Grundsatz des sichersten Weges
- ID
- 13186
- Bezeichnung
- Grundsatz des sichersten Weges
- Beschreibung
- Ein Grundsatz aus dem Anwaltshaftungsrecht. Wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, muss der Anwalt diejenige nahelegen (treffen), die die sicherste und gefahrloseste ist.
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- Verfahrenstyp