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Das Mediationsverständnis

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich im Kapitel Mediationsverständnis, das dem 3. Buchabschnitt Mediation zugeordnet wird. Beachten Sie bitte auch:

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Worum es geht: Eigentlich sollte die Frage, was eine Mediation ist, mit der Einführung des Mediationsgesetzes geklärt sein. Die Praxis belegt jedoch, dass der Schein trügt. Die Legaldefinition wirft Fragen auf, die letztlich nur über das Selbstverständnis der Mediation zu beantworten sind.1 Was aber genau ist das Verständnis der Mediation und wie will die Mediation verstanden sein, wenn sie gefragt würde. Lässt sich das überhaupt festlegen?

Einführung und Inhalt: Zweifellos bildet das Mediationsverständnis die Grundlage der Mediation. Es wird durch die so genannten Mediationskonzepte konkretisiert, dem die Klassen der Mediationssystematik untergeordnet werden. Die nebenstehende Skizze veranschaulicht den übergreifenden Standort des Mediationsverständnisses innerhalb der hier präferierten Mediationssystematik.

Relevanz der Auseinandersetzung

Der BGH musste in einem Fall anlässlich der Schadenshaftung einer Mediatorin, die zugleich Rechtsanwältin war, darüber entscheiden, ob sie für eine (rechts-)fehlerhafte Entscheidung der Parteien verantwortlich war und inwieweit sie für den dadurch entstandenen Schaden aufzukommen hat oder nicht.2 Die Mediatorin hatte sich in dem Gerichtsverfahren darauf berufen, dass die Mediation ja keine Rechtsberatung sei, weshalb sie den eingetretenen Schaden weder zu vertreten noch zu ersetzen habe. Fest steht, dass die Mediatorin die Pflichten eines Mediators verletzt hat. Ihre Haftung ließe sich also ohne Weiteres aus dem Mediationsvertrag ableiten. Leider sind die Pflichten des Mediators nicht hinreichend bekannt. Deshalb konnte sich das Gericht die Pflichtverletzung auch nicht ohne Weiteres erkennen. Das führt zu der Frage, von welchem Mediationsverständnis der BGH ausgeht, wenn er stattdessen anwaltliches Berufsrecht heranziehen muss, um die Fehlerhaftigkeit im Verhalten der Mediatorin zu erkennen.

Die weitere Frage, die diese Entscheidung aufwirft, muss sich damit auseinandersetzen, ob überhaupt noch von einer Mediation ausgegangen werden kann, wenn (so wie der Leitsatz der Entscheidung ausführt) es der anwaltliche Mediator übernimmt, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln? Würde das nicht eher dem Charakter einer Schlichtung entsprechen oder ist das nicht sogar nur eine Rechtsberatung? Fest steht allerdings auch, dass das Gesetz offenbar keine griffige Handhabe gibt, um die Pflichtverletzung des Mediators in einer Weise erkennbar zu machen, die sich auch der Rechtsprechung erschließt. Das Gesetz überlässt dem Mediator zu Recht einen großen Handlungsspielraum. Geht er aber auch so weit, dass nicht die Parteien, sondern der Mediator Lösungsvorschläge entwickelt?

 Merke:
Leitsatz 15942 - Das zugrundeliegende Mediationsverständnis ist ausschlaggebend für die Festlegung der Pflichten des Mediators. Je klarer das Mediationsverständnis definiert ist umso definitiver lassen sich die Pflichten ermitteln.

Die Ausführungen belegen, dass die Auslegung des Rechts ganz entscheidend davon abhängt, was unter der Mediation zu verstehen ist. Die notwendige Klärung des Mediationsverständnisses hat weitreichende Konsequenzen. Sie wirkt sich nicht nur auf die Gestaltung der Pflichten des Mediators aus.3 Sie hat auch Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die Politik, die Art und Weise ihrer Implementierung, den Mediationsradius und die damit einhergehende Verwendung der Mediation. Sogar die Gestaltung und Steuerung von Angebot und Nachfrage hängen vom jeweils zugrunde liegenden Mediationsverständnis ab. Schon die Art und Weise wie die Mediation beworben wird, lässt Rückschlüsse zu, was der Anbieter unter der Mediation versteht oder eben nicht. Daran orientiert sich das Nachfrageverhalten.

Die Wiki to Yes - Forschung versucht allen Abweichungen und Irritationen auf den Grund zu gehen. Den Ausgangspunkt bildet eine Systematik, die alle Varianten der Mediation erfassen kann und verschiedenen Mediationskonzepten zuschreibt, die wiederum auf das Mediationsverständnis zurückgeführt werden. Die offensichtlichen Unklarheiten mögen verwundern. Sie werden jedoch nachvollziehbar, wenn Sie sich näher mit der Thematik auseinandersetzen. Die Auseinandersetzung beginnt mit der Frage, welche Bedeutung dem Mediationsverständnis überhaupt zukommt.

Bedeutung des Mediationsverständnisses

Der Begriff Verständnis wird als die Fähigkeit definiert, sich in etwas hineinzuversetzen oder dessen Sinn zu verstehen.4 Können Sie sich in das Verfahren oder den Sinn eines Verfahrens hineinversetzen, das als vertraulich und strukturiert bezeichnet wird, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben? So lautet die Legaldefinition in §1 Mediationsgesetz. Erkennen Sie darin ein Alleinstellungsmerkmal der Mediation? Klingt das nicht so, als müsse man sich nur Mediator nennen dürfen, um irgendeine Art der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anzubieten?

Genau diesen Eindruck hinterlässt die Mediationslandschaft. Deshalb kann die Mediation auch als eine Gesprächsmoderation verstanden werden, die auf einen konstruktiven Dialog abzielt.5 Das ist ebenso richtig wie beliebig und führt zu der Frage, wie sich dann die Mediation von einer Moderation abgrenzt. Im Gegensatz zur Definition würde ein verbindliches Verständnis der Mediation den dahinter liegenden Sinn aufdecken. Es würde die Definitionsmerkmale mit Bedeutungen füllen und den inneren Zusammenhang erkennbar werden zu lassen, der die Mediation auszeichnet. Bei dem Mediationsverständnis geht es also nicht nur darum, die Definition zu kennen, sondern darum, zu verstehen, was sich genau hinter der Mediation verbirgt und was ihre kohärenz zum Ausdruck bringt.6

Auswirkungen auf die Verwendung

Ein Blick in die Praxis wirft die Frage auf, ob die Bedeutung der Mediation überhaupt verstanden wird. Es kommen Zweifel auf, dass die Mediation selbst von Fachleuten verstanden wird, wenn der Roland Rechtsreport zum Beispiel den Bedarf zur Durchführung einer Mediation an die Behauptung knüpft, dass es die "Möglichkeit der sogenannten Mediation" gibt, "wenn man bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht mehr weiterkommt"7 Die Mediation ist sicherlich mehr als ein Surrogat für verzweifelte Juristen. Auch die Frage in der Evaluierung des Mediationsgesetzes, ob eine Mediation als "Vermittlung oder Schlichtung" durchgeführt wurde, verwundert.8 Sowohl die Mediation wie die Schlichtung sind eigenständige Verfahren der Streitvermittlung. Die Schlichtung ist kein Unterfall der Mediation. Ihre Stellung ergibt sich aus der Verfahrenssystematik.

Die juristische Dominanz in der Mediationswelt scheint den Schwerpunkt des Mediationsverständnisses auf das Verhandeln zu legen. Mediationen in diesem Verständnis werden deshalb als Verhandlungsmediationen bezeichnet.9 Auch der Begriff der forensichen Mediation wird benutzt, um die Nähe dieser Herangehensweise zur Rechtsanwendung herauszustellen.10 Demgegenüber gibt es einen großen Bereich von Mediationen, wo weder das Recht noch das problemorientierte Verhandeln im Vordergrund steht. Diese Mediationen können Beziehungen heilen. Sie erreichen, dass die Parteien einander wieder verstehen können. Um dieses Verständnis der Mediation herauszustellen und sie gegen die Verhandlungsmediationen abzugrenzen, werden diese Ausprägungen der Mediation auch als Verständigungsmediationen bezeichnet.

Der Wiki to Yes Mediationsreport 2019 ist der Frage, wie die Mediation gemeinhin verstanden wird, auf den Grund gegangen. Die Untersuchung wollte die Bedeutung der Mediation aus veröffentlichten Beschreibungen und Anwendungen herauslesen. Der Report weist ganz unterschiedliche Vorstellungen nach, die sich zum Teil auch weit von der fachlichen Sicht entfernen. Auch die Definition in §1 Mediationsgesetz konzentriert sich eher auf die Frage, was Mediation ist und nicht auf die Frage nach ihrer Bedeutung und wie sie zu verstehen ist. Die Definition im Mediationsgesetz ist auslegungsfähig und keinesfalls in der Lage, zu klären, was genau unter der Mediation zu verstehen ist.11 Die sich daraus ergebenden Unklarheiten führen nicht nur zur Irritation und einer missbräuchlichen Verwendung des Begriffs. Sie bedienen auch die Neigung der Fachwelt, die Frage, was Mediation ist und was nicht, eher an Formalien und missverständlichen Formeln festzumachen,12 als an ihrem Inbegriff oder dem eigenwilligen Verfahrenscharakter.

Klärung was genau gemeint ist

Damit die Mediation korrekt verwendet und eingeschätzt werden kann, ist eine Auseinandersetzung mit dem Mediationsverständnis unerlässlich. Auch die Unterscheidung zwischen der Verhandlungsmediation und der Verständigungsmediation trägt nicht zur Klärung bei. Sie weist zwar darauf hin, dass es unterschiedliche Orientierungen gibt, nach denen die Mediation ausgerichtet wird. Sie klärt aber nicht, ob und inwieweit die mit einer Schlichtung zu verwechselnde Verhandlungsmediation noch eine Mediation ist oder nicht. Eine genauere Abgrenzung wird mit dem hier verwendeten Begriff der Verstehensvermittlung erzielt. In der hier eingeführten Mediationssystematik würde sich die Verhandlungsmediation nur dann noch als eine Mediation begreifen, wenn sie im Charakter noch eine Verstehensvermittlung darstellt. Die Verstehenstiefe würde über das Mediationsmodell festgelegt. Die evaluative Mediation beispielsweise wäre ein zur Verhandlungsmediation passende Modell.

Eine Klärung ist nicht nur erforderlich, um die Mediation gegen andere Verfahren abzugrenzen. Sie würde auch dazu beitragen, den Wildwuchs zu vermeiden. Schon jetzt zählt die Mediationsdatenbank mehr als 188 unterschiedliche Mediationen oder Verfahren, die als solches bezeichnet werden.13 Oft bleibt unklar, ob es sich bei den Benennungen lediglich um kreative Wortschöpfungen handelt oder um ernst zu nehmende und unterscheidbare Anwendungsformen. Fest steht lediglich, dass sie auf ein Mediationsverständnis zurückzuführen sind, wenn es sich um eine Mediation handeln soll. Mironi hat in seiner Studie über die Entwicklung der Mediation in Israel eindrucksvoll dargelegt, dass die Mediation, ohne eine begriffliche Karlegung, leicht als Synonym für eine schlichte Vergleichsverhandlung degeneriert.14

Die Prägung der Mediation

Die Mediation kann aus ihrer Beliebigkeit befreit werden, wenn sie phänomenologisch beschrieben wird. Dann werden markante Phänomene sichtbar, die in anderen Verfahren nicht selbstverständlich sind. Eines der Phänomene ist die Fähigkeit, selbst aussichtslos erscheinende Konflikte konstruktiv zu lösen. Ein anderes Phänomen ist die Tatsache, dass die Parteien, die dazu offensichtlich nicht in der Lage waren, plötzlich befähigt werden, die Lösung selbst herbeizuführen. Bereits mit diesem Blickwinkel lassen sich wesensbestimmende Merkmale herausarbeiten, die nicht nur eine Unterscheidung zu anderen Verfahren ermöglichen, sondern auch erahnen lassen, welche Kompetenzen sich hinter dem Verfahren der Mediation verbergen und worin das Alleinstellungsmerkmal der Mediation zu finden ist.

Wie schon bei der systematischen Erfassung der Verfahren festgestellt wurde, erschließt sich die Bedeutung eines Konfliktbeilegungsverfahrens nicht aus seiner formalen Definition, sondern aus dem jeweils zugrunde liegenden Verfahrenscharakter.15 Der Verfahrenscharakter geht über die Definition hinaus, indem er die Wesenhaftigkeit des jeweiligen Verfahrens beschreibt. Die sich daraus ergebende Prägung wird für die Mediation unter dem Begriff des Wesens der Mediation herausgestellt.

 Merke:
Leitsatz 3882 - Das Wesen der Mediation beschreibt ihren Verfahrenscharakter. Der Charakter eines Verfahrens orientiert sich an seinem Ziel, verwirklicht den Zweck und stellt die prägenden Eigenschaftsmerkmale heraus, die dem Verfahren innewohnen, um das Verfahrensziel zu erreichen und den Verfahrenszweck zu verwirklichen.

Erst die Verfahrensprägung beschreibt die wesensbestimmenden Merkmale der Mediation, aus denen sich ihre Bedeutung erschließen lässt. Die Wesensmerkmale verdeutlichen, was unter der Mediation zu verstehen ist. Um welche Merkmale es sich im Einzelnen handelt, wird im Kapitel über das Wesen der Mediation zusammengefasst. Sie drückt sich im strategischen Verhalten, in dem zugrunde liegenden Kommunikationsmodell und dem ungewöhnlichen, zur Lösung führenden Gedankengang aus .

Die Wesenhaftigkeit und Prägung der Mediation

Die Herleitung der Mediation

Der phänomenologische Zugang erlaubt zwar eine eindeutige Abgrenzung und Identifikation der Mediation. Er beschreibt aber noch lange nicht, was warum wie in der Mediation zu geschehen hat. Um die Mediation kompetent und professionell auszuführen, sollte bekannt sein, warum und wie sich die mit der Wesenhaftigkeit beschriebenen Phänomene zuverlässig herstellen und reproduzieren lassen. Eine Antwort auf diese Frage kann nur die Wissenschaft liefern.

Wenn Sie den wissenschaftlichen Hintergrund der Mediation hinterfragen, wird meistens auf das Harvard-Konzept verwiesen. Das Harvard-Konzept ist allerdings keine Erforschung der Mediation, sondern eine Studie über das Verhandeln. Auch wenn seine Erkenntnisse vollumfänglich in die Mediation eingeflossen sind, kann es nur einen Bruchteil der Wirkungsweisen in der Mediation beschreiben. Auch die anderen Theorien, die als Erklärungsansatz für die Mediation herangezogen werden, sind nur in der Lage, einzelne Phänomene zu beschreiben. Sie kommen in der Mediation zwar zur Anwendung, sind aber nur Theoriefragmente, die nicht den Zusammenhang der Mediation beschreiben können. Wenn davon ausgegangen wird, dass die zur Herleitung der Mediation herangezogenen Theoriefragmente etwa 50% der Mediation erklären, verbleibt eine Unklarheit von 50%, die über das Bauchgefühl abgewickelt werden muss. So ließe sich der ungenaue Umgang mit der Mediation erklären.

Eine erste Theorie, die mit dem Anspruch einhergeht, die Mediation vollständig zu erklären, ist die sogenannte kognitive Mediationstheorie. Sie beschreibt, was die Mediation im Innersten zusammenhält. Sie deckt ihre Zusammenhänge auf, erläutert die Grundsätze und ermöglicht eine Schritt für Schritt Anleitung. Im Idealfall ist sie in der Lage, alle Phänomene der Mediation herzuleiten und in einen folgerichtigen Zusammenhang zu stellen.

Theorien, Theoriefragmente und die Mediationstheorie 

Wechselwirkungen

Es gibt eine Wechselwirkung zwischen der wissenschaftlichen Herleitung und dem Mediationsverständnis. Wenn die Mediation mit einer beliebigen alternativen Streitbeilegung gleichgesetzt wird, ergeben sich eine andere wissenschaftliche Fragestellungen, als wenn die Mediation ein spezifisches Verfahren mit vorgegebenen Merkmalen sein soll. Die Definition gibt zumindest einige der Merkmale vor. Sie bildet somit eine Ausgangsbasis für den wissenschaftlichen Auftrag. Umgekehrt präzisiert die darauf bezogene wissenschaftliche Herleitung die inneren Zusammenhänge des Verfahrens, indem sie seine Folgerichtigkeit herausstellt, woraus sich wiederum seine Möglichkeiten und Grenzen ergeben.

Um der Vielfalt der Mediation gerecht zu werden und um den wissenschaftlichen Rahmen abzustecken, aus dem sich verschiedene Herleitungen ergeben können, erlaubt die Mediationssystematik die Unterteilung in Mediationskonzepte. Jedes Konzept steht für eine eigene wissenschaftliche Herleitung.

Mediationskonzepte

Unterschiedliche Herleitungen ergeben unterschiedliche Anwendungen. Um die Unterschiede greifbar zu machen, weist die Mediationssystematik eine dem Mediationsverständnis nachgeordnete Klasse der Mediationskonzepte aus. Die nachfolgende Skizze veranschaulicht die sich daraus ergebende Einordnung.

Mediationssystematik

Dabei stellen die ganz oben stehenden Mediationskonzepte nicht nur die unterschiedlichen Herleitungen heraus. Sie geben auch die zur jeweiligen Lehre passenden Anleitungen und präzisieren wechselwirkend das allgemeine Mediationsverständnis. Weil sich Auswirkungen auf die Ausbildung, die Anwendung und die Implementierung der Mediation ergeben, versucht das Wiki, die Unterschiede herauszuarbeiten und transparent zu machen. Die Konzepte werden deshalb nicht nur als eine Klasse in der Systematik der Mediation herausgestellt, sondern zugleich als eine Lehre erfasst, der unterschiedliche Schulen zugeordnet werden können.

 Merke:
Leitsatz 6280 - Das Konzept der Mediation entspricht der jeweiligen Herleitung, die sich aus der Mediationstheorie (oder den Theorien im Hintergrund) ableiten lässt. Das Mediationskonzept muss dem Mediationsverständnis entsprechen, so wie seine Herleitung das Verständnis der Mediation präzisiert. Das Konzept beschreibt eine Herangehensweise, die das Wesen der Mediation nachvollziehbar und reproduzierbar verwirklicht.

Die Konzepte der Mediation

Verständnisgrundlage

Wenn es verschiedene Ausprägungen geben darf, die sogar auf unterschiedliche, wissenschaftliche Herleitungen zurückgeführt werden können, gibt es doch einen gemeinsamen Nenner, an den alle Herleitungen oder Konzepte gebunden sind. Wäre das nicht der Fall, würden sie etwas anderes erklären, als die Mediation. Was alle bisher erfassten Erscheinungsformen und Erklärungsansätze der Mediation gemeinsam haben, findet sich in dem folgenden Mediationsverständnis wieder:

 Merke:
Leitsatz 14277 - Die Mediation ist eine verstehensbasierte, prozesshafte Herangehensweise, die es den Parteien ermöglicht, selbst eine Lösung für ein Problem oder einen Konflikt zu finden, um sich darüber zu verständigen.

Bedeutung für die Mediation

Je nach dem Verständnis der Mediation, ergeben sich ganz unterschiedliche Sichten und Anwendungen. Wer die Mediation auf ein Verfahren i.S.d. §1 Mediationsgesetz beschränkt, wird ihre Anwendung außerhalb dieses Verfahrens oder in anderen Erscheinungsformen weder erkennen noch für möglich halten. Wer die Mediation als eine Haltung begreift, gibt ihr schon aus diesem Verständnis heraus eine größere Bedeutung und damit zusammenhängend einen größeren Anwendungsrahmen.16

Jeder Mediator und jede Mediatorin sollten sich im Klaren darüber sein, welches Verständnis der Mediation sie ihrem Wirken zugrunde legen und welches Konzept daraus abzuleiten ist. Die wissenschaftliche Herleitung ist außerordentlich wichtig. Sie wirkt sich auf den Mediationsradius, die Qualität der Mediation und ihre Nachfrage aus. Wegen dieser Bedeutsamkeit widmet Wiki to Yes der Wissenschaft, Forschung und Lehre eine eigene Abteilung und ein Projekt über den Theoriendiskurs.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-05-09 11:32 / Version 81.

Siehe auch: Mediationsverständnis, Mediationstheorie, Theorien, Mediation-Definition
Prüfvermerk:

1 Siehe Trossen (Mediation visionär) - 2021-04-14
3 Siehe dazu die Fürsorgepflicht als weiteres Beispiel
6 Genau mit dieser Frage hat sich die kognitive Mediationstheorie auseinandergesetzt.
9 Der Begriff wurde von Dr. von Oertzen auf dem Onlineerfahrungsaustauch des BMJV am 16.11.2021 verwendet.
10 damit ist die rechtebasierte Streitklärung gemeint. Die Nähe zur Rechtsanwendung ist für viele Mediatoren so naheliegend, dass sie die Gestaltungsmediation als eine eigenständige Mediationsweise herausstellen.
11 Siehe dazu die Ausführungen im Kommentar zu §1 Mediationsgesetz sowie Mediation-Systematik
13 Die hier vorgestellte Systematik der Mediation erlaubt die Einordnung der Verfahren, sodass sich ihre Bedeutung besser erschließen lässt.
15 Siehe Systematik


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 12:36:15 CET.

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