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Anforderungen der Mediation an die Berufsethik

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite zum Kapitel Berufsaufsicht in der Rubrik Berufsausübung der Abteilung Praxis. Die Berufsethik wird der Berufsaufsicht zugeordnet. Bitte beachten Sie auch folgende Beiträge:

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Berufsethik in der Mediation bezeichnet die Gesamtheit der moralischen Grundsätze, Pflichten und Verhaltensregeln, die das professionelle Handeln von Mediatorinnen und Mediatoren leiten. Sie soll die Qualität, das Vertrauen und die Fairness im außergerichtlichen Konfliktlösungsprozess sicherstellen. Wenngleich auch beides eng zusammenspielt,. ist die Berufsethik von der Haltung zu unterscheiden.

Das hätte ich nicht erwartet

Inhalt Weiterlesen (Berufsrecht)

Über die Moral des Mediators

Das Phänomen der Berufsethik vereinigt Anforderungen der aus der Philosophie stammenden Ethik mit den Aspekten der Berufsausübung bzw. des Arbeitslebens. Besonders in den höheren Berufen wird die Berufsethik mit verinnerlichten Werten gleichgesetzt, die das Verhalten des Berufsinhabers auch im Privaten beeinflussen. Von einem Richter ist beispielsweise zu erwarten, dass er sich auch im Privateben so verhält, dass Kollisionen mit seiner richterlichen Tätigkeit nicht aufkommen. Wenn der Richter in seiner Weltanschauung die Grundsätze unserer Verfassung ablehnt, ist er kaum als geeignet anzusehen, das Richteramt auszuüben. Das Richteramt soll auch ein Beispiel für berufsethische Regelungen geben, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im März 2016 zusammengestellt hat.1 Ähnliche Anforderungen erwartet auch das Berufsbild des Mediators von den Mediatoren.

Beispiel 14798 - Was würden Sie von einem Mediator halten, der im Privatleben vorschnelle Meinungen aggressiv veröffentlicht und die Meinungsgegner beschimpft? Würden Sie sich ihm in einer Mediation anvertrauen?


Das Beispiel zeigt, dass sich die ethischen Anforderungen auf den Mediator als Mensch beziehen. Es gibt Überschneidungen zwischen dem Privatleben eines Mediators und seinem Berufsleben, die sich in der Ethik wiederfinden. Das vorstehende Beispiel belegt nicht nur ein ethisches Defizit, sondern auch ein fachliches. Denn von einem Mediator kann erwartet werden, dass er sorgfältig mit Meinungen und Informationen umgeht und dass er auch mit einer respektvollen Kommunikation Wirkungen entfalten kann.

Ethik als Handlungsorientierung

Die Ethik ist eine Wissenschaft, die sich mit dem menschlichen Handeln auseinandersetzt. Dazu gehört auch die Handlungsorientierung, die wiederum zu den Werten führt, an denen sich das Verhalten ausrichten soll. Mit diesem Gedanken kommen wir der Ausrichtung einer Berufsethik in der Mediation schon näher. Aber auch jetzt kommt es darauf an, was unter der Mediation verstanden wird und wo ihr Schwerpunkt gesehen wird. Sowohl das Auftreten als auch das Handeln eines Mediators wird sich anders anfühlen, wenn er die Mediation als eine Geldquelle ansieht, die schnelle Erfolge verwirklicht oder ob er in ihr eine helfende Hand sieht, die den Parteien zur Zufriedenheit verhilft.

Codes of Conduct

Der Code of Conduct on Mediation wurde am 2. Juli 2004 auf einer Konferenz der Europäischen Kommission zur Mediation verabschiedet. Er legt Regelungen über die Kompetenz und die Ernennung von Mediatoren, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit, die Mediationsvereinbarung, das Verfahren, und die Vergütung und zur Vertraulichkeit fest. Das besondere ist seine Unverbindlichkeit. Mediatoren wurden aufgefordert, sich dem Code of Conduct im Wege der Selbstverpflichtung zu unterwerfen. Eine Vorgehensweise, die an die Selbstverantwortung der Mediatoren appelliert, weshalb er eigentlich gut zum Wesen der Mediation passt. Die ersten Standards lassen sich in einer Tabelle wie folgt zusammenstellen:

Nr. Standardbereich Konkretisierung / Inhalt
1. Kompetenz und Ausbildung Mediator*innen müssen über die erforderliche Qualifikation verfügen und sich regelmäßig fortbilden.
2. Unparteilichkeit Mediator*innen müssen gegenüber allen Parteien neutral und unabhängig bleiben.
3. Vertraulichkeit Alles im Mediationsverfahren Besprochene ist vertraulich, es sei denn, es wird anders vereinbart.
4. Offenlegung von Interessen Mediator*innen müssen potenzielle Interessenkonflikte (z. B. frühere Beziehungen zu einer Partei) offenlegen.
5. Verfahrenstransparenz Der Ablauf der Mediation muss den Parteien klar erläutert werden – inklusive der Rolle des Mediators.
6. Entscheidungsfreiheit Die Parteien behalten stets die Kontrolle über den Inhalt und das Ergebnis der Vereinbarungen.
7. Fairness und Gleichgewicht Der Mediator achtet auf Ausgewogenheit und darauf, dass keine Partei benachteiligt wird.
8. Werbung und Information Mediator*innen müssen ihre Dienstleistungen ehrlich und sachlich darstellen.
9. Gebührenklarheit Die Vergütung muss im Voraus offengelegt und transparent vereinbart werden.
10. Beendigung der Mediation Der Mediator darf das Verfahren beenden, wenn es aussichtslos ist oder die Integrität gefährdet wäre.

Code of Conduct for Mediators 

Standards

Natürlich ist der Code of Conduct on Mediators recht unspezifisch und kaum geeignet, die eigenen Entfaltungen der einzelnen Verbände abzubilden. Trotzdem ist der Code of Conduct ein grundlegendes Werk, an dem sich viele andere Standards angelehnt haben.

 Merke:
Leitsatz 5045 - Standards versuchen die Anwendung der Mediation zu konkretisieren. Sie tragen zu einer erhöhten Rechtssicherheit bei und geben Orientierung für das Verhalten in der Mediation oder im Bezug auf die Mediation.

Sowohl die Verbände wie auch die Mediatoren legen großen Wert darauf, dass die Mediation nach vereinheitlichten Standards durchgeführt wird. Das geschieht nicht ohne Grund. Viele Anbieter von Mediationen nutzen das aktuelle öffentliche Interesse und bezeichnen auch Verfahren und Vorgehensweisen als Mediation, die bei genauem Hinsehen keine sind. Standards sollen den Regeln der Mediation einen Leitliniencharakter geben, der sie als die maßgeblichen Regeln der Kunst festschreiben lässt.

Verbindlichkeit

Standards sind nicht aus sich selbst heraus verbindlich. Es handelt sich um Richtlinien, die auf unterschiedlichste Weise zustandekommen. Dabei kann es sich um Satzungen handeln, Vereinbarungen oder Verbandsbeschlüsse. Ihr hervorstechendes Merkmal ist, dass sie nicht verordnet werden können. Damit sie den Mediator verpflichten, muss er sich den Standards unterwerfen oder etwa über eine Verbandsmitgliedschaft in die Verwendungspflicht genommen werden. Gegenüber dem Auftraggeber müssen sie Bestandteil des Mediationsvertrages werden.2 . Gegebenenfalls genügt für die Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem Konsumenten das Bekenntnis des Mediators, dass er sich Standards verpflichtet fühlt. Im Rang stehen die Standards unterhalb des Gesetzes, der Rechtsverordnung und des Mediationsvertrages bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Weder die Standards, noch der Vertrag dürfen im Widerspruch zu höherrangigem Recht, also beispielsweise dem Mediationsgesetz, stehen.

Übersicht

  Vorschriftendatenbank

Das Verzeichnis der einschlägigen Vorschriften wird ständig erweitert. Sie können helfen. Sollten Sie eine Vorschrift vermissen, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.

 Bearbeitungshinweis:
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Hinweise und Fußnoten
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