelbstregulierungsgrundsatzGrundsatz der Selbstregulierung weist darauf hin, dass die Mediation an selbst regulierende Systeme darstellt. Der Grundsatz appelliert daran, alle Elemente zur Geltung zu bringen, die diesen Effekt unterstützen.
SuchgrundsatzDer Grundsatz weist darauf hin, dass es bei der Mediation und die Suche nach einer Lösung geht.
TransparenzprinzipDas Transparenzprinzip ist eines der Grundsätze der Mediation. Es ergibt sich aus der Notwendigkeit, alle Entscheidungen (auch die das Verfahren betreffend) im Konsens zu treffen.
Trial and Error-PrinzipTrial and Error bedeutet Versuch und Irrtum. Als Prinzip legt es die Möglichkeit nahe, sich zu irren zu dürfen. Damit wird der Willkür jedoch nicht Tür und Tor geöffnet. Der Irrtum ist ein Teil des Lernprozesses, an dessen Ende ein Gelingen der Versuch steht. Die Mediation hat mit Menschen zu tun, sodass dieses Prinzip auch in der Mediation zum Tragen kommt.
UnabhängigkeitDer Grundsatz der Unabhängigkeit stellt sicher, dass der Mediator weisungsunabhängig und in eigener Verantwortung handelt.
UnmittelbarkeitsprinzipDas Prinzip der Unmittelbarkeit so sicherstellen, dass der Mediator nur Informationen aus erster Quelle ersten in der Informationsverarbeitung und Verwertung einbringt (oder darauf hinweist dass die Information nur indirekt zu verwerten ist).
UnparteilichkeitDer Begriff umschreibt die Neutralität und wird oft mit der Allparteilichkeit gleichgesetzt.
VerstehensgrundsatzDer Verstehensgrundsatz weist darauf hin dass die Mediation eine Verstehensvermittlung ist. Das Verstehen steht im Mittelpunkt, nicht die Lösung. Die Lösung ergibt sich daraus.
VertrauensgrundsatzVertrauen spielt eine wichtige Rolle in der Mediation. Es ist auf mehreren Ebenen herzustellen. Die Partei muss dem Verfahren, dem Mediator, in gewisser Weise der Gegenseite und hauptsächlich sich selbst vertrauen. Der Vertrauensgrundsatz erinnert daran, alles zu unterlassen, was das Vertrauen gefährdet. Der Grundsatz ergibt somit Verhaltensanweisungen an den Mediator.
VertraulichkeitDie Vertraulichkeit ist eine Bedingung, die die Gesprächsoffenheit sicherstellen soll. Sie wird auch als ein Prinzip beschrieben.
Win-Win-PrinzipDie Fähigkeit der Mediations-WIN-WIN-Ergebnisse zu erzielen, wird oft als ein Prinzip genannt. Bei genauerer Betrachtung ist es eine Konsequenz aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit.
ZukunftsprinzipDie Mediation sucht Lösungen für die Zukunft in der Gegenwart.


Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-04-08 21:51 / Version 16.

Aliase: KR04-Prinzipien
Siehe auch: Kunstregeln, Grundsätze
Prüfvermerk: -


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 19:30:15 CET.

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