- ID
- Leitsatz 3916
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Der Mediator ist dafür verantwortlich, dass die verfahrensleitenden Entscheidungen mit den Parteien im Einvernehmen getroffen werden können. Zu den Zwecken der Vorschläge machen und über das Verfahren beraten.
- Fundstelle
- Verantwortung
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte