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Der Mediator verfasst keinen schriftlichen Mediationsvertrag

ID
2996
Bezeichnung
Der Mediator verfasst keinen schriftlichen Mediationsvertrag
Kategorie
Methodik
Gewichtung
wichtig!
Fehlertypologie
Der Mediationsvertrag unterliegt keinem Formzwang. Lediglich die Erfahrung lehrt, dass es sinnvoll ist, einen schriftlichen Vertrag abzufassen. Ein Formerfordernis kann sich aus der Widerrufsbelehrung ergeben.
Fehlerbehebung
Schriftform kann nachgeholt werden. Auch ist es möglich, die tragenden Aspekte des Vertrages auf einem Flipchart zusammenzufassen.
Fehlervermeidung
Schriftliche Vertragsfassung nach der Muster-MV.
Premium
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Erstellt
Montag September 24, 2018 13:21:23 CEST
von Trossen Arthur