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Willkommen: Allgemeines Interesse an der Mediation
Mediation für Prozessparteien im Gerichtsverfahren

Zugangs- und Nutzungsempfehlungen für andere Zielgruppen

Sie befinden sich in einem Gerichtsverfahren

Es wird gestritten und Sie meinen, dass Sie den Prozess gewinnen. Das hat Ihnen der Anwalt gesagt. Das gleiche hat der Gegenanwalt seiner Partei gesagt. Ist das nicht merkwürdig? Vielleicht erkennen Sie die folgende Situation wieder?

Verfahrensschema
Den Parteien ist es nicht immer bewusst, dass außer dem Gericht noch andere Prozesse im Hintergrund ablaufen, die meist nicht koordiniert werden. Da sind mindestens die individuellen Konfliktstrategien. Aber auch die unterschiedlichen Beratungen. Bei einer Scheidung laufen zB eine psychologische eine juristische und eine soziale Scheidung nebeneinander. Bei einem Mobbing laufen nicht nur die ggfalls jur. Auseinandersetzung sondern auch betriebsinterne Prozesse, wie zB Disziplinarmaßnahmen usw. Wer hat das alles im Blick und wer kann sich auf die Komplexität des Streites vollumfänglich einlassen.

Was ist mein Ziel?

Die Frage klingt lapidar. Natürlich wollen Sie den Prozess gewinnen. Aber unterstellt, Sie gwinnen den Prozess. Haben Sie dann alles was Sie brauchen? Ist der Friede dann wiederhergestellt und Sie können in Frieden leben? Wird der Gegner Sie in Ruhe lassen? Können Sie sich aus dem Weg gehen? Oder gibt es eine zweite Instanz ein Gegen- und Übergutachten. Am Ende und unter dem Strich werden Sie lange Zeit später sagen können, ob sich das wirklich alles gelohnt hat. Es ist ein Phänomen, dass alle auf das Ergebnis schauen, aber nicht auf den Nutzen.

Warum Mediation?

Warum sollte ich mich für eine Mediation entscheiden, wenn ich doch im Gericht gut aufgehoben bin? Die Frage ist berechtigt. Sie sollte anders gestellt sein, nämlich: "Bekomme ioch vor Gericht alles was ich brauche?". Der Mediation wird ein Bärendienst erwiesen, wenn sie lediglich als bessere billigere und schnellere Alternative zum Gericht angepriesen wird. Die Mediation besitzt ein Alleinstellungsmerkmal, das andere Verfahren nicht ohne weiteres aufweisen können.

Und was ist mit dem Gericht?

Der Richter ist von Gesetzes wegen gehalten, die Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Die Einigung hat immer Vorrang vor dem Gesetz, solange sie nicht mit einem Verbot kollidiert. Sie haben also die Freiheit, eine noch bessere Lösung zu finden. Seit dem inkrafttreten des Mediationsgesetzes hat die Mediation auch im Gerichtsverfahren einen Raum. Sie kann im Rahmen eines Güterichterverfahrens oder einer Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes ausgeführt werden. In allen Fällen kommt das streitige Verfahren zum Ruhen und wird erst fortgeführt wenn die Mediation scheitert oder es wird beendet wenn die Mediation gelingt.

Worauf ist zu achten?

Wenn der Richter eine Mediation empfiehlt, sollten die Parteien stets darauf achten, dass der Beweggrund ist. Es sollte klar sein, dass und warum die Mediation nützlicher ist, als die Fortführung des Gerichtsverfahrens. Es ist kein ausreichender Grund für eine Mediation, den Richter von der Schwierigkeit des Verfahrens oder dem Aufwand einer Verurteilung zu befreien. Der Nutzen muss sich für die Parteien erschließen. Er liegt auf der Hand, wenn das juristische Ergebnis zwar die Rechtsfragen, nicht aber den Konflikt auflösen kann.

Wer kann mich beraten?

Falls Sie bei Gericht sind, haben sie wahrscheinlich schon einen Anwalt beauftragt. Der Anwalt oder die Anwältin ist dann die erste Adresse, wenn es um die Beratung über das geeignete Verfahren geht, mit dem sie ihr Ziel erreichen können. Achten Sie bitte darauf, dass das Ziel, der Zweck und der Nutzen der anwaltlichen Dienstleistung genau festgelegt werden. Anwälte sind verpflichtet, Sie über alle außer- oder nebengerichtliche Möglichkeiten zur Streitbeilegung zu informieren. Die Frage ist lediglich, ob und inwieweit sie sich mit der Mediation auskennen und ob sie (selbst wenn sie sich als Anwaltsmediator bezeichnen) hierzu profunde Angaben machen können. Fragen Sie danach und vergleichen Sie die Antwort mit den Angaben im Wiki. Nutzen Sie die Hinweise und Unterstützungsmöglichkeiten dieses Portals, um sich in allen Belangen der Konfliktbeilegung zu informieren und die richtigen Fragen an den Dienstleister (oder Richter) zu stellen.

Einladung

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2021-11-07 07:26 / Version 29.

Aliase: Kläger, Beklagte


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Bernard Sfez
Seite zuletzt geändert am Freitag März 29, 2024 00:53:24 CET.

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