Die Stellungnahme des Berliner Anwaltsvereins lehnt sie jedenfalls ab. Es wird die Auffassung vertreten, dass nicht zu erwarten sei, dass solche Änderungen die Akzeptanz der Mediation erhöhen würden. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Vorbehalte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen die Qualifikation von Mediatorinnen
und Mediatoren diese derzeit von der Nutzung der Mediation abhalten. Bei der derzeitigen Voraussetzung von 120 Präsenzstunden sei eine hinreichend vertiefte Befassung
mit den Inhalten und Techniken der Mediation gewährleistet. Empirische Daten zu einer mangelnden Qualität von Mediationsverfahren aufgrund einer zu kurzen theoretischen Mediationsausbildung sind nicht ersichtlich.