Gutmensch | Das Wort beinhaltet eine Bewertung. Sie impliziert einen moralischen Anspruch. Jenseits der Frage, was überhaupt gut und böse ist, erweist sich diese Attribution in der Mediation schon deshalb als problematisch, weil der Mediator eine wertefreie Metaebene abbilden soll. Jeder moralisierende Ansatz kann dann ein Problem sein. Ein Gutmensch, der sich zudem dazu berufen fühlt, die Moral (der anderen) zu überwachen, hat in der Mediation nichts zu suchen. Die Ethik des Mediators orientiert sich an den Variablen der Kommunikation und den Kriterien der Metaebene. |
Gütestelle | Es gibt anerkannte und sonstige Gütestellen. Die anerkannten Gütestellen, sind durch die Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt. Diese Gütestellen können vollstreckbare Vergleiche im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO herstellen. § 15 a EGZPO erwähnt die sonstigen Gütestellen als eine solche, die Streitbeilegungen betreibt. In manchen Gerichtsverfahren wird der Einigungsversuch vor einer Gütestelle vorgeschrieben, ehe eine Klage eingereicht werden kann. |
Gütesiegel | Eine meist grafisch oder schriftlich sichtbare Qualitätsbekundung über eine Dienstleistung oder ein Produkt. |
Gruppenzwang | Siehe Konfirmationsdruck. |
Gruppenidentität | Die Gruppenidentität wird als das Wir-Gefühl beschrieben und kommt darin zum Ausdruck. Es ist ein Kennzeichen von formellen Gruppen dass sich die Gruppe (bewusst oder nicht) Ziele und Normen gibt, um den Gruppenbestand zu festigen. In der Mediation macht es Sinn, die Gruppe (systemisch) wie eine eigene Persönlichkeit zu behandeln (leerer Stuhl), sodass eine Auseinandersetzung der Individuen mit der Gruppe möglich wird. |
Gruppengröße | Die Gruppengröße bezeichnet die Anzahl der Teilnehmer bei einer Gruppe je nach Kommunikationsanforderung. Die ideale Gruppengröße beträgt bei einem Team: 7; bei einem Meeting: 5, bei einem Workshop: 30-50. |
Gruppendynamik | Die Gruppendynamik befasst sich mit der Beziehung zwischen den drei Systemen Individuum, Gruppe und Organisation und deren Interaktionen. |
Gruppendenken | Das Gruppendenken wird auch als Group think bezeichnet. Das Phänoemen beschreibt ein Verhalten der Gruppenmitglieder, die sich - warum auch immer - der Meinung einer herausragenden Person in der Gruppe anschließen. Sie vertreten dessen Meinung lautstark, ohne dass es ihre eigene Meinung sein muss. Das Gruppendenken führt zwar zu einer einheitlichen Meinung (nach außen zumindest). Es ist auch zu beobachten, dass ein Gruppendenken eingefordert wird. "Wenn Du nicht hinter mir stehst, bist Di ein Gegner". Das Gruppendenken und der Gruppenzwang verhindert die Auseinandersetzung über z.T. wichtige Fragen. |
Gruppe | Der Begriff hat eine mehrfache Bedeutung. Zum einen handelt es sich um eine kleinere Anzahl von zufällig zusammengekommenen Personen (Fußgänger in einer Fußgängerzone). Der Begriff kann auch aus einem Kreis von Menschen bestehen, die sich aufgrund bestimmter Gemeinsamkeiten zusammengehörig fühlen und gemeinsame Interessen oder Ziele verfolgen. Dementsprechend ist zwischen der formellen und der informellen Gruppe und der sozialen Gruppe zu unterscheiden. |
Grundsätze der Mediation | Grundlegende Regeln für die Durchführung der Mediation. Der Mediator kennt diese Regeln als die Prinzipiengebot der Mediation. |
Grundsatz des sichersten Weges | Ein Grundsatz aus dem Anwaltshaftungsrecht. Wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, muss der Anwalt diejenige nahelegen (treffen), die die sicherste und gefahrloseste ist. |
Grundlagen der Mediation | Der Begriff wird in der Ausbildungsverordnung erwähnt. Es wird allerdings nicht erwähnt, was darunter zu verstehen ist. Die Grundlagen sind von den im §2 Mediationsgesetz erwähnten Grundsätzen zu unterscheiden. Hier wird unter den Grundlagen das elementare Wissen über die Zusammenhänge und Hintergründe der Mediation verstanden, das benötigt wird, um die Elemente der Mediation (die sogenannten funktionalen Einheiten) in der Mediationslogikso zusammenzusetzen, dass sich darin die Mediation, also der Weg zur Suche nach einer Lösung, verwirklichen kann. |
Group think | Siehe Gruppendenken. |
grenzüberschreitende Streitigkeit | In Art. 2 der Richtlinie wird eine grenzüberschreitende Streitigkeit als gegeben definiert, wenn mindestens eine der Parteien zu einem auf den Beginn der Mediation fallenden Zeitpunkt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem einer der anderen Parteien hat. Wenn also die EU Richtlinie von grenzüberschreitenden Fällen spricht, dann ist damit in jedem Fall ein internationaler Bezug hergestellt. |
Graue Scheidung | Die "graue Scheidung", auch bekannt als "Gray Divorce", bezieht sich auf die Trennung älterer Ehepaare im fortgeschrittenen Lebensalter. Die steigende Zahl der Scheidung von Altehen ist auf soziale, wirtschaftliche und kulturelle Faktoren zurückzuführen. Oft kommen ungelöste Konflikte hinzu, die im Lauf der Jahre angesammelt wurden. Die Scheidung selbst gestaltet sich oft schwieriger, was sich auf die Mediation auswirken kann. |
Gleichbehandlungsgrundsatz | Die Pflicht, alle Parteien gleich zu behandeln. |
Ghosting | Der Begriff kommt aus dem Englischen. Er leitet sich von Ghost (Geist) ab. Es beschreibt, dass und wie ein Mensch wie ein Geist aus dem Leben eines anderen verschwindet. Der Begriff wird auch verwendet, wenn jemand ignoriert und zum Geist gemacht wird. In beiden Fällen liegt ein Kontaktabbruch zugrunde. |
gewaltfreie Kommunikation | Die gewaltfreie Kommunikation (GFK) wurde von Marshal Rosenberg entwickelt. Sie beschreibt eine deeskalierende Kommunikationsweise, die Streit vermeidet und es trotzdem ermöglicht, ein Anliegen zu vermitteln. |
Gesundheit | Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. |
Gestaltungsrecht | Das Gestaltungsrecht ist von der Rechtsgestaltung zu unterscheiden. Im Gegensatz dazu handelt es sich um ein bereits eingeräumtes Recht, gestaltend auf das Rechtsverhältnis einzuwirken. Meist sind damit einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung gemeint. |