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Mediationsabbruch

ID
483
Bezeichnung
Mediationsabbruch
Beschreibung
Die Partei befindet sich bereits in der Mediation und droht der Gegenseite mit dem Abbruch der Mediation.
Frage
Problemlösung
Das Prinzip der Freiwilligkeit gibt der Partei das Recht dazu. Die Drohung sollte ernst genommen werden. Der Mediator sollte sich für ihr Motiv interessieren. Sobald er das Motiv kennt, kann er einschreiten. Gegebenenfalls wäre ein Einzelgespräch sinnvoll, wenn die Partei ihre Motive nicht in der Mediationssitzung offenlegen kann. Die Gründe für die Androhung können ganz vielfältig sein. Die Machtbalance ging verloren, der Leidensdruck ist zu hoch, ein Dominanzbedarf wird nicht befriedigt, es soll Druck ausgeübt werden, die Ziele werden verkannt, die Partei versteht nicht, dass ihre Teilnahme keinen Gefallen für den Gegner darstellen soll, usw. Wenn die Gründe am Verhalten des Gegners festgemacht werden bietet sich stets eine neue Zielvereinbarung und die Nachbesserung der Phase 1 an, wo das eigene Interesse der Partei am Verfahren herausstellt wird. Ggfalls sind Gesprächsregeln einzuführen und das Verfahren ist neu zu justieren. Sie können auch am Verhalten des Mediators liegen. Dann ist zu prüfen, ob Fehler begangen wurden und das Verhalten korrigiert werden kann. Zu prüfen ist auch, ob das Verfahren und die Rolle des Mediators korrekt verstanden wurde.
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Erstellt
Montag Oktober 3, 2016 07:24:35 CEST
von Trossen Arthur