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Informationsbewertung

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Die Informationsbewertung ist ein Teil der Informationsverarbeitung, die sich aus folgenden Schritten zusammensetzt:

  1. Informationsaufnahme: Erreichbarkeit, Entgegennahme und Wahrnehmung erfassen die Information. Bewusstwerdung und Kontrolle der Informationsauswahl (Selektion) im sensorischen Speicher.
  2. Informationsbewältigung: Einbindung in den Gedankengang der Mediation.
    1. Qualifikation der Information: Die Informationsqualifikation ermöglicht die Identifikation der Information anhand der Dimensionen.
    2. Zuordnung der Information: Die Informationszuordnung ermöglicht die Verortung der Information im Prozess (Phase und Thema) und im Fall (Aspekte und Relationen). Die Information wird dort abgelegt, wo sie zu bearbeiten ist. Die Struktur des Prozesses und die Strukturierung des Falles ergeben sich aus der Mediation.
    3. Bewertung der Information: Die Informationsbewertung erlaubt die Prüfung der Verwertbarkeit der Information im Erkenntnisprozess.
    4. Verwendung der Information: Die Informationsverwendung ermittelt zunächst die Prozesslage. Entsprechend den sich daraus ergebenden Anforderungen (Phasenauftrag) bestimmt sie die weitere Bearbeitung und Verwendung der Information oder deren Verschiebung.
  3. Informationsweitergabe: Rückmeldung und Bereitstellung


Wir befinden uns im Schritt 2.3 des Schemas der Informationsverarbeitung.
Die Informationsbewertung grenzt sich von der Informationsqualifikation ab. Während es bei der Qualifikation um die Kenntnis geht, um welche Informationen es sich handelt, betrifft die Bewertung der Information ihre Einschätzung.

Beispiel 16572 - Eine Information kann als Argument qualifiziert werden. Ob das Argument jedoch überzeugt, ist eine Frage der Einschätzung.


Bei der Einschätzung der Information geht es stets um die Frage ihrer Authentizität, der Wahrhaftigkeit, der Fehlerfreiheit und gegebenenfalls der Fehleranfälligkeit. Die Informationsbewertung erfolgt aus der Metasicht. Sie wird permanent während der Mediation durchgeführt und betrifft den kompletten Informationsaustausch. Ihr Ziel ist die genaue Erfassung des Informationskerns.

Wie eine Information zu bewerten ist, hängt von ihrem Verwensungszweck ab. Die CRAAP-Methode benennt beispielsweise fünf Qualitätskriterien zur Prüfung der Wissenschaftlichkeit. Das Akronym steht für: Currency (Aktualität), Relevance (Relevanz), Authority (Autorität), Accuracy (Genauigkeit) und Purpose (Zweck). Zwar geht es in einem praktischen Mediationsfall nicht um Wissenschaftlichkeit. Eine kritische Analyse von Informationen in Bezug auf ihre Glaubwürdigkeit, Relevanz, Genauigkeit und Objektivität ist dennoch erforderlich.

Die Mäeutik ist eine gute Technik, um dem Wahrheitsgehalt einer Information auf den Grund zu gehen. Um den Informationskern zu erfassen, sollte der Mediator auch auf rhetorische Ausprägungen achten. Sie sollen Meinungen bilden, die sich die Partei jedoch unbeeinflusst bilden soll. Auffällig sind Wiederholungen. Wenn eine Information wiederholt wird, ist sie wichtig. Möglicherweise befürchtet die Partei, dass sie überhört werden könnte. Möglichwerweise will sie erreichen, dass aus den permanenten Wiederholungen Fakten werden. Um eine Information zu bewerten, kommt es auch darauf an, ob und wo Tilgungen, also Weglassungen, vorkommen und wie gegebenenfalls selektiert wird. Dann spielt es eine Rolle, in welchem Frame die Information präsentiert oder in welchen Kontext sie gestellt wird. Schließlich sollte auf Über- oder Unterbewertungen, Über- oder Untertreibungen oder darauf geachtet werden ob die Information als alternativlos dargestellt wird. Der Superlativ wird in den Darstellungen gerne missbraucht.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-08-28 04:46 / Version .

Prüfvermerk:


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Seite zuletzt geändert am Mittwoch August 28, 2024 11:12:29 CEST.

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