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Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage

ID
4977
Bezeichnung
Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage
Beschreibung
Wann die Kosten der Mediation von der Rechtsschutzversicherung zu tragen sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Diese sollten also in jedem Fall geprüft werden, wenn die Deckungszusage verweigert wird. Besteht die Versicherung auf einem von ihr zu bestellenden Mediator ist eine Intervention angebracht. Rechtlich gesehen kann die Partei den Mediator selbst wählen. Wenn er ausreichend qualifiziert ist, gibt es keinen rechtlichen Grund die Wahl nicht zu akzeptieren. Die Partei sollte also ihre Wahl begründen und die Qualifikation des Mediators herausstellen. Auch sollte sie darauf hinweisen, dass die Gegenseite (die in der Regel nicht der Versicherungsnehmer ist) mit der Wahl einverstanden ist.
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Erstellt
Dienstag August 13, 2019 14:30:03 CEST
von Trossen Arthur