Der Mediator verfasst keinen schriftlichen Mediationsvertrag
- ID
- 2996
- Bezeichnung
- Der Mediator verfasst keinen schriftlichen Mediationsvertrag
- Kategorie
- Gewichtung
- wichtig!
- Fehlertypologie
- Der Mediationsvertrag unterliegt keinem Formzwang. Lediglich die Erfahrung lehrt, dass es sinnvoll ist, einen schriftlichen Vertrag abzufassen. Ein Formerfordernis kann sich aus der Widerrufsbelehrung ergeben.
- Fehlerbehebung
- Schriftform kann nachgeholt werden. Auch ist es möglich, die tragenden Aspekte des Vertrages auf einem Flipchart zusammenzufassen.
- Fehlervermeidung
- Schriftliche Vertragsfassung nach der Muster-MV.
- Premium
- Created
- Monday September 24, 2018 13:21:23 CEST
by Trossen Arthur