Lade...
 

Initialisierungsgebot

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Thema Kunstregeln im Titel Vorschriften der Abteilung Werkzeuge.
Die Kunstregeln ergeben Handlungsanweisungen, an denen sich der Mediator zu halten hat.

Kunstregeln Wesen Prinzipien Konsistenz Relevanz Kognition Information Initialisierung Grundsätze Haftung

Dieser Beitrag beschreibt eine Kunstregel. In Anlehnung an die Regeln der Handwerkskunst stellen die Regeln der Mediationskunst nicht kodifizierte Richtlinien (Gebote) dar, deren Missachtung zu Mediationsfehlen oder gar zur Haftung führen können. Das Wesensgebot ist eine der Kunstregeln.

Der Mediator muss das Wesen der Mediation deutlich machen, so dass die Parteien "das richtige Spiel spielen können". Er muss alles unterlassen, was den Eindruck schüren könnte, als befände man sich in einem anderen Verfahren als die Mediation. Ihre Andersartigkeit muss herausgestellt werden. Zur korrekten Initialisierung des Verfahrens gehört die Zielfestlegung (Finden einer Lösung) und die Festlegung der Spielregeln, also dessen, was das Spiel ausmacht. Das sind nicht die Gesprächsregeln!

Das Initialisierungsgebot wurde als Kunstregel eingeführt, um sicherzustellen, dass die Mediation als Weg in eine zu findende Lösung durchgeführt wird. Um einen Weg gemeinsam zu gehen muss ein gemeinsames Ziel vereinbart sein. Das Ziel muss sich an dem Zweck der Mediation orientieren und am Nutzen ausrichten. Der Weg muss so abgesichert werden, dass die Parteien ihn zurücklegen können und wissen woher sie zu gehen haben. Rahmenbedingungen sichern den Weg ab.

Im Wesentlichen wird die Initialisierung in der 1.Phase abgebildet. In der Praxis zeigt es sich jedoch, dass die Parteien dazu neigen, den vorgegebenen Weg zu verlassen. Das zeigt sich z.B. daran, dass sie in den Konfrontationsmodus zurückfallen, dass sie sich in der Begründungssemantik verheddern, dass sie anfangen zu drohen usw. Es gibt also während der Mediation viele Gelegenheiten und Anlässe, die Inistialisierung nachzubessern und abzusichern. So gesehen fordert das Initialisierungsgebot dazu auf, stets darauf zu achten, ob die Mediation als Konstrukt und Weg korrekt eingerichtet wurde und eingehalten wird. Das Initialisierungsgebot weist auch darauf hin, dass die Initialisierung keine, nur auf die 1.Phase beschränkte Methode ist. Sie ist während des gesamten Verlaufs der Mediation zu beachten und gegebenenfalls ständig nachzubessern oder auszuweiten.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-04-09 00:13 / Version 11.

Aliase: KR02-Initialisierung
Siehe auch: Kunstregeln
Prüfvermerk:


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag Dezember 23, 2024 10:45:34 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten