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ID
Leitsatz 11496
Bezeichnung
Leitsatz
Nur ein ausgebildeter Mediator darf eine Mediation i.S.d Mediationsgesetzes durchführen. Damit sind diejenigen Mediationen angesprochen, die als Verfahren angeboten werden (nicht als Methode) und für deren Durchführung der Mediator die dienstvertragsrechtliche Verantwortung übernimmt. Nicht erfasst sind Mediationen, auf die das Mediationsgesetz nicht anwendbar ist.
Fundstelle
Beruf
Schule
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Kategorie
Schlagworte